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Organe des Graduiertenkollegs sind:
- der Vorstand,
- die Hochschullehrerversammlung,
- die Mitgliederversammlung.
§ 4
Vorstand
(1) Die Leitung des Graduiertenkollegs obliegt dem Vorstand.
Diesem gehören an:
- mindestens drei Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer i.S. v. § 2 Abs. 1 darunter die Sprecherin/der Sprecher
- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Kollegiatinnen und Kollegiaten.
(2) Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer werden von den das Graduiertenkolleg tragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus deren Mitte gewählt.
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(4) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Unterstützung der Sprecherin bzw. des Sprechers bei der Ausarbeitung der Anträgeund Berichte
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an die DFG,
- Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Kollegiatinnen und Kollegiaten auf Vorschlag der Hochschullehrerversammlung,
- Entscheidung über die Verwendung der zugewiesenen Mittel,
- Koordinierung des Forschungs- und Studienprogramms,
- Einberufung der Hochschullehrerversammlung und der Mitgliederversammlung,
- Entscheidung über Anträge und Verlängerungsanträge der Stipendiatinnen und Stipendiaten.
§ 5
Sprecherin/Sprecher
(1) Die Sprecherin/der Sprecher sowie die Stellvertreterin/der Stellvertreter werden von der Hochschullehrerversammlung aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrer im Vorstand gewählt.
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(3) Die Sprecherin/der Sprecher führt die laufenden Geschäfte des GK und vertritt das GK nach außen.
Zu den Aufgaben der Sprecherin/des Sprechers gehören insbesondere:
- die Erstellung der Förderanträge und Tätigkeitsberichte,
- die Ausschreibung der Stipendien,
- die Bewirtschaftung der Mittel des GK nach Maßgabe der Entscheidung des Vorstands,
- Entscheidung über die Verwendung der von der DFG gewährten Koordinierungskosten,
- die Fertigung der Bewilligungsbescheide an die Stipendiatinnen und Stipendiaten,
- die Anweisung der Stipendien,
- die Einberufung des Vorstands.
§ 6
Hochschullehrerversammlung
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(2) Die Hochschullehrerversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Wahl der Sprecherin/des Sprechers (sowie der Stellvertreterin/des Stellvertreters),
- Wahl des Vorstands (mit Ausnahme der Vertreterin/des Vertreters der Kollegiatinnen/Kollegiaten),
- Konzipierung des Forschungs- und Studienprogramms,
- Erarbeitung der Auswahlkriterien,
- Auswahl der Kollegiatinnen und Kollegiaten,
- Festlegung des Zeitraums der Bewilligung der Stipendien.
§ 7
Mitgliederversammlung
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