6.20.20 Studienordnung Physik/Physikalische Technologien
Studienordnung für den Diplomstudiengang
Physik/Physikalische Technologien an der Technischen Universität Clausthal,
Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften.
Vom 23. November 1999 (Mitt.TUC 2000, Seite 57)
Beschluss des Fachbereichsrates Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften vom 23. November 1999.
I. Allgemeines
§ 1
Ziel des Studiums
Naturwissenschaft und Technik sind von grundlegender Bedeutung für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Die Physik hat als zentraler Teil der exakten Naturwissenschaften wesentlich zu dieser Entwicklung beigetragen. Physikalische Phänomene und Erkenntnisse sind heutzutage an vielen Stellen Basis moderner Technologien und werden es insbesondere wegen der fortschreitenden Miniaturisierung und im Bereich der Nanotechnologien in Zukunft eine noch größere Rolle spielen.
Wegen der zentralen Stellung der Physik innerhalb der Naturwissenschaften und den Ingenieurwissenschaften ist das Spektrum des Physikers im beruflichen Umfeld sehr breit. Es umfasst physikalische Grundlagenforschung, innovative und angewandte Industrieforschung, anwendungsbezogene Entwicklung in naturwissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen und medizinischen Bereichen, Produktionssteuerung und –überwachung, Softwareentwicklung sowie den Einsatz im Bereich der Technologiebewertung für Joint Venture Capital.
Die extreme Breite der potentiellen Berufsfelder erfordert eine ebenso breite wie anwendungsbezogene Ausbildung der Studierenden, die auch in schnelllebigen Bereichen, wie z.B. der modernen Computertechnologien, noch aktuelle berufsbezogene Inhalte vermitteln. Der klassische Studiengang Physik wird diesen Anforderungen immer weniger gerecht. Es besteht vielmehr ein Bedarf an einer "neuen" Generation von interdisziplinär ausgebildeten Physikabsolventen, die neben dem soliden Fachwissen in den Bereichen Physik und Mathematik auch mit dem "Know-How" der Ingenieurwissenschaften, der Betriebswissenschaften, den Grundlagen des Rechts sowie der Personalführung ausgestattet sind. Der zukünftige Diplom-Physiker muss die oben beschriebenen Berufsfelder optimal ausfüllen können. Darüber hinaus wird er einen Vorsprung bei der eigenen Existenzgründung besitzen. Auch die physikalische Forschung wird von dieser den geänderten Anforderungen entsprechenden Ausbildung profitieren, weil die Interdisziplinarität zwischen den Forschungsschwerpunkten einerseits und der Technologietransfer zwischen Forschung und produzierendem Gewerbe andererseits immer bedeutender werden.
Als eine der ersten deutschen Hochschulen griff die TU Clausthal diese veränderten Erwartungen in Industrie und Wissenschaft auf und entwickelte bereits 1997 ein entsprechend verändertes Ausbildungsprofil, das sich in dem neuen Studiengang "Physik/Physikalische Technologien" wiederfindet, der seit dem Wintersemester 1998/99 den alten, konventionellen Studiengang "Physik" ablöst. Es wurde 1998 nicht nur das Profil der Physikausbildung den sich wandelnden Anforderungen unserer Industriegesellschaft angepasst, sondern auch die Fachbereichsstruktur fächerübergreifend reformiert. Der Fachbereich Physik wurde mit dem Fachbereich Metallurgie und Werkstoffwissenschaften zu einem neuen Fachbereich "Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften" vereinigt. Durch diese neue Struktur wird eine breite Verflechtung der Lehr- und Forschungsangebote der Physik mit den Ingenieurwissenschaften erreicht und beispielhafte interdisziplinäre Zusammenarbeit in Lehre und Forschung gefordert, ohne aber den Anspruch auf eine fundierte Ausbildung in der Physik, einschließlich der Theoretischen Physik, aufzugeben.
§ 2
Studienvoraussetzungen
Studienvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife. Die formalen Zugangsberechtigungen sind im § 32 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes geregelt. Für ein erfolgreiches Studium sind englische Sprachkenntnisse spätestens im Hauptstudium erforderlich.
