6.00.10 Ordnung zur Synchronisierung der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums an der Technischen Universität Clausthal


Ordnung zur Synchronisierung
der Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
an der Technischen Universität Clausthal.

Vom 12. November 2002 (Mitt. TUC 2003, Seite 23)


Der Senat der Technischen Universität Clausthal hat in seiner Sitzung am 12. November 2002 die folgende Ordnung beschlossen:
 
 

§ 1

Die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare und Praktika) des Grundstudiums an der Technischen Universität Clausthal werden an Werktagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr abgehalten. Exkursionen und Geländelehrveranstaltungen können auch das Wochenende einbeziehen.
 
 

§ 2

(1) Die Lehrveranstaltungen beginnen grundsätzlich 15 Minuten nach der vollen Stunde (cum tempore – c.t.). Ein ausnahmsweiser Beginn pünktlich zur vollen Stunde (sine tempore – s.t.) ist nach Absprache mit den Hörern zulässig.

(2) Die zweistündigen Lehrveranstaltungen beginnen im Regelfall jeweils um 8.15 Uhr, 10.15 Uhr, 14.15 Uhr oder 16.15 Uhr und die dreistündigen Lehrveranstaltungen um 13.15 Uhr oder 16.15 Uhr.
 
 

§ 3

In begründeten Einzelfällen kann von den vorstehenden Regelungen abgewichen werden.
 
 

§ 4

(1) Die Fachbereiche erstellen in Abstimmung untereinander verbindliche Stundenpläne für das Grundstudium aller grundständigen Studiengänge der Technischen Universität Clausthal.

(2) Erforderliche zeitliche Änderungen von Lehrveranstaltungen sind mit den Studienkommissionen aller Fachbereiche abzustimmen.

(3) Im Konfliktfall entscheidet ggf. das Präsidium nach Anhörung aller Beteiligten.
 
 

§ 5

Die Ordnung tritt nach Verkündung im Mitteilungsblatt der Technischen Universität Clausthal in Kraft.