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Organe des Graduiertenkollegs sind:

- der Vorstand,

- die Hochschullehrerversammlung,

- die Mitgliederversammlung.


 

§ 4
Vorstand

(1) Die Leitung des Graduiertenkollegs obliegt dem Vorstand.
Diesem gehören an:

- mindestens drei Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer i.S. v. § 2 Abs. 1 darunter die Sprecherin/der Sprecher

- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Kollegiatinnen und Kollegiaten.


(2) Die Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer werden von den das Graduiertenkolleg tragenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus deren Mitte gewählt.

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(4) Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Unterstützung der Sprecherin bzw. des Sprechers bei der Ausarbeitung der Anträgeund Berichte

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an die DFG,

- Festlegung der Kriterien für die Auswahl der Kollegiatinnen und Kollegiaten auf Vorschlag der Hochschullehrerversammlung,

- Entscheidung über die Verwendung der zugewiesenen Mittel,

- Koordinierung des Forschungs- und Studienprogramms,

- Einberufung der Hochschullehrerversammlung und der Mitgliederversammlung,

- Entscheidung über Anträge und Verlängerungsanträge der Stipendiatinnen und Stipendiaten.



 

§ 5
Sprecherin/Sprecher

(1) Die Sprecherin/der Sprecher sowie die Stellvertreterin/der Stellvertreter werden von der Hochschullehrerversammlung aus dem Kreis der Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrer im Vorstand gewählt.

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(3) Die Sprecherin/der Sprecher führt die laufenden Geschäfte des GK und vertritt das GK nach außen.
Zu den Aufgaben der Sprecherin/des Sprechers gehören insbesondere:

- die Erstellung der Förderanträge und Tätigkeitsberichte,

- die Ausschreibung der Stipendien,

- die Bewirtschaftung der Mittel des GK nach Maßgabe der Entscheidung des Vorstands,

- Entscheidung über die Verwendung der von der DFG gewährten Koordinierungskosten,

- die Fertigung der Bewilligungsbescheide an die Stipendiatinnen und Stipendiaten,

- die Anweisung der Stipendien,

- die Einberufung des Vorstands.

§ 6
Hochschullehrerversammlung

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(2) Die Hochschullehrerversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

- Wahl der Sprecherin/des Sprechers (sowie der Stellvertreterin/des Stellvertreters),

- Wahl des Vorstands (mit Ausnahme der Vertreterin/des Vertreters der Kollegiatinnen/Kollegiaten),

- Konzipierung des Forschungs- und Studienprogramms,

- Erarbeitung der Auswahlkriterien,

- Auswahl der Kollegiatinnen und Kollegiaten,

- Festlegung des Zeitraums der Bewilligung der Stipendien.


  § 7
Mitgliederversammlung

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