6.20.23 Studienordnung Werkstoffwissenschaften
Studienordnung für den Diplomstudiengang Werkstoffwissenschaften
an der Technischen Universität Clausthal,
Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften
vom 20. November 2001 (Mitt. TUC 2001, Seite 287)
Beschluss des Fachbereichsrates Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften vom 20. November 2001.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf der Grundlage der geänderten Diplomprüfungsordnung (DPO) für den Studiengang Werkstoffwissenschaften an der Technischen Universität Clausthal vom 19. Oktober 2001, Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums.
§ 2
Unterteilung des Studienganges Werkstoffwissenschaften
Im Studiengang Werkstoffwissenschaften werden nach dem gemeinsamen Vordiplom folgende Studienrichtungen angeboten:
- Werkstoffkunde der Metalle
- Werkstofftechnik
- Werkstoffkunde der nichtmetallisch-anorganischen Werkstoffe
- Physikalische Werkstoffkunde
§ 3
Ziel und Inhalte des Studiums
(1) Ziel des Studiums ist der Erwerb des akademischen Grades "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur".
(2) Das Studium bereitet die Werkstoffwissenschaftler/innen auf den Einsatz in forschungs- und anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern vor und führt zur Berufsbefähigung.
Ziel ist die Ausbildung zu kritischen und verantwortungsbewußten Ingenieuren/innen, die selbständig an der technischen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung ihres Faches mitwirken. In diesem Sinne wird auch der Gedanke des interdisziplinären Arbeitens und der Gruppenarbeit als berufsqualifizierende Notwendigkeit gesehen. Durch das Studium sollen Fachkenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die ein problemorientiertes und wissenschaftliches Arbeiten gewährleisten.
(3) Der Studiengang soll die Absolventin bzw. den Absolventen befähigen, die aus dem Berufsfeld resultierenden Anforderungen zu erfüllen. Dementsprechend umfasst die Ausbildung:
- mathematisch-naturwissenschaftliche,
- ingenieurswissenschaftliche,
- werkstoffwissenschaftliche und
- die fachspezifischen Vertiefungen in den jeweiligen Studienrichtungen.
§ 4
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Voraussetzung für das Studium der Werkstoffwissenschaften ist die allgemeine
Hochschulreife oder eine entsprechende fachgebundene Hochschulreife. Weitere Möglichkeiten des Hochschulzuganges können den Zulassungsinformationen des Studentensekretariats entnommen werden.
(2) Darüber hinaus wird empfohlen, einen Teil der berufspraktischen Tätigkeit (Näheres siehe Praktikantenrichtlinien) vor Aufnahme des Studiums zu absolvieren.
§ 5
Studienbeginn und Studiendauer
(1) Die Aufnahme des Studiums ist zum Winter- oder zum Sommersemester möglich, wird jedoch zum Wintersemester empfohlen.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomarbeit 9 Semester.
§ 6
Gliederung des Studiums
(1) Das Studium gliedert sich in ein 4-semestriges Grundstudium und ein 5-semestriges Hauptstudium, einschließlich Diplomarbeit. In das Studium ist ferner die berufspraktische Tätigkeit von insgesamt 26 Wochen (Industriepraktikum) eingebunden.
(2) Im Grundstudium liegt der Ausbildungsschwerpunkt auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Einführung in die studienspezifischen Teilgebiete und auf den hierfür notwendigen Arbeitsmethoden.
(3) Im Hauptstudium liegen die Schwerpunkte auf der Fachausbildung, selbständiger Arbeit, vertiefter Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen sowie auf der Auseinandersetzung mit praxisorientierten Problemen.
§ 7
Industriepraktikum
(1) Diese berufspraktische Tätigkeit soll den Studenten/innen einen Einblick in die berufliche Praxis sowie die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln.
(2) Das Industriepraktikum ist Pflicht; es wird durchgeführt als berufspraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt 26 Wochen nach den Praktikantenrichtlinien für den Studiengang Werkstoffwissenschaften. Bis zur Anmeldung der letzten Prüfung im Grundstudium müssen 13 Wochen abgeleistet werden. Weitere 13 Wochen müssen bis zur Anmeldung der Diplomarbeit im Hauptstudium abgeleistet sein.
