5.70.40 Förderpreis des Vereins von Freunden
Förderpreis des Vereins von Freunden
der Technischen Universität Clausthal
Vom 14. April 2000 (Mitt. TUC 2002, Seite 277)
Zur Förderung des akademischen Nachwuchses der Technischen Universität Clausthal stiftet der Verein von Freunden der Technischen Universität Clausthal einen Förderpreis und gibt sich dazu folgende Statuten:
1. Der Preis soll für hervorragende Diplomarbeiten und Dissertationen an der Technischen Universität Clausthal verliehen werden. Jährlich werden maximal drei Preise verliehen. Bei Vorliegen von zwei, drei oder weiteren preiswürdigen hervorragenden Diplomarbeiten und Dissertationen ist zumindest eine Diplomarbeit auszuzeichnen. Bei Vorliegen von drei oder weiteren preiswürdigen hervorragenden Diplomarbeiten und Dissertationen werden entweder maximal zwei Diplomarbeiten und eine Dissertation oder maximal zwei Dissertationen und eine Diplomarbeit ausgezeichnet.
Die Auszeichnungen werden mit je DM 4.000,00 dotiert.
Die Verleihung des Preises erfolgt jährlich einmal durch den Verein von Freunden der Technischen Universität Clausthal und soll in den Jahren, in denen eine Mitgliedersammlung durchgeführt wird, mit dieser Versammlung verbunden werden.
2. Die Ausschreibung des Förderkreises erfolgt am 1. Werktag im März eines jeden Jahres im Namen des Kuratoriums durch den Rektor in Form eines Rundschreibens unter Beifügung einer ausreichenden Anzahl von Vordrucken gemäß Anlage an alle Professoren der Technischen Universität Clausthal.
3. Vorschlagsberechtigt für die Auszeichnung sind die Professoren der Technischen Universität Clausthal.
Die an das Kuratorium zu richtenden Vorschläge müssen bei der Geschäftsstelle des Vereins von Freunden der Technischen Universität Clausthal bis 12.00 Uhr mittags am 1. Werktag des Monats Mai eingegangen sein.
Den Vorschlägen ist die Einverständniserklärung des Verfassers mit der Teilnahme seiner Arbeit an dem Ausschreibungsverfahren zu den Bedingungen dieses Status beizufügen.
Der Verfasser hat hierbei schriftlich zu versichern, dass die Arbeit an keiner anderen Ausschreibung teilnimmt und teilnehmen wird, oder anzugeben, zu welcher/welchen weiteren Ausschreibung/Ausschreibungen die Arbeit eingereicht ist oder eingereicht wird.
4. Die Arbeiten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Bei Diplomarbeiten darf das Datum des Diplomzeugnisses, bei Dissertationen das der mündlichen Prüfung nicht länger als ein Jahr vor dem jeweiligen Ausschreibungstermin zurückliegen,
- jede Arbeit darf nur ein einziges Mal eingereicht werden,
- die Arbeit ist mindestens in drei, nach Möglichkeit in sieben Exemplaren einzureichen, die sämtlich – unbeschadet der hieran bestehenden Urheberrechte des Verfassers – in das Eigentum des Vereins übergehen.
5. Die Entscheidung über die Zulassung und die Bewertung der Arbeiten und die Zuerkennung des Preises obliegt einem Kuratorium, dem der Vorsitzer, der 1. stellvertretende Vorsitzer und der Schatzmeister des Vereins von Freunden der Technischen Universität Clausthal, der Rektor, der Prorektor sowie die Vorsitzenden der Fakultäten I und II der Technischen Universität Clausthal angehören.
Die Kuratoriumsmitglieder aus dem Vorstand des Vereins von Freunden der Technischen Universität Clausthal können ein anderes Mitglied des Vorstandes dieses Vereins schriftlich mit der Vertretung beauftragen.
Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung über die Auszeichnungen soll bis zum 15. Juli eines jeden Jahres erfolgen.
Falls nur eine oder keine Arbeit eingereicht wird oder nur eine oder keine der eingereichten Arbeiten als preiswürdig anerkannt wird, verfällt insoweit der Preis für das betreffende Jahr.
6. Der Verein von Freunden der Technischen Universität Clausthal ist berechtigt, zum jeweils nächsten Ausschreibungstermin die Verleihungsbestimmungen zu ändern oder zu ergänzen.