6.50.00 Allgemeine Bestimmungen
Organisationsänderung des Studienzentrums
Vom 25. Mai 2005
Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 25. Mai 2005 (Mitt. TUC 2005, Seite 153).
- Das Präsidium setzt die Ordnung des Senats für das Studienzentrum vom 14. November 2000 in der Fassung vom 1. Juli 2003 außer Kraft.
- Die bisherigen Aufgabenbereiche des Studienzentrums werden dem Geschäftsbereich des Vizepräsidenten für Studium und Lehre zugeordnet.
- Der Vizepräsident für Studium und Lehre wird beauftragt, in Abstimmung mit den Studiendekanen und im Benehmen mit den Dezernenten des Akademischen Dezernats und der Hauptverwaltung einen entsprechend überarbeiteten Organisations- und Geschäftsplan zu erstellen.
- Die vorstehenden Beschlüsse werden nach Zustimmung durch den Personalrat über eine Veröffentlichung im Amtlichen Verkündungsblatt in Kraft gesetzt.
Der Personalrat hat der beantragten Maßnahme gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 6 NPersVG am 17. Juni 2005 zugestimmt.