1.31.05a Zuordnung des Chemikalienversorgungs- und Zentralen Abfallentsorgungslagers zum Institut für Organische Chemie


 



Zuordnung des Chemikalienversorgungs- und Zentralen
Abfallentsorgungslagers zum Institut für Organische Chemie.

Vom 21.12.1999 (Mitt. TUC 2000, Seite 12)



Beschluss des Senats der Technischen Universität Clausthal vom 21. Dezember 1999.

Der Senat beschließt:

1. Gemäß § 96 Abs. 2 Nr. 4 NHG wird dem Institut für Organische Chemie das Chemikalienversorgungs- und Zentrale Sonderabfallzwischenlager zugeordnet.

2. Für das Lager steht folgende Ausstattung zur Verfügung:

1 Stelle BAT III (bislang Fachbereich MVC)
1 Stelle BAT IV a (bislang Technische Verwaltung)
1 Stelle BAT V c (bislang Technische Verwaltung)
1 Stelle BAT VI b (bislang je zur Hälfte FB MVC und Organische Chemie)
1 Stelle BAT VIII (bislang FB MVC)
1 Stelle MTArb. 5 (bislang Technische Verwaltung)


3. Das Institut für Organische Chemie erhält für den Betrieb des Lagers einen Etat von 250.000 DM sowie ein Stromkostenkontingent von 60.000 DM.

4. Der Beschluss tritt mit der Inbetriebnahme des Lagers in Kraft.



Letzte Änderung 08. Mai 2000 - I.Neuse