6.20.20 Studienordnung Physik/Physikalische Technologien


Studienordnung für den Diplomstudiengang
Physik/Physikalische Technologien an der Technischen Universität Clausthal,
Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften.

Vom 23. November 1999 (Mitt.TUC 2000, Seite 57)



Beschluss des Fachbereichsrates Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften vom 23. November 1999.
 
 

I. Allgemeines
 
 

§ 1
Ziel des Studiums

Naturwissenschaft und Technik sind von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Physik hat als zentraler Teil der exakten Naturwissenschaften wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Physikalische Phänomene und Erkenntnisse sind heutzutage an vielen Stellen Basis moderner Technologien und werden es insbesondere wegen der fortschreitenden Miniaturisierung und im Bereich der Nanotechnologien in Zukunft eine noch größere Rolle spielen.

Wegen der zentralen Stellung der Physik innerhalb der Naturwissenschaften und den Ingenieurwissenschaften ist das Spektrum des Physikers im beruflichen Umfeld sehr breit. Es umfasst physikalische Grundlagenforschung, innovative und angewandte Industrieforschung, anwendungsbezogene Entwicklung in naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Bereichen, Produktionssteuerung und –überwachung, Softwareentwicklung sowie den Einsatz im Bereich der Technologiebewertung für Joint Venture Capital.

Die extreme Breite der potentiellen Berufsfelder erfordert eine ebenso breite wie anwendungsbezogene Ausbildung der Studierenden, die auch in schnelllebigen Bereichen, wie z.B. der modernen Computertechnologien, noch aktuelle berufsbezogene Inhalte vermitteln. Der klassische Studiengang Physik wird diesen Anforderungen immer weniger gerecht. Es besteht vielmehr ein Bedarf an einer "neuen" Generation von interdisziplinär ausgebildeten Physikabsolventen, die neben dem soliden Fachwissen in den Bereichen Physik und Mathematik auch mit dem "Know-How" der Ingenieurwissenschaften, der Betriebswissenschaften, den Grundlagen des Rechts sowie der Personalführung ausgestattet sind. Der zukünftige Diplom-Physiker muss die oben beschriebenen Berufsfelder optimal ausfüllen können. Darüber hinaus wird er einen Vorsprung bei der eigenen Existenzgründung besitzen. Auch die physikalische Forschung wird von dieser den geänderten Anforderungen entsprechenden Ausbildung profitieren, weil die Interdisziplinarität zwischen den Forschungsschwerpunkten einerseits und der Technologietransfer zwischen Forschung und produzierendem Gewerbe andererseits immer bedeutender werden.

Als eine der ersten deutschen Hochschulen griff die TU Clausthal diese veränderten Erwartungen in Industrie und Wissenschaft auf und entwickelte bereits 1997 ein entsprechend verändertes Ausbildungsprofil, das sich in dem neuen Studiengang "Physik/Physikalische Technologien" wiederfindet, der seit dem Wintersemester 1998/99 den alten, konventionellen Studiengang "Physik" ablöst. Es wurde 1998 nicht nur das Profil der Physikausbildung den sich wandelnden Anforderungen unserer Industriegesellschaft angepasst, sondern auch die Fachbereichsstruktur fächerübergreifend reformiert. Der Fachbereich Physik wurde mit dem Fachbereich Metallurgie und Werkstoffwissenschaften zu einem neuen Fachbereich "Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften" vereinigt. Durch diese neue Struktur wird eine breite Verflechtung der Lehr- und Forschungsangebote der Physik mit den Ingenieurwissenschaften erreicht und beispielhafte interdisziplinäre Zusammenarbeit in Lehre und Forschung gefordert, ohne aber den Anspruch auf eine fundierte Ausbildung in der Physik, einschließlich der Theoretischen Physik, aufzugeben.
 
 

§ 2
Studienvoraussetzungen

Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife. Die formalen Zugangsberechtigungen sind im § 32 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes geregelt. Für ein erfolgreiches Studium sind englische Sprachkenntnisse spätestens im Hauptstudium erforderlich.
 
 

§ 3
Studienbeginn und Studiendauer

Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut, dass das Studium im Sommer- und im Wintersemester begonnen werden kann. Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester.
 
 

§ 4
Gliederung des Studiums

Der Diplomstudiengang gliedert sich auf in das Grundstudium (1.- 4. Semester), das in der Regel zum Ende des 4. Semesters mit der Diplomvorprüfung endet, und das anschließende Hauptstudium (5. 10. Semester), das in der Regel zum Ende des 10. Semesters mit der Diplomprüfung beendet wird (Akademischer Grad: Diplom-Physikerin/Diplom-Physiker).
 
 

§ 5
Modellstudienplan und Studienberatung

Der im Anhang als Anlage 1aufgeführte Modellstudienplan zeigt eine Möglichkeit auf, wie der Diplomstudiengang Physik/Physikalische Technologien sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden kann. Im Hauptstudium ist die Vertiefung in eines von zur Zeit vier verschiedenen Schwerpunktfächern vorgesehen, die entsprechend aufgeführt sind. Das Grundstudium ist bis auf die Wahl des ingenieurwissenschaftlichen Wahlfaches für alle Studierenden dieses Studiengangs gleich.

Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es in der Regel nicht, die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, sich auf die zu besuchenden Praktika, Übungen und Seminare vorzubereiten.

Für den Studiengang Physik/Physikalische Technologien steht eine Fachberatung des Fachbereichs zur Verfügung. Es wird empfohlen die Fachberatung in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:

- bei der Wahl des Schwerpunktfaches im Hauptstudium,
- nach nicht bestandenen Prüfungen,
- bei Studienfach- oder Hochschulwechsel.

Die allgemeine Studienberatung sollte in allen Fällen unbedingt vor Beginn des Studiums und vor Beginn eines Auslandsstudiums in Anspruch genommen werden.
 
 

II. Grundstudium (1. bis 4. Semester)
 

§ 6
Lehrveranstaltungen im Grundstudium

Das Grundstudium besteht aus Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen. Alle Lehrveranstaltungen verteilen sich stundenmäßig in Semesterwochenstunden (SWS) gemäß nachfolgender Tabelle auf die einzelnen Gebiete.
 
 

FachgebietLehrveranstaltungVorl./
SWS
Übung/
SWS
Prakt./SWSSumme
ExperimentalphysikExperimentalphysik I, II, III, IV144 18
Physikalisches Praktikum I, II, III  99
Physikalische Technologien I31 4
Theoretische PhysikMath. Methoden der Physik I, II42 6
Theoretische Physik I, II84 12
MathematikMathematik für Physiker I, II, III (1)124 16
 Numerische Methoden der Physik(2)21 3
Allg. und org. ChemieExperimentalchemie (3)3  3
DatenverarbeitungDatenverarbeitung für Physiker2  2
Computer-Praktikum  22
IngenieurwissenschaftenGrundlagen der Werkstoffkunde I2 1(4)3
Grundlagen der Elektrotechnik II2  2
Wahlpflichtfach3  3
Wirtschaftswissensch.Allgemeine BWL I, II3  3
Summe86

(1) oder wahlweise drei aus vier Vorlesungen Analysis I, II, III und Lineare Algebra I
(2) oder eine gleichwertige Vorlesung in Numerischer Mathematik
(3) oder eine gleichwertige Chemievorlesung, z.B. Physikalische Chemie I im 3. Semester
(4) oder Übungen zu Grundlagen der Elektrotechnik II
 
 

§ 7
Diplomvorprüfung

Durch die Diplomvorprüfung soll der Studierende nachweisen, dass er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg absolvieren zu können. Die Diplomvorprüfung besteht aus vier mündlichen Fachprüfungen in den Prüfungsfächern:

- Experimentalphysik,
- Theoretische Physik,
- Mathematik,
- Ingenieurwissenschaften.


Alle Bestimmungen über diese Prüfungen sind der Diplomprüfungsordnung Physik/Physikalische Technologien zu entnehmen.
 
 

III. Hauptstudium (5. bis 10. Semester)
 

§ 8
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium

Im Hauptstudium ist die Vertiefung in weiterführende Gebiete der Physik und eins der Schwerpunktfächer Festkörper- und Lasertechnologien, Materialwissenschaften, Energiesysteme oder Prozesstechnologien vorgesehen. Diese Vertiefung umfasst maximal 32 von insgesamt 77 SWS im Hauptstudium. Von allen Studierenden sind die Lehrveranstaltungen zu hören, deren Gesamtstundenanzahl in der folgenden Tabelle dargestellt ist:
 

FachgebietLehrveranstaltungVorl./
SWS
Übung/SWSSemin.
Prakt./
SWS
Summe
Physikalische Technologien /
Experimentalphysik
Experimentalphysik V, VI62 8
F-Praktikum Physikalische Technologien  66
Physikalische Technologien A, B (1)62 8
Seminar Physikalische Technologien  22
Theoretische PhysikTheoretische Physik III, IV84 12
Seminar aus dem Bereich Ex.-Physik oder Theoretische Physik  22
Metallurgie/ Phys. ChemieHeterogene Gleichgewichte (2)21 3
RechtBürgerliches Recht, Arbeitsrecht4  4
Summe45

(1) 2 Vorlesungen aus der Reihe Physikalische Technologien
(2) oder Physikalische Chemie II

Zusätzlich verteilen sich die Lehrveranstaltungen in den vier Schwerpunktfächern wie folgt (die Details können den Modellstudienplänen in Anlage 1 entnommen werden):
 
 

Schwerpunktfach Festkörper- und Lasertechnologien
LehrveranstaltungVorl./
SWS
Übung/SWSPrakt./
SWS
Summe
Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung21 3
Physikalische Vertiefung21 3
Werkstoffkunde der Metalle I,II41 5
Theoretische Festkörperphysik oder Quantenoptik42 6
Physikalisches Praktikum Festkörper- und Lasertechnologien  66
Wahlfach Physikalische Technologien31 4
Wahlpflichtfächer (1)5  5
Summe32


 
 

Schwerpunktfach Materialwissenschaften
LehrveranstaltungVorl./
SWS
Übung/
SWS
Prakt./
SWS
Summe
Eigenschaften metallischer Werkstoffe I, II5  5
Technologie der NE-Metallherstellung2  2
Magnetwerkstoffe1  1
Technologie der Kunststoffe I, II2  2
Werkstoffkunde II21 3
Grundlagen der Keramik II2  2
Grundlagen des Glases3  3
Theoretische Festkörperphysik oder Quantenoptik42 6
Praktikum Metallische Werkstoffe  22
Wahlpflichtfächer (1)6  6
Summe32


 
 

Schwerpunktfach Energiesysteme
LehrveranstaltungVorl./
SWS
Übung/
SWS
Prakt./
SWS
Summe
Elektrische Energietechnik21 3
Energieelektronik21 3
Regelungstechnik I21 3
Regenerative Energiequellen21 3
Systemtheorie mit Übungen3  3
Grundpraktikum Energiesysteme  44
Fachpraktikum  22
Wahlpflichtfächer (1)11  11
Summe32


 
 

Schwerpunktfach Prozesstechnologien
LehrveranstaltungVorl./
SWS
Übung/
SWS
Prakt./
SWS
Summe
Qualitätssicherung21 3
Regelungstechnik I21 3
Chemische Produktionsverfahren II3  3
Hochtemperaturtechnik zur Stoffbehandlung3  3
Systemtheorie mit Übungen3  3
Praktikum Produktionstechnik  44
Wahlpflichtfächer (1)11  11
Summe30

(1) Wahlpflichtfächer sind z.B. Ingenieurwissenschaften, Physikalische Grundlagen oder Mathematische Modellierung und Simulation aus dem Lehrangebot der Technischen Universität Clausthal. Die Wahlpflichtfächer müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.
 


§ 9
Wahlveranstaltungen

Für die berufliche Tätigkeit eines/einer Diplom-Physikers/Diplom-Physikerin können auch Kenntnisse wesentlich sein, die über das Fachstudium hinaus gehen. Es wird den Studierenden empfohlen, dafür das breite Lehrangebot der Hochschule in Eigeninitiative zu nutzen.
 
 

§ 10
Pflichtpraktikum

Die berufsnahe Tätigkeit im Rahmen eines Industriepraktikums soll den Studierenden einen Einblick in die berufliche Praxis sowie in die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln. Das Praktikum wird durchgeführt als berufspraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt mindestens 6 Wochen, vorzugsweise im Hauptstudium.
 
 

§ 11
Studien- und Diplomarbeit

In der Studien- sowie in der Diplomarbeit sollen Probleme aus den beteiligten Fachgebieten mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig unter Anleitung bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Die schriftliche Darstellung muss klar verständlich und vollständig sein. Diese Arbeiten stellen einen wichtigen Teil der Ausbildung dar.

Die Studienarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer experimentellen oder theoretischen Aufgabe und deren schriftliche Darstellung. Die Bearbeitungsdauer beträgt 6 Monate. Die Themen werden von den an den Schwerpunktfächern des Studiengangs beteiligten Instituten angeboten.

In der Diplomarbeit ist ebenfalls ein experimentelles oder theoretisches Thema eigenständig zu bearbeiten und schriftlich darzustellen, wobei der Zeitrahmen 9 Monate beträgt. Die Diplomarbeit kann in den Fächern Physikalische Technologien, Experimentalphysik, Theoretische Physik oder in dem Schwerpunktfach angefertigt werden. Vor Beginn der Arbeit ist beim Prüfungs- und Praktikantenamt ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dabei wählt die/der Studierende vorher Thema und Betreuer aus dem Angebot der an den Schwerpunktfächern beteiligten Institute aus. Mit der schriftlichen Bekanntgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit von 9 Monaten. Verlängerungen sind nur im Ausnahmefall nach schriftlich begründetem Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
 
 

§ 12
Diplomprüfungen

Die Diplomprüfung bildet den Abschluss des Diplomstudiengangs Physik/Physikalische Technologien. Sie besteht aus der Diplomarbeit sowie aus vier mündlichen Fachprüfungen in den Prüfungsfächern:

- Experimentalphysik,
- Theoretische Physik,
- Physikalische Technologien,
- Schwerpunktfach.

Die Prüfungen können wahlweise in einem Abschnitt nach Abgabe der Diplomarbeit, oder in zwei Abschnitten vor und nach Abgabe der Diplomarbeit abgelegt werden. Alle Prüfungen eines Abschnitts sind innerhalb von vier Wochen abzulegen. Die Prüfungsbestimmungen sind der Diplomprüfungsordnung Physik/Physikalische Technologien zu entnehmen.
 
 

IV. Schlussbestimmungen

§ 13
Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft.
 
 
 
Anlage 1: Modellstudienplan


 

Grundstudium
SWS1. Semester2. Semester3. Semester4. Semester
1.Mechanik undElektromagnetismusSchwingungen undAtom- und
2.Thermodynamikund OptikWellen W 2210Kernphysik S2214
3.-Experimentalphysik- -Experimentalphysik--Experimentalphysik--Experimentalphysik-
4.W 2103S 21083V/1Ü3V/1Ü
5.4V/1Ü4V/1ÜPhysikalischesPhysikalisches
6.Mathemat. Methoden PhysikalischesPraktikum II ( W 2254)Praktikum III (S 2255)
7.der Physik I W 2203Praktikum I3P3P
8.2V/1ÜS 2252 3PTheoretischeTheoretische
9.MathematikMathemat. MethodenPhysik IPhysik II
10.für Physiker Ider Physik II S 2203MechanikElektrodynamik
11.(Analysis I)2V/1ÜW 2212S 2216
12.W 0200Mathematik  
13. für Physiker III4V/2Ü4V/2Ü
14.4V/2Ü(Analysis II)Computer PraktikumPhysikalische
15.MathematikS 0202 4VW 2257Technologien I
16.für Physiker IIDatenverarbeitung fürGrundlagen der-Meßmethoden-
17.(Lineare Algebra undPhysiker S 2241 2VWerkstoffkunde I S 2301 3V/1Ü
18.Analytische Geometr. I)Allg. BWL IIW 7306 2V/1ÜNumerische Method. 
19.W 0220S 6604 2VIngenieurwissensch.-der Physik(1)
20.4V/2Ü Wahlpflichtfächer2V/1Ü
21.Allgemeine u. anorg. Mind. 3 SWSGrundlagen Elektro-
22.Experimentalchemie  technik II S 8801
23.W 3003 3V   
24.Allg. BWL I W6600   
25.    
 24192122

(1) oder Numerische Mathematik I (S 0240, 4V2Ü) oder Ingenieurmathematik III (W 0125, 2V2Ü2TÜ, wird nur im Wintersemester angeboten!)
 
 
 

Hauptstudium: Schwerpunktfach Festkörper- und Lasertechnologien
SWS5. Semester6. Semester7. Semester8. Semester
1.Moleküle und AtomeFestkörperphysik ITheoretischePhysikalische
2.Experimentalphysik VExperimentalphysik VI FestkörperphysikVertiefung (4)
3.W 2305, 2306S 2305, 2306W 23112V/1Ü
4.3V/1Ü3V/1Ü Ingenieurwiss.
5.QuantenmechanikThermodynamik
Vertiefung (4)
6.W 2307, 2308und Statistische4V/2Ü2V/1Ü
7. PhysikPraktikum FSeminar (6)
8. S 2247, 2248Festkörper- und2V
9.  Lasertechnologien 
10.4V/2Ü4V/2ÜW 2352
11.PhysikalischePhysikalische  
12.Technologien A (1)Technologien B (1)6 P (2) 
13.  Physikalische 
14.3V/1Ü3V/1ÜTechnologien C (1) 
15.Grundz. Bürgerl. RechtHeterog. Gleichgew. (5)  
16.W 6503 2VS 76033V/1Ü 
17.Arbeitsrecht I2V/1ÜWerkstoffk. der Met. II 
18.W 6507 2VSeminar PhysikalischeW 7316 2V 
19.Praktikum FTechn. S 2372 2S Wahlpflichtfächer (3) 
20.Physikalische Werkstoffkunde der  
21.TechnologienMetalle I   
22. S 7306 2V/1Ü  
23.W 2350 5V 
24.6P   
25.    
26.    
 2422238 + Studienarbeit

(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung

(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich

(3) z.B. Technologie der NE-Metallherstellung (W 7242), Grundlagen des Glases (W 7829), Technologie der Kunststoffe (W 8146), Oberflächenbehandlungstechniken I (W 7338), oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.

(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.

(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü

(6) wahlweise aus dem Bereich Experimentalphysik oder Theoretische Physik
 
 

Hauptstudium: Schwerpunktfach Materialwissenschaften
SWS5. Semester6. Semester7. Semester8. Semester
1.Moleküle und AtomeFestkörperphysik ITheoretischeTech. Kunst.II S8143
2.Experimentalphysik VExperimentalphysik VI FestkörperphysikGrundl. der Keramik II
3.W 2305, 2306S 2305, 2306W 2311S 7800 2V
4.3V/1Ü3V/1Ü Wahlpflichtfächer (3)
5.QuantenmechanikThermodynamik

6.W 2307, 2308und Statistische4V/2Ü3V 
7. PhysikMagnetwerkst. W7701Seminar (6)
8. S 2247, 2248Grundlagen des Glases2P
9.  W 7829 
10.4V/2Ü4V/2Ü3V
11.PhysikalischePhysikalischeTechn. Kunst. I (W8146) 
12.Technologien A (1)Technologien B (1)Werkstoffk. der Met. II 
13.  W 7316 2V 
14.3V/1Ü3V/1ÜGrundz. Bürgerl. Recht 
15.Praktikum FHeterog. Gleichgew. (5)W 6503 2V 
16.Physikalische S 7603Arbeitsrecht I 
17.Technologien2V/1ÜW 6507 2V 
18. Seminar PhysikalischeWahlpflichtfächer (3) 
19.W 2350Techn. S 2372 2S   
20.6PWerkstoffkunde der3V  
21.Grundlagen derMetalle I Prakt. Met. Werkst. 
22.Werkstoffk. II (W 7307)S 7306 2V/1Ü2P 
23.W 7307 2V/1Ü Techn. NE-Metall- 
24.  herst. W 7252 2V 
25.    
26.    
 2322248 + Studienarbeit

(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung

(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich

(3) z.B. Statistische Thermodynamik für Werkstoffwissenschaftler I und II (S 7112 und W 7111), Oberflächenbehandlungstechniken I (W 7338), Grundlagen der Halbleitertechnologie (W 7113) oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.

(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.

(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü

(6) wahlweise aus dem Bereich Experimentalphysik oder Theoretische Physik

 

Hauptstudium: Schwerpunktfach Energiesysteme
SWS5. Semester6. Semester7. Semester8. Semester
1.Moleküle und AtomeFestkörperphysik ISeminar PhysikalischeEnergieelektronik
2.Experimentalphysik VExperimentalphysik VI Techn. W 2372 2S S 8811
3.W 2305, 2306S 2305, 2306Grundz. Bürgerl. Recht2V/1Ü
4.3V/1Ü3V/1ÜW 6503 2VWahlpflichtfächer (3)
5.QuantenmechanikThermodynamikArbeitsrecht I
6.W 2307, 2308Und StatistischeW 6507 2V3V
7. PhysikFachpraktikumSeminar (6)
8. S 2247, 2248W 8854 2P2P
9.  Reg. Energiequellen 
10.4V/2Ü4V/2ÜW 8505
11.PhysikalischePhysikalische2V/1Ü 
12.Technologien A (1)Technologien B (1)Wahlpflichtfächer (3) 
13.    
14.3V/1Ü3V/1Ü  
15.Praktikum FHeterog. Gleichgew. (5)  
16.Physikalische S 7603  
17.Technologien2V/1Ü  
18. Elektr. Energietechnik  
19.W 2350S 88038V 
20.6P2V/1ÜSystemtheorie 
21.GrundpraktikumRegelungstechnik IW 8915 
22.W 8859S 89043V 
23. 2V/1Ü  
24.4P   
25.    
26.    
 2423228 + Studienarbeit

(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung

(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich

(3) z.B. Regelungstechnik II (W 8903), Elektrische Energieerzeugung (S 8815), Elektrizitätswirtschaft (S 8819) oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.

(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.

(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü

(6) wahlweise aus dem Bereich Experimentalphysik oder Theoretische Physik
 
 

Hauptstudium: Schwerpunktfach Prozesstechnologien
SWS5. Semester6. Semester7. Semester8. Semester
1.Moleküle und AtomeFestkörperphysik ISeminar PhysikalischePrak. Prod.-technik
2.Experimentalphysik VExperimentalphysik VI Techn. W 2372 2S S 8162
3.W 2305, 2306S 2305, 2306Grundz. bürgerl. Recht 
4.3V/1Ü3V/1ÜW 6503 2V4P
5.QuantenmechanikThermodynamikArbeitsrecht IWahlpflichtfächer (3)
6.W 2307, 2308und StatistischeW 6507 2V 
7. PhysikSystemtheorie3V 
8. S 2247, 2248W 8915Seminar (6)
9.  3V2V
10.4V/2Ü4V/2ÜHochtemp.-technik 
11.PhysikalischePhysikalischeW 8503 
12.Technologien A (1)Technologien B (1)3V 
13.  Wahlpflichtfächer (3) 
14.3V/1Ü3V/1Ü  
15.Praktikum FHeterog. Gleichgew. (5)  
16.Physikalische S 7603  
17.Technologien2V/1Ü  
18. Qualitätsmanagment I  
19.W 2350S 8131   
20.6P3V8V  
21.Chem. Produktionsverf.Regelungstechnik I  
22.W 8536S 8904  
23.3V2V/1Ü  
24.    
25.    
26.    
 2323209 + Studienarbeit

(1) wählbar sind die Vorlesungen Lasertechnologien I (W 2309) und II (S 2309), Oberflächenphysik I (W 2318) und II (S 2318) oder Halbleiterphysik (W 2305) und weitere Vorlesungen in der Reihe Physikalische Technologien nach gesonderter Ankündigung

(2) Durchführung auch in der vorlesungsfreien Zeit möglich

(3) z.B. Regelungstechnik II (W 8903), Prozeßautomatisierung (S 8916) oder andere Wahlpflichtfächer, die in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen.

