[Durchführung von Sonderabfallentsorgung]
Der Senat der Technischen Universität Clausthal hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1994 zur Gefahrstofflagerkonzeption folgenden Beschluss gefasst:
Der Senat der Technischen Universität Clausthal hat weiterhin in seiner Sitzung vom 17. Dezember 1996 zur Gefahrstofflagerkonzeption folgenden ergänzenden Beschluss gefasst:
Der Beschluß zu vorstehend Nr. 3 bezieht sich nicht auf den Betrieb der Abwasserbehandlungsanlage im Metallurgischen Zentrum. Diese Abwasserbehandlungsanlage kann weiterbetrieben werden und für den in der Anlage anfallenden Sondermüll gilt der vorgeschriebene Entsorgungsweg.
Ferner hat der Fachbereich Chemie* in seiner Sitzung vom 14. Oktober 1997 folgenden Beschluss gefasst: Nutzungsordnung des Fachbereichs Chemie für das Chemikalienlager von 1997
§ 1 Das Chemikalienlager wird genutzt von:
a) Institut für Anorganische und Analytische Chemie
b) Institut für Organische Chemie
c) Institut für Physikalische Chemie
d) Institut für Technische Chemie
§ 2 Der Dekan des Fachbereichs Chemie leitet das Chemikalienlager. Er ist
Vorgesetzter des zugeordneten Personals.
Er kann aus den Instituten nach § 1 einen Professor mit der Leitung beauftragen.
§ 3 In den Instituten können weiterhin Chemikalien für den Handgebrauch
gelagert werden.
* Red. Anm.: Am 01. Januar 1998 ist der Fachbereich Maschinenbau, Verfahrenstechnik
und Chemie an die Stelle des ehemaligen Fachbereichs Chemie getreten.