§ 8
Art und Form der Lehrveranstaltungen
(1) Das Studium wird durch Lehrveranstaltungen der Haupt-, Neben- und Wahlpflichtfächer strukturiert.
(2) Die Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (T), Praktika (P) und Seminaren (S) statt.
(3) Die Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern werden regelmäßig (in der Regel jährlich) angeboten. Die angebotenen Lehrveranstaltungen werden insgesamt für jedes Semester im Vorlesungsverzeichnis und im Internet (www.tu-clausthal.de/odin/) aufgeführt und durch Aushänge in den jeweiligen Instituten bekannt gegeben.
(4) In den Vorlesungen wird der Wissensstoff vorgestellt und in den dazugehörigen Übungen und Tutorien (in der Regel durch Bearbeiten von Aufgaben) vertieft. Es wird erwartet, dass die Studierenden den Inhalt der Vorlesungen selbständig vor- und nachbereiten.
(5) In den Praktika werden die Studierenden mit wissenschaftlichen Arbeitsmethoden vertraut gemacht. Es besteht die Pflicht der Teilnahme da sie gegebenenfalls Voraussetzung zur Anmeldung zur Hauptprüfung in diesem Fach sind.
(6) Die Bescheinigungen über die erfolgreiche Teilnahme wird in der Regel durch die Anfertigung von Protokollen, durch Klausuren und durch mündliche Prüfungen erworben. Die Protokolle sollten sich auf das Wesentliche beschränken.
(7) In den Seminaren stellen die Studierenden das Ergebnis einer Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Fachbereich in einem mündlichen Vortrag auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung dar. Den Vorträgen schließt sich im Allgemeinen eine Diskussion an.
§ 9
Prüfungsleistungen
(1) Die Diplomvorprüfung besteht aus Fachprüfungen (Hauptfachprüfungen), welche aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen können.
(2) Die Diplomprüfung besteht aus Fachprüfungen (Hauptfachprüfungen) der Studien- und der Diplomarbeit. Eine Fachprüfung kann aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen bestehen. Prüfungsleistung einer Fachprüfung kann eine Klausur oder mündliche Prüfung sein. Bei nicht bestehen einer Klausur besteht Anspruch auf eine mündliche Nachprüfung, die allein über das bestehen der Prüfung entscheidet.
(3) Die Fachprüfungen und Studienarbeit werden studienbegleitend abgelegt.
(4) Der Antrag auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen. Hierbei sind vom Prüfungsausschuss festgelegte Zeiträume zu beachten und einzuhalten da sonst die Anmeldung für diesen Prüfungszeitraum nicht berücksichtigt werden kann. Die Zulassung zu einer Prüfungsleistung setzt den Nachweis der dazugehörigen Prüfungsvorleistungen voraus.
(5) Als Prüfungsvorleistungen für die Fachprüfungen gelten die in der Spalte "Prüfungsvorleistungen" in §11 eingetragenen Übungen, Praktika und Seminare. Es ist eine Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an diesen Prüfungsvorleistungen erforderlich.
(6) Näheres regelt die Diplomprüfungsordnung (DPO) Werkstoffwissenschaften vom 09. März 1999 und die DPO-Änderung vom 19. Oktober 2001
§ 10
Studien- und Diplomarbeit
(1) In der Studienarbeit sowie der Diplomarbeit sollen Probleme mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig unter Anleitung bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Die schriftliche Darstellung muss klar verständlich und vollständig sein. Diese Arbeiten stellen einen besonders wichtigen Teil der Ausbildung dar.
(2) Die Studienarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer experimentellen, planerischen oder theoretischen Aufgabe und deren schriftliche Darstellung. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 3 Monate. Themen können aus dem Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften sowie aus anderen Fachbereichen der TU Clausthal mit Genehmigung des Prüfungsausschusses gewählt werden.