(4) Die Vertiefungen müssen in inhaltlicher Beziehung zum Schwerpunktfach stehen und aus dem Angebot der physikalischen bzw. ingenieurwissenschaftlichen Institute stammen.

(5) oder wahlweise Physikalische Chemie II (S 3202) mit 3V/1Ü

(6) wahlweise aus dem Bereich Experimentalphysik oder Theoretische Physik
 
 

Besondere Erläuterungen zur Studienordnung Physik/Physikalische Technologien
an der Technischen Universität Clausthal

Beschluss des Fachbereichrates Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften am 18. Januar 2000

In dieser Anlage sollen die in der Studienordnung ausgewiesenen Festlegungen und Wahlmöglichkeiten so begründet werden, dass sie im Hinblick auf die wissenschaftlichen und berufspraktischen Ziele des Studiums, die hochschuldidaktischen Anforderungen, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen sowie auf die Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit der Regelstudienzeit überprüfbar sind (NHG, § 14, Abs. 3).

Das Studium Physik/Physikalische Technologien ist so ausgerichtet, dass zunächst im Grundstudium die wesentlichen Grundkenntnisse und Methoden des Faches vermittelt werden. Darauf aufbauend dient das Hauptstudium der Spezialisierung und Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeitsweise, durch die eine berufliche Qualifikation im Sinne von § 1 (Ziel des Studiums) vermittelt wird. Daher bilden die Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und zu Beginn des Hauptstudiums den Hauptanteil der Lehrveranstaltungen, während die Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium sich auf das Schwerpunktfach mit Wahlpflichtveranstaltungen und das Gebiet der Diplomarbeit beziehen. Die betreffenden Festlegungen und Wahlmöglichkeiten sind bereits in der Diplomprüfungsordnung enthalten.

Im Gegensatz zu den Studiengängen Physik an anderen Hochschulen in Deutschland sollen im Clausthaler Studiengang vermehrt Technologische Entwicklungen und Anwendungen beachtet werden; dadurch soll den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes Rechnung getragen werden. Dies wird im wesentlichen durch Ingenieurwissenschaften als viertes Prüfungsfach im Grundstudium, durch Schwerpunktfächer mit teilweise starker ingenieurwissenschaftlicher Ausrichtung und durch Vermittlung von Basiswissen in Informationstechnologie und Wirtschaftswissenschaften umgesetzt.

1. Grundstudium
Die Festlegung des Inhalts und Umfangs der Pflichtveranstaltungen in Experimentalphysik, Theoretischer Physik einschließlich Mathematischer Methoden und Mathematik ist im wesentlichen durch die Systematik des Faches bedingt und entspricht dem in der Bundesrepublik üblichen Standard.

Die Rahmenprüfungsordnung sieht vor, dass im Grundstudium neben Experimentalphysik, Theoretischer Physik und Mathematik ein weiteres Fach studiert wird. Dieses Fach soll im Regelfall Chemie sein, die örtliche Prüfungsordnung kann aber auch ein anderes Fach bestimmen. Wir haben uns dafür entschieden, den Anwendungsaspekt durch die Hereinnahme von Ingenieurwissenschaften als viertes Fach schon frühzeitig im Studium zu verankern. Dies scheint insbesondere im Hinblick auf die immer wichtiger werdende fachübergreifende Teamarbeit und Kommunikationsfähigkeit geboten zu sein.

