5. Akademische Angelegenheiten, Allgemein
- 5.01 Deutschlandstipendium
- 5.02 Stipendien
- 5.02.01 Richtlinie zur Vergabe von Georg-Christopf-Lichtenberg-Stipendien im Rahmen des Nds. Promotionsprogramms - Selbstorganisierte multifunktionale Strukturen für den adaptiven Hochleistungsleichtbau
- 5.02.02 Vergabe von Studienabschlussstipendien und Studienbeihilfen an der Technischen Universität Clausthal
- 5.03 Promotionsabschlussstipendien
- 5.05 Stipendien aus Drittmitteln
- 5.10 Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Stipendium)
- 5.20 Go Out-Stipendien
- 5.30 Stipendien für Studierende von Partnerhochschulen
- 5.40 Kooperationsabkommen
- 5.50 Zuschüsse für Maßnahmen im Rahmen der Internationalisierung
- 5.60 Sprachprüfungen
- 5.70 Universitätspreise, Auszeichnungen, Stiftungen der Universität
- 5.70.100 Richtlinie zur Vergabe des Lehrpreises an der Technischen Universität Clausthal
- 5.70.13 Ehrungsordnung der Technischen Universität Clausthal für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst
- 5.70.25 Förderpreis für herausragende studentische oder wissenschaftliche Leistungen in einer Familienphase
- 5.70.40 Förderpreis des Vereins von Freunden
- 5.70.80 Richtlinie zur Vergabe von Stipendien gem. § 3 Abs. 1 Nr. 8 NHG
- 5.70.90 Richtlinie über die Verleihung des KAMAX-Förderpreises für Innovative Prozesse und Lösungen für komplexe Produkte der Umformtechnik