§ 3
Studienbeginn und Studiendauer
Studienordnung und Studienplan sind so aufgebaut, dass das Studium im Sommer- und im Wintersemester begonnen werden kann. Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester.
§ 4
Gliederung des Studiums
Der Diplomstudiengang gliedert sich auf in das Grundstudium (1.- 4. Semester), das in der Regel zum Ende des 4. Semesters mit der Diplomvorprüfung endet, und das anschließende Hauptstudium (5. 10. Semester), das in der Regel zum Ende des 10. Semesters mit der Diplomprüfung beendet wird (Akademischer Grad: Diplom-Physikerin/Diplom-Physiker).
§ 5
Modellstudienplan und Studienberatung
Der im Anhang als Anlage 1aufgeführte Modellstudienplan zeigt eine Möglichkeit auf, wie der Diplomstudiengang Physik/Physikalische Technologien sachgerecht und in der vorgesehenen Zeit durchgeführt werden kann. Im Hauptstudium ist die Vertiefung in eines von zur Zeit vier verschiedenen Schwerpunktfächern vorgesehen, die entsprechend aufgeführt sind. Das Grundstudium ist bis auf die Wahl des ingenieurwissenschaftlichen Wahlfaches für alle Studierenden dieses Studiengangs gleich.
Für einen erfolgreichen Abschluss des Studiums genügt es in der Regel nicht, die in der Studienordnung bzw. im Studienplan genannten Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die Inhalte der Lehrveranstaltungen müssen in selbständiger Arbeit vertieft und durch Literaturstudien ergänzt werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, sich auf die zu besuchenden Praktika, Übungen und Seminare vorzubereiten.
Für den Studiengang Physik/Physikalische Technologien steht eine Fachberatung des Fachbereichs zur Verfügung. Es wird empfohlen die Fachberatung in folgenden Fällen in Anspruch zu nehmen:
- bei der Wahl des Schwerpunktfaches im Hauptstudium,
- nach nicht bestandenen Prüfungen,
- bei Studienfach- oder Hochschulwechsel.
Die allgemeine Studienberatung sollte in allen Fällen unbedingt vor Beginn des Studiums und vor Beginn eines Auslandsstudiums in Anspruch genommen werden.
II. Grundstudium (1. bis 4. Semester)
§ 6
Lehrveranstaltungen im Grundstudium
Das Grundstudium besteht aus Pflichtlehrveranstaltungen und Wahlpflichtveranstaltungen. Alle Lehrveranstaltungen verteilen sich stundenmäßig in Semesterwochenstunden (SWS) gemäß nachfolgender Tabelle auf die einzelnen Gebiete.
Fachgebiet | Lehrveranstaltung | Vorl./ | Übung/ | Prakt./SWS | Summe |
Experimentalphysik | Experimentalphysik I, II, III, IV | 14 | 4 |
| 18 |
Physikalisches Praktikum I, II, III |
|
| 9 | 9 | |
Physikalische Technologien I | 3 | 1 |
| 4 | |
Theoretische Physik | Math. Methoden der Physik I, II | 4 | 2 |
| 6 |
Theoretische Physik I, II | 8 | 4 |
| 12 | |
Mathematik | Mathematik für Physiker I, II, III (1) | 12 | 4 |
| 16 |
| Numerische Methoden der Physik(2) | 2 | 1 |
| 3 |
Allg. und org. Chemie | Experimentalchemie (3) | 3 |
|
| 3 |
Datenverarbeitung | Datenverarbeitung für Physiker | 2 |
|
| 2 |
Computer-Praktikum |
|
| 2 | 2 | |
Ingenieurwissenschaften | Grundlagen der Werkstoffkunde I | 2 |
| 1(4) | 3 |
Grundlagen der Elektrotechnik II | 2 |
|
| 2 | |
Wahlpflichtfach | 3 |
|
| 3 | |
Wirtschaftswissensch. | Allgemeine BWL I, II | 3 |
|
| 3 |
Summe | 86 | ||||
(1) oder wahlweise drei aus vier Vorlesungen Analysis I, II, III und Lineare Algebra I
(2) oder eine gleichwertige Vorlesung in Numerischer Mathematik
(3) oder eine gleichwertige Chemievorlesung, z.B. Physikalische Chemie I im 3. Semester
(4) oder Übungen zu Grundlagen der Elektrotechnik II
§ 7
Diplomvorprüfung
Durch die Diplomvorprüfung soll der Studierende nachweisen, dass er sich die allgemeinen Fachgrundlagen angeeignet hat die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg absolvieren zu können. Die Diplomvorprüfung besteht aus vier mündlichen Fachprüfungen in den Prüfungsfächern:
- Experimentalphysik,
- Theoretische Physik,
- Mathematik,
- Ingenieurwissenschaften.
