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2.30.10 Bilanzierungsrichtlinie

2.30.10 Bilanzierungsrichtlinie

Der Inhalt der Bilanzierungsrichtlinie ist urheberrechtlich geschützt.
Eine Verwendung außerhalb des Verwaltungsbereichs der niedersächsischen Hochschulen bedarf der vorherigen Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur.

Neu ab 2010: 3. Auflage der Bilanzierungsrichtlinie (nur über dieVerwaltungsseite zur Bilanzierungsrichtlinie, aus dem Netz der Technischen Universtität Clausthal, aufrufbar)

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