3.10.03.02 Richtlinie über die Änderung der Aufgabenbeschreibung von Professorenstellen

Richtlinie über die Änderung der
Aufgabenbeschreibung von Professorenstellen.

Vom 10. November 1998 (Mitt. TUC 1999 Seite 12)


Beschluss des Senats der Technischen Universität Clausthal vom 10. November 1998.

Soll in besonderen Ausnahmefällen die Aufgabenbeschreibung (Denomination) einer besetzten Professur geändert werden, ist wie folgt zu verfahren:
 

§ 1

(1) Auf Vorschlag des für den Strukturplan zuständigen Organs und nach Stellungnahme des Senats beantragt die Hochschulleitung beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur die Zustimmung zur Änderung der Aufgabenbeschreibung für eine Professur.

(2) Voraussetzung für den Vorschlag ist

- die Zustimmung des betroffenen Professors bzw. der betroffenen Professorin,

- die Zustimmung des zuständigen Fachbereichsdekans.

§ 2

(1) Der Vorschlag ist zu begründen. Aus der Begründung muss hervorgehen, dass die Änderung im Vergleich zu den Feststellungen des ursprünglichen Strukturplanes aus schwerwiegenden Gründen erforderlich ist und der Inhaber der Professur im Hinblick auf die geänderte Aufgabenbeschreibung über die Qualifikation verfügt, die zur Besetzung einer entsprechenden Professur erforderlich ist.

(2) Die Qualifikation des Stelleninhabers für die neue Aufgabe ist durch ein auswärtiges Gutachten zu belegen.

§ 3

Unberührt bleibt eine Änderung der Festlegung gem. § 50 Abs. 3 NHG.  

§ 4

Die Richtlinie tritt nach Veröffentlichung im Amtlichen Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft.