M E R K B L A T T
Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote
für werdende und stillende Mütter sowie gebärfähige Arbeitnehmerinnen
im Umgang mit Gefahrstoffen
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Die Mutterschutzrichtlinienverordnung sieht im § 5 (Anlage) besondere Schutzmaßnahmen vor bei werdenden und stillenden Müttern. Hiernach hat der Arbeitgeber folgende Beschäftigungsverbote bzw. Beschäftigungsbeschränkungen zu beachten:
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