1.21.80 Einrichtung eines Simulationswissenschaftlichen Zentrums (SWZ)



Einrichtung eines Simulationswissenschaftlichen Zentrums (SWZ)
Vom 28. Januar 2003 (Mitt. TUC 2003, Seite 11)


Das Präsidium der Technischen Universität Clausthal hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2003 folgenden Beschluss gefasst: „Das Präsidium beschließt die Einrichtung eines Simulationswissenschaftlichen Zentrums.“
 
 




 
 
 

Ordnung für das Simulationswissenschaftliche Zentrum (SWZ)
Vom 28. Januar 2003 (Mitt. TUC 2003, Seite 12)


Beschluss des Senats der Technischen Universität Clausthal vom 28. Januar 2003.

Gemäß § 36 Abs. 2 i. V. m. 41 Abs. 1 NHG hat der Senat der Technischen Universität Clausthal die nachstehende Ordnung für das SWZ erlassen.
 
 

§ 1
Organisationsform

Das SWZ ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der TU Clausthal gemäß § 25 Abs. 1 GO. Der Senat nimmt die Aufgaben und die Zuständigkeiten nach § 25 Abs. 2 GO wahr. Die Gründungsmitglieder des SWZ sind die in der Anlage aufgeführten Professoren/Professorinnen, die sowohl den Instituten als auch zugleich dem Zentrum zugeordnet sind.
 
 

§ 2
Aufgabenstellung

Das SWZ soll Wissenschaftlern der TU Clausthal die Möglichkeit geben, die Lehr- und Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Simulationswissenschaft auszubauen und zu koordinieren. Damit werden schon laufende und geplante neue Forschungsprojekte durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit der beteiligten Wissenschaftler gefördert. Außerdem wird durch den Zusammenschluss im SWZ die Vorbereitung nationaler und internationaler Forschungsprojekte initiiert und erleichtert. Insbesondere wird durch Bündelung interdisziplinärer Beiträge die Teilnahme an nationalen und internationalen Förderprogrammen erleichtert. Ebenso soll dadurch die Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen erweitert werden. Die Kooperation soll gemäß den Regelungen des NHG erfolgen.
 
 

§ 3
Leitung, Wahlen, Amtszeit

  1. Das SWZ wird von einem Vorstand geleitet. Dieser besteht aus drei Mitgliedern und wird von den im Zentrum tätigen Professoren/Professorinnen gewählt.
  2. Alle Professoren/Professorinnen des Zentrums können an den Sitzungen des Vorstands beratend teilnehmen.
  3. Von den dem Zentrum ggf. zugeordneten Mitarbeitern nimmt je ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/Mitarbeiterin und ein Vertreter der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im technischen und Verwaltungsdienst an den Sitzungen des Vorstands beratend teil.
  4. Ein/e von der Gruppe der Studenten in den betroffenen Studiengängen gewählte/r Student/Studentin nimmt ebenfalls beratend an den Sitzungen des Vorstands teil.
  5. Die Amtszeit des Vorstands beträgt 2 Jahre und beginnt am 01.04.2003. Bis dahin bilden die an der Gründung beteiligten Professoren einen Gründungsvorstand.
  6. Die dem SWZ angehörenden Professoren/Professorinnen wählen aus der Mitte des Vorstands einen geschäftsführenden Leiter, der das Zentrum nach außen vertritt und gleichzeitig Vorsitzender des Vorstands ist. Die Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen im technischen und Verwaltungsdienst werden jeweils von den Mitgliedern dieser Gruppe gewählt. Die Zugehörigkeit zum SWZ ergibt sich aus den Senatsbeschlüssen zu §1.
  7. Der Vorstand stimmt die Durchführung der Vorhaben in der wissenschaftlichen Einrichtung ab und erstellt einen Arbeits- sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan für die Vorhaben, soweit dies aus Gründen des wirtschaftlichen Einsatzes der zur Verfügung stehenden personellen, sächlichen und finanziellen Mittel geboten ist. Er entscheidet über die Verwaltung der Ausstattungsgegenstände, insbesondere der Arbeitsräume, Werkstätten, Geräte und Sammlungen, und über die Verwendung der Planstellen, anderen Stellen, Ausgabemittel für Personal sowie der Sachmittel, die der wissenschaftlichen Einrichtung zugeordnet oder zugewiesen sind. Der Vorstand beschließt über Vorschläge zur Einstellung und Entlassung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und leitet die Vorschläge dem Präsidium zu. Der Vorstand trägt für die Beachtung der Bestimmungen über Arbeitssicherheit und Umweltschutz Sorge, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Stelle begründet ist.
  8. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.


§ 4
Inkrafttreten

Die Ordnung für das SWZ tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
 
 




 
 
 
Anlage
 

ProfessorenInstitute
Prof. HanschkeInstitut für Mathematik
Prof. KolonkoInstitut für Mathematik
Prof. AngermannInstitut für Mathematik
Prof. KupkaInstitut für Informatik
Prof. BrassInstitut für Informatik
Prof. BrachtInstitut für Maschinelle Anlagentechnik und Betriebsfestigkeit
Prof. KonigorskiInstitut für Elektrische Informationstechnik
Prof. BlöchlInstitut für Theoretische Physik
Prof. EstrinInstitut für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik
Prof. SchmidtInstitut für Technische Chemie
Prof. PalkowskiInstitut für Metallurgie
Prof. ZiegmannInstitut für Polymerwerkstoffe und Kunststofftechnik
Prof. BeckInstitut für Elektrische Energietechnik
Prof. BuschInstitut für Geotechnik und Markscheidewesen
Prof. CarlowitzInstitut für Umweltwissenschaften
Prof. BlendingerInstitut für Geologie und Paläontologie
Prof. GockInstitut für Aufbereitung und Deponietechnik
Prof. LuxInstitut für Aufbereitung und Deponietechnik
Prof. HoffmannInstitut für Chemische Verfahrenstechnik
Prof. PuschInstitut für Erdöl- und Erdgastechnik
Prof. WeichertInstitut für Mechanische Verfahrenstechnik
Prof. WeslingInstitut für Schweißtechnik und Trennende Fertigungsverfahren
Prof. ElzerInstitut für Prozeß- und Produktionsleittechnik
Prof. KümpelInstitut für Geophysik
Prof. WeberInstitut für Energieverfahrenstechnik und Brennstofftechnik


Letzte Änderung  26. Februar 2003  - Dez.5 - I. Neuse