Die Clausthaler Regelung schreibt daneben im Grundstudium die Fächer Chemie mit 3 SWS, Informationstechnologie mit 4 SWS und Wirtschaftswissenschaften mit 3 SWS vor. Damit sind nach unserer Meinung die drei für die berufliche Praxis wichtigsten außerphysikalischen Grundlagenfächer gut berücksichtigt. Insbesondere verbessert eine zusätzliche Qualifikationen in Informationstechnologie oder Wirtschaftswissenschaften die Chancen auf dem Arbeitsmarkt beträchtlich. Trotz der Hereinnahme der Fächer Ingenieurwissenschaften und Wirtschaftwissenschaften konnte die Gesamtdauer des Grundstudiums durch Straffung des Lehrprogramms auf 86 SWS begrenzt werden.

2. Hauptstudium
Im Hauptstudium müssen die Fächer Experimentalphysik, Theoretische Physik, Physikalische Technologien und ein Wahlpflichtfach studiert werden. Das Wahlpflichtfach soll nach der Rahmenprüfungsordnung ein naturwissenschaftliches sein. Die Idee des Clausthaler Studiengangs ist es, technologierelevante Themen als Schwerpunktfächer in einem Rahmen zu intensivieren, der weit über den Umfang der üblichen Wahlpflichtfächer hinausgeht. Es besteht dadurch die Möglichkeit, schon im Studium das Ineinandergreifen von grundlagenorientierten Wissenschaften, wie der Physik, mit den anwendungsbezogenen Ingenieurwissenschaften kennen zu lernen.

Derzeit werden vier Schwerpunktfächer angeboten:

- Festkörper- und Lasertechnologien,
- Materialwissenschaften,
- Energiesystemtechnik,
- Prozesstechnologie.

In den Festkörper- und Lasertechnologien wird eingehend auf Festkörperoberflächen, deren technologische Relevanz und moderne analytischen Methoden bzw. auf die Entwicklung und den Einsatz von lasergestützten Verfahren in der Umwelt- und Messtechnik eingegangen.

Der Schwerpunkt Materialwissenschaften wird in enger Zusammenarbeit mit den werkstoffwissenschaftlichen Instituten der TU Clausthal angeboten. Er trägt den heutigen Anforderungen an die Werkstoffkunde, -entwicklung, -technik sowie –charakterisierung Rechnung.

Die Energiesystemtechnik vermittelt fundierte Kenntnisse in einem hochaktuellen, gesellschaftlich wichtigem Bereich. Physiker mit diesem Schwerpunkt können bevorzugt in der Entwicklung neuer Wege zur Energiekonversion und -speicherung aber auch bei der Ausarbeitung neuer Strategien z.B. bei der Energieverteilung eingesetzt werden.

Im Schwerpunkt Prozesstechnologie geht es um Fragen der Regelungstechnik, der Logistik und des Qualitätsmanagements. Dies sind Themen, die einem Physiker durch die Beherrschung des Einsatzes mathematischer Verfahren und moderner Messtechnik offen stehen.

Sämtliche Schwerpunktfächer werden durch Wahlpflichtfächer im Umfang von 5 - 11 SWS verstärkt, die von den Studierenden, den Neigungen entsprechend, z.B. aus den Gebieten mathematische Modellierung, Simulation, physikalische Grundlagen oder ingenieurwissenschaftliche Vertiefung gewählt werden kann.

Durch die Möglichkeit, weitere Schwerpunktfächer auf Antrag durch den Prüfungsausschuss genehmigen zu lassen, kann äußerst flexibel auf die Wünsche der Studierenden eingegangen und auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes regiert werden.

3. Regelstudienzeit
Aus der Studienordnung und dem Studienplan ergibt sich, dass das Diplomstudium in der Regelstudienzeit von 10 Semestern absolviert werden kann, wobei ein Vollzeitstudium vorausgesetzt wird. Die tatsächliche Studiendauer lag bisher im Durchschnitt etwa 2 Semester darüber. Wir erwarten, dass dieser Durchschnitt aufgrund verschiedener Maßnahmen und Regelungen weiter sinken wird. Dazu gehören die flexibleren Regelungen der neuen Diplomprüfungsordnung einschließlich der Regelungen für den Freiversuch und eine verstärkte Betreuung der Studierenden durch Tutoren- und Mentorenprogramme.