Alle Bestimmungen über diese Prüfungen sind der Diplomprüfungsordnung Physik/Physikalische Technologien zu entnehmen.
III. Hauptstudium (5. bis 10. Semester)
§ 8
Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
Im Hauptstudium ist die Vertiefung in weiterführende Gebiete der Physik und eins der Schwerpunktfächer Festkörper- und Lasertechnologien, Materialwissenschaften, Energiesysteme oder Prozesstechnologien vorgesehen. Diese Vertiefung umfasst maximal 32 von insgesamt 77 SWS im Hauptstudium. Von allen Studierenden sind die Lehrveranstaltungen zu hören, deren Gesamtstundenanzahl in der folgenden Tabelle dargestellt ist:
Fachgebiet | Lehrveranstaltung | Vorl./ | Übung/SWS | Semin. | Summe |
Physikalische Technologien / | Experimentalphysik V, VI | 6 | 2 |
| 8 |
F-Praktikum Physikalische Technologien |
|
| 6 | 6 | |
Physikalische Technologien A, B (1) | 6 | 2 |
| 8 | |
Seminar Physikalische Technologien |
|
| 2 | 2 | |
Theoretische Physik | Theoretische Physik III, IV | 8 | 4 |
| 12 |
Seminar aus dem Bereich Ex.-Physik oder Theoretische Physik |
|
| 2 | 2 | |
Metallurgie/ Phys. Chemie | Heterogene Gleichgewichte (2) | 2 | 1 |
| 3 |
Recht | Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht | 4 |
|
| 4 |
Summe | 45 | ||||
(1) 2 Vorlesungen aus der Reihe Physikalische Technologien
(2) oder Physikalische Chemie II
Zusätzlich verteilen sich die Lehrveranstaltungen in den vier Schwerpunktfächern wie folgt (die Details können den Modellstudienplänen in Anlage 1 entnommen werden):
Schwerpunktfach Festkörper- und Lasertechnologien | ||||
Lehrveranstaltung | Vorl./ | Übung/SWS | Prakt./ | Summe |
Ingenieurwissenschaftliche Vertiefung | 2 | 1 |
| 3 |
Physikalische Vertiefung | 2 | 1 |
| 3 |
Werkstoffkunde der Metalle I,II | 4 | 1 |
| 5 |
Theoretische Festkörperphysik oder Quantenoptik | 4 | 2 |
| 6 |
Physikalisches Praktikum Festkörper- und Lasertechnologien |
|
| 6 | 6 |
Wahlfach Physikalische Technologien | 3 | 1 |
| 4 |
Wahlpflichtfächer (1) | 5 |
|
| 5 |
Summe | 32 | |||
Schwerpunktfach Materialwissenschaften | ||||
Lehrveranstaltung | Vorl./ | Übung/ | Prakt./ | Summe |
Eigenschaften metallischer Werkstoffe I, II | 5 |
|
| 5 |
Technologie der NE-Metallherstellung | 2 |
|
| 2 |
Magnetwerkstoffe | 1 |
|
| 1 |
Technologie der Kunststoffe I, II | 2 |
|
| 2 |
Werkstoffkunde II | 2 | 1 |
| 3 |
Grundlagen der Keramik II | 2 |
|
| 2 |
Grundlagen des Glases | 3 |
|
| 3 |
Theoretische Festkörperphysik oder Quantenoptik | 4 | 2 |
| 6 |
Praktikum Metallische Werkstoffe |
|
| 2 | 2 |