1.21.90 Ordnung des Zentrums für Umwelt- und Verfahrenstechnik der Technischen Universität Clausthal







Ordnung des Zentrums für Umwelt- und Verfahrenstechnik
der Technischen Universität Clausthal

Vom 15. Juni 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 223)

 

 

Der Senat der Technischen Universität Clausthal hat gemäß § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 1 NHG dem Zentrum für Umwelt- und Verfahrenstechnik (ZUVt) die nachstehende Ordnung gegeben:

 

Präambel:

 

Umweltforschung wird an der Technischen Universität Clausthal von Instituten mit umwelt- und verfahrenstechnischen Schwerpunkten und Instituten mit umwelt- und verfahrenstechnisch relevanten Fragestellungen betrieben. Entsprechend der natur-, wirtschafts- und ingenieurwissenschaftlichen Ausrichtung der Institute lassen sich insbesondere folgende Schwerpunkte unter Berücksichtigung des produktionsintegrierten Umweltschutzes formulieren:

 

·          Ressourceneffizienz,

·          Recycling,

·          Entsorgung,

·          Energiesystemtechnik,

·          Monitoring,

·          umweltorientierte Prozesstechnik.

 

Um die fachliche Zusammenarbeit der Wissenschaftler/Innen und den inter­disziplinären Gedankenaustausch in den überaus komplexen wissenschaftlichen Fragestellungen zu fördern, schließen sich die mit vorstehenden Fragestellungen befassten Wissenschaftler/Innen der TU Clausthal zu einem Zentrum mit dem Titel

 

„Zentrum für Umwelt- und Verfahrenstechnik der
Technischen Universität Clausthal"

 

zusammen.

  

§ 1
Aufgaben

Das Zentrum für Umwelt- und Verfahrenstechnik der Technischen Universität Clausthal leistet durch

·          Förderung interdisziplinärer Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern des ZUVt,

·          Koordination und Unterstützung interdisziplinärer Forschungsanträge,

·         Information der Mitglieder und der Öffentlichkeit über bestehende und geplante Forschungsvorhaben in den Arbeitsgebieten des ZUVt durch gemeinsame wissenschaftliche Veranstaltungen und

·          Veröffentlichungen

einen Beitrag, die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Umwelt- und Verfahrenstechnik voranzutreiben.

 

 

§ 2

Mitglieder

(1) Mitglieder des ZUVt sind die Gründungsmitglieder sowie diejenigen, die durch Beschluss des Vorstandes die Mitgliedschaft erwerben.

(2) Dem ZUVt können als Mitglieder angehören

1. mit Stimmrecht:

a)  Professorinnen und Professoren sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vorübergehend mit der Verwaltung einer Professur beauftragt sind,

b)   Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,

c)  Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten, Oberassistentinnen und Oberassistenten, Oberingenieurinnen und Oberingenieure sowie wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten,

d)   wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

2. mit beratender Stimme:

a)  Professorinnen und Professoren im Ruhestand und entpflichtete Professorinnen und Professoren,

b)   Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren,

c)   Lehrbeauftragte und

d)   weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,

wenn sie selbständig Forschungsprojekte auf dem Arbeitsgebiet des ZUVt durchführen oder in Zukunft durchzuführen beabsichtigen.

(3) Die Gründungsmitglieder des ZUVt ergeben sich aus der Anlage.

(4) Beabsichtigt der Vorstand, einem Aufnahmeantrag nicht zu entsprechen, so entscheidet die Mitgliederversammlung.

(5) Der Austritt aus dem ZUVt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Vorstand. Über den Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit.

(6) Die Mitgliedschaft nach Absatz 2 Nr. 1 Buchst. a) bis d) endet mit dem Ausscheiden aus dem Dienst der Technischen Universität Clausthal.

 

§ 3
Organe

 

Organe des Zentrums für Umwelt- und Verfahrenstechnik sind:

1. der Vorstand,
2. die Mitgliederversammlung.

 

§ 4
Vorstand

(1) Die Leitung des Zentrums für Umwelt- und Verfahrenstechnik obliegt einem Vorstand. Dieser besteht aus drei Professorinnen oder Professoren der Technischen Universität Clausthal. Sie werden aus der Mitte der dem ZUVt angehörigen Professorinnen und Professoren durch die Mitgliederversammlung gewählt. Von den Mitarbeitern des ZUVt nimmt je eine Vertreterin oder ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung an den Sitzungen des Vorstandes beratend teil; sie werden auf Veranlassung des Vorstandes von der jeweiligen Gruppe aus ihrer Mitte gewählt. 

(2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte die Vorstandsvorsitzende oder den Vorstandsvorsitzenden. Die oder der Vorstandsvorsitzende vertritt den ZUVt nach außen. Die Vertretung der oder des Vorstandsvorsitzenden obliegt den übrigen Mitgliedern des Vorstandes.

(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des ZUVt und trifft die dazu not­wendigen Entscheidungen. Er stimmt die Durchführung der Vorhaben in dem ZUVt ab und erstellt einen Arbeits- sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die Vorhaben, soweit dies aus Gründen des wirtschaftlichen Einsatzes der zur Verfügung stehenden personellen, sächlichen und finanziellen Mittel geboten ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Ausstattungsgegenstände, insbesondere der Arbeitsräume, Werkstätten, Geräte und Sammlungen, und über die Verwendung der Planstellen, anderen Stellen, Ausgabemittel für Personal sowie der Sachmittel, die dem ZUVt zugeordnet oder zugewiesen sind. Der Vorstand beschließt über Vorschläge zur Einstellung und Entlassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leitet die Vorschläge dem Präsidenten zu. Der Vorstand trägt für die Beachtung der Bestimmungen über Arbeitssicherheit und Umweltschutz Sorge, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Stelle begründet ist.

(4) Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

§ 5
Mitgliederversammlung

(1) Die Mitglieder des ZUVt bilden die Mitgliederversammlung. Unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden kommt die Mitgliederversammlung mindestens einmal im Semester zur Beratung über den Arbeitsplan und die Art und Weise seiner Durchführung zusammen.

(2) Für die Einberufung, Beschlussfähigkeit und Verhandlung in der Mitgliederversammlung gelten die entsprechenden Bestimmungen der Grundordnung und der Allgemeinen Geschäftsordnung der Technischen Universität Clausthal.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt zentrale Forschungsthemen, die jeweils Arbeitskreisen zugeordnet werden. Die Arbeitskreise handeln entsprechend der übergeordneten Zielsetzung.

 

§ 6
Geschäftsstelle

Die oder der Vorstandsvorsitzende stellt sicher, dass die wissenschaftliche Einrichtung, der sie/er angehört, die Tätigkeiten für die Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe wahrnimmt.

 

§ 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Verkündungsblatt der TU Clausthal in Kraft.

(2) Mit dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung wird die Arbeitsgruppe „Forschungs­verbund Umwelttechnik der TU Clausthal“ aufgelöst. Gleichzeitig tritt die Ordnung der Arbeitsgruppe „Forschungsverbund Umwelttechnik der TU Clausthal“ vom  8. Juli 1986 außer Kraft.

(3) Bis zur Wahl des Vorstandes und der Vorstandsvorsitzenden bzw. des Vorstandsvorsitzenden liegt die Leitung der Arbeitsgruppe beim Vizepräsidenten für Forschung und Hochschulentwicklung der TU Clausthal. Er beruft die Mitglieder der Arbeitsgruppe zur ersten Vollversammlung ein.

 

Gründungsmitglieder des Zentrums für Umwelt- und Verfahrenstechnik

Name

Ort

Prof. Dr.-Ing. Hans-Peter Beck

Institut für Elektrische Energietechnik

Prof. Dr.-Ing. Günter Borchardt

Institut für Metallurgie

Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Busch

Institut für Geotechnik und Markscheidewesen

Prof. Dr.-Ing. Otto Carlowitz

Institut für Umweltwissenschaften

Prof. Dr.-Ing. Michael Claußen

CUTEC

Dr.-Ing. Andre Ditze

Institut für Metallurgie

Prof. Dr.-Ing. Reinhard Döpp

Institut für Metallurgie

Prof. Dr. rer. nat. Frank Endres

Institut für Metallurgie

Dr.-Ing. Christian Fischer

Institut für Geotechnik und Markscheidewesen

Prof. Dr.-Ing. Lars Frormann

Institut für Polymerwerkstoffe und Kunststofftechnik

Dr.-Ing. Sven-Uwe Geißen

Institut für Thermische Verfahrenstechnik

Prof. Dr.-Ing. Eberhard Gock

Institut für Aufbereitung und Deponietechnik

Prof. Dr. rer. pol. Bernd Heins

CUTEC

Prof. Dr. Dieter Kaufmann

Institut für Organische Chemie

Prof. Dr. Gunther Kühne

Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht

Prof. Dr.-Ing. Karl-Heinz Lux

Institut für Aufbereitung und Deponietechnik

Prof. Dr. Kurt Mengel

Institut für Mineralogie und Mineralische Rohstoffe

Prof. Dr.-Ing. Norbert Müller

Institut für Maschinenwesen

Prof. Dr.-Ing. Urs Peuker

Institut für Chemische Verfahrenstechnik

Prof. Dr. Wolfgang Schade

Institut für Physik und Physikalische Technologien

Prof. Dr. Ernst Schaumann

Institut für Organische Chemie

Prof. Dr. rer. pol. Heike Y. Schenk-Mathes

Institut für Wirtschaftswissenschaft

Prof. Dr. Gudrun Schmidt

Institut für Technische Chemie

Prof. Dr.-Ing. Reinhard Scholz

Institut für Energieverfahrenstechnik und Brennstofftechnik

Prof. Dr.-Ing. Babette Tonn

Institut für Metallurgie

Prof. Dr.-Ing. Hossein Tudeshki

Institut für Bergbau

Prof. (em.) Dr.-Ing. Alfons Vogelpohl

Institut für Thermische Verfahrenstechnik

Dr.-Ing. Volker Vogt

Institut für Aufbereitung und Deponietechnik

Prof. Dr.-Ing. Roman Weber

Institut für Energieverfahrenstechnik und Brennstofftechnik

Prof. Dr. rer. nat. Albrecht Wolter

Institut für Nichtmetallische Werkstoffe

Prof. Dr.-Ing. Gerhard Ziegmann

Institut für Polymerwerkstoffe und Kunststofftechnik

 


Letzte Änderung 22. Juli 2004  - Dez.5 - I. Neuse