1.31.02b Zusammenlegung des Physikalischen Instituts und des Instituts für Angewandte Physik zu einem Institut für Physik und Physikalische Technologien


Zusammenlegung des Physikalischen Instituts und des
Instituts für Angewandte Physik zu einem
Institut für Physik und Physikalische Technologien.

Vom 21. Dezember 1999 (Mitt. TUC 2000, Seite 11)



Beschluss des Senats der Technischen Universität Clausthal vom 21. Dezember 1999.

Der Senat legt gemäß § 96 Abs. 2 Nr. 4 NHG das bisherige Physikalische Institut sowie das bisherige Institut für Angewandte Physik zu einem Institut zusammen. Diesem Institut obliegen neben dem Institut für Theoretische Physik die Aufgaben in Lehre und Forschung auf den Fachgebieten der Physik und der Physikalischen Technologien.

Dem Institut wird folgende personelle Ausstattung zugeordnet:

2 Professorenstellen C4

2 Professorenstellen C3

6 Stellen für Akademische Räte/Oberräte A13/A14

2 Stellen BAT IIa (wissenschaftlicher Dienst)

1 Stelle BAT Ib

4,5 Stellen BAT IIa zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

3 Stellen im Verwaltungsdienst

9 Stellen im Technischen Dienst

4 Stellen für Arbeiter.


Das Institut wird mit Lehr- und Betriebsmitteln von 165.500 DM sowie weiteren 20.000 DM für den Betrieb der zentralen Stickstoffverflüssigungsanlage ausgestattet.


Dem Institut werden die Flächen zugeordnet, die dem bisherigen Physikalischen Institut sowie dem Institut für Angewandte Physik in den Gebäuden Leibnizstraße 4 und Arnold-Sommerfeld-Straße zur Verfügung stehen.


Der Senat nennt das neugegründete Institut "Institut für Physik und Physikalische Technologien".


Der Beschluss tritt am 01. Oktober 2000 in Kraft.



Letzte Änderung 26. April  2000  - Dez.5 - I. Neuse