5.70.13 Ehrungsordnung der Technischen Universität Clausthal für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst

Ehrungsordnung
der Technischen Universität Clausthal
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst


Beschluss des Senats vom 25. Juni 2002 und Beschluss des Personalrates vom 23. Mai 2002 (Mitt. TUC 2002, Seite 229).

Für herausragende Leistungen und besondere Verdienste ehrt die Technische Universität Clausthal ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst nach folgender Ordnung:
 
 

§ 1 Auswahlkriterien

Die Ehrung erfolgt für herausragende Leistungen und besondere Dienste im Zusammenhang mit der Tätigkeit an der Technischen Universität Clausthal. Als solche herausragenden Leistungen gelten insbesondere:

  • besondere berufliche oder soziale Leistungen am Arbeitsplatz,
  • Verdienste in der Ausbildung,
  • langjährige Mitwirkung in der Selbstverwaltung oder
  • langjährige Tätigkeit in Gremien ausserhalb der Universität zum Wohl der Hochschule (z.B. Prüfungsausschüsse, Ausbildungsbörse, Agenda-Arbeitskreis etc.).


 

§ 2 Verfahren

(1) Die Entscheidung über die Ehrung treffen Senat und Personalrat durch übereinstimmende Beschlüsse.

(2) Antragsrecht im Senat haben die stimmberechtigten Mitglieder, die Mitglieder mit beratender Stimme, die Mitglieder der Hochschulleitung, die Dekane und die Leitungen der Hochschuleinrichtungen. Antragsrecht für den Personalrat haben dessen Mitglieder und die Mitglieder der Hochschulleitung.

(3) Der Antrag ist schriftlich zu stellen und mit einer Begründung zu versehen.

(4) Die Anzahl der Ehrungen ist auf höchstens zwei pro Jahr beschränkt.
 
 

§ 3 Verleihung

Die Ehrung erfolgt durch Verleihung des Ehrentellers der Technischen Universität Clausthal gemeinsam durch die Hochschulleitung und den Personalrat jährlich im Rahmen einer akademischen Feier.