1.30.00 Errichtung, Änderung, Aufhebung und Gliederung von Fakultäten an der Technischen Universität Clausthal
Errichtung, Änderung, Aufhebung und Gliederung
von Fakultäten an der Technischen Universität Clausthal
Vom 14. September 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 538)
Beschluss des Präsidiums der Technischen Universität Clausthal vom 14. September 2004:
I. Die bisherige Gliederung der TU Clausthal in zwei gemeinsame Kommissionen (Fakultäten) und vier Fachbereiche wird aufgehoben.
II. Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 NHG wird die TU Clausthal wie folgt neu in Fakultäten gegliedert:
Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften (Fakultät I)
Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften (Fakultät II)
Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau (Fakultät III)
III. Den Fakultäten werden die vorhandenen Institute wie folgt zugeordnet:
Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften
Institut für Physik und Physikalische Technologien
Institut für Theoretische Physik
Institut für Anorganische und Analytische Chemie
Institut für Organische Chemie
Institut für Physikalische Chemie
Institut für Technische Chemie
Institut für Metallurgie
Institut für Polymerwerkstoffe und Kunststofftechnik
Institut für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik
Institut für Nichtmetallische Werkstoffe
Fakultät für Energie- und Wirtschaftswissenschaften
Institut für Geophysik
Institut für Mineralogie und Mineralische Rohstoffe
Institut für Geologie und Paläontologie
Institut für Bergbau
Institut für Erdöl- und Erdgastechnik
Institut für Aufbereitung und Deponietechnik
Institut für Geotechnik und Markscheidewesen
Institut für Wirtschaftswissenschaft
Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht
Institut für Elektrische Energietechnik
Institut für Energieverfahrenstechnik und Brennstofftechnik
Institut für Umweltwissenschaften
Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau
Institut für Mathematik
Institut für Informatik
Institut für Technische Mechanik
Institut für Maschinenwesen
Institut für Tribologie und Energiewandlungsmaschinen
Institut für Maschinelle Anlagentechnik und Betriebsfestigkeit
Institut für Schweißtechnik und Trennende Fertigungsverfahren
Institut für Thermische Verfahrenstechnik
Institut für Mechanische Verfahrenstechnik
Institut für Chemische Verfahrenstechnik
Institut für Elektrische Informationstechnik
Institut für Prozeß- und Produktionsleittechnik
IV. Die Neugliederung tritt zum 1. April 2005 in Kraft. Bis dahin bleiben die bisherigen Organe der gemeinsamen Kommissionen und Fachbereiche (§ 33 Abs. 2 der Grundordnung der Technischen Universität Clausthal gemäß Senatsbeschluss vom 13. Juli 2004) im Amt.
V. Die Wahlen zu den neuen Fakultäten finden im Wintersemester 2004/2005 statt.
VI. Dieser Beschluss wird dem Senat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 2 NHG zur Stellungnahme vorgelegt.
Letzte Änderung 02. November 2004 - Dez.5 - I. Neuse