6.40.22 Senatsrichtlinie für ein Studium für Studierende mit einem beruflichen Bildungsgang
Senatsrichtlinie
für ein Studium für Studierende mit einem abgeschlossenen beruflichen Bildungsgang
in der Fassung des Senatsbeschlusses vom 07.02.1995
§ 1
Studierende mit einem abgeschlossenen beruflichen Bildungsgang werden nach den Bestimmungen des § 32 NHG sowie der Immatrikulationsordnung der TU Clausthal zugelassen und befristet eingeschrieben.
§ 2
Die Zuordnung zu einem Studiengang erfolgt durch den Rektor der Hochschule, im Benehmen mit dem jeweiligen Fachbereich.
§ 3
1) Der Nachweis des erfolgreichen Studiums im Sinne von § 32 Abs. 4 NHG ist durch Vorlage einer Bescheinigung des jeweiligen Fachbereiches (bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters) zu führen, die die erfolgreiche Teilnahme an den empfohlenen Leistungskontrollen gemäß Anlage bestätigt.
2) Eine mögliche abweichende Leistungskontrolle, die die jeweilige Vorbildung und
Lebenssituation des einzelnen Bewerbers berücksichtigt, ist dem Rektor
spätestens nach Ablauf des ersten Semesters anzuzeigen.
§ 4
Die empfehlende Senatsrichtlinie tritt nach der hochschulöffentlichen Bekanntmachung zum 01.04.1995 in Kraft.
A N L A G E
zur Senatsrichtlinie für ein Studium für Studierende mit einem abgeschlossenen beruflichen Bildungsgang
Empfohlene Leistungskontrollen
Studiengang
Mathematik, Informatik Technomathematik | Alle üblichen Prüfungsvorleistungen zu den Veranstaltungen der ersten beiden Semester. |
Physik | Drei der Scheine, die in den ersten zwei Semestern für das Anfängerpraktikum, für die Grundvorlesungen in Mathematik und für die Einführung in die Theoretische Physik vergeben werden. |
Chemie | Ein erfolgreiches Abschlußkolloquium zum Anorganisch -Chemischen Praktikum für Chemiker, Teile A und B. |
Geologie/Paläontologie Geophysik Mineralogie | Zwei von drei der im Rahmen der Lehrveranstaltung "Einführung in die Geowissenschaften I und II" angebotenen Klausuren. |
Rohstoff- und Geotechnik | 1. Ingenieurmathematik I und II 2. Technische Mechanik I 3. Physik (Einführung in die Physik I und II) |
Markscheidewesen | 1. Ingenieurmathematik I und II 2. Physik I und II 3. Darstellende Geometrie I und II |
Metallurgie, Werkstoffwissenschaften, Steine und Erden | 1. Ingenieurmathematik I und II 2. Einführung in die Physik I und II 3. Allgemeine und anorganische Experimentalchemie I und II |
Kunststofftechnik | 1. Ingenieurmathematik I und II 2. Einführung in die Physik I und II 3. Einführung in die Organische Chemie |
Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Chemieingenieurwesen Umweltschutztechnik (Studienrichtung Entsorgungstechnik) Energiesystemtechnik | 1. Ingenieurmathematik I und II 2. Technische Mechanik I 3. entweder Experimentalphysik I und II oder Allgemeine und Anorganische Chemie I und II |