(3) In der Diplomarbeit ist ebenfalls ein experimentelles, planerisches oder theoretisches Thema eigenständig zu bearbeiten und schriftlich darzustellen, wobei der Zeitrahmen vom Studienzentrum überwacht wird. Vor Beginn der Arbeit ist beim Studienzentrum ein schriftlicher Antrag zu stellen. Dabei wählen die Studierenden im allgemeinen vorher Thema und Betreuer, aus dem Angebot der Institute des Fachbereichs Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften aus. Mit der schriftlichen Bekanntgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit von 6 Monaten. Verlängerungen sind nur in Ausnahmefall nach schriftlich begründetem Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.
§ 11
Umfang des Studiums
(1) Grundstudium:
Ein ordnungsgemäßes Grundstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
SWS | Prüfungs- vorleistungen | |||||
Hauptfach Mathematik | ||||||
Ingenieurmathematik I | (Prüfung) | 4V/2Ü | ||||
Ingenieurmathematik II | (Prüfung) | 4V/2Ü | ||||
Ingenieurmathematik III | (Prüfung) | 2V/2Ü | ||||
Hauptfach Physik | (Prüfung) | |||||
Experimentalphysik I | 3V/1Ü | |||||
Experimentalphysik II | 3V/1Ü | |||||
Einführung in das physikalische Praktikum A | 1V | |||||
Physikalisches Praktikum A | 3P | |||||
Hauptfach Anorganische Chemie | (Prüfung) | |||||
Anorganische Experimentalchemie I | 3V | |||||
Anorganische Experimentalchemie II | 3V | |||||
Anorganisches Praktikum I | 2P | |||||
Hauptfach Technische Mechanik | (Prüfung) | |||||
Technische Mechanik I | 3V/2Ü | |||||
Hauptfach Elektrotechnik | (Prüfung) | |||||
Grundlagen der Elektrotechnik I | 2V/1Ü | |||||
Grundlagen der Elektrotechnik II | 2V/1Ü | |||||
Praktikum zur Elektrotechnik I | 1P | |||||
Praktikum zur Elektrotechnik II | 1P | |||||
Hauptfach Physikalische Chemie | (Prüfung) | |||||
Physikalische Chemie I | 3V | |||||
Rechenübungen zur Physikalischen Chemie I | 1Ü | |||||
Physikalisch-chemisches Praktikum | 3P | |||||
Hauptfach Datenverarbeitung | ||||||
Datenverarbeitung für Ingenieure I | (Prüfung) | 1V | ||||
Einführung in das Programmieren | (Prüfung) | 2V | ||||
Programmierpraktikum | 2P | |||||
Hauptfach Einführung in die organ. Chemie | (Prüfung) | 2V | ||||
Hauptfach Thermochemie der Werkstoffe | (Prüfung) | 2V/1Ü | ||||
Hauptfach Einführung in die metallurgische Prozesstechnik | (Prüfung) | 2V/1Ü | ||||
Hauptfach Grundlagen der Werkstoffkunde | ||||||
Grundlagen der Werkstoffkunde I | (Prüfung) | 2V/1Ü | ||||
Grundlagen der Werkstoffkunde II | (Prüfung) | 2V/1Ü | ||||
Hauptfach Werkstoffkunde der Metalle | ||||||
Werkstoffkunde der Metalle I | (Prüfung) | 2V/1Ü | ||||
Hauptfach Werkstoffkunde der Polymere | ||||||
Werkstoffkunde der Polymere | (Prüfung) | 2V/1Ü | ||||
Hauptfach Werkstoffkunde Glas-Keramik-Bindemittel | (Prüfung) | 2V/1Ü |
(2) Hauptstudium
Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen ein:
Studienrichtung Physikalische Werkstoffkunde
SWS | Prüfungs- vorleistungen | ||
Hautfach Werkstoffcharakterisierung | |||
Grundlagen der Werkstoffprüfung I | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Werkstoffprüfung I | 2P | ||
Thermoanalytische Verfahren | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum thermoanalytische Verfahren | 2P | ||
Röntgenanalytische und elektronen-optische Methoden | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum röntgenanalytische und elektronenoptische Methoden | 2P | ||
Hauptfach Physikalische Werkstoffkunde | |||
Festigkeit und Plastizität | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Festigkeit und Plastizität | 1P | ||
Elektronentheorie der Metalle | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Elektronentheorie der Metalle | 1P | ||
Phasenumwandlungen | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Phasenumwandlungen | 1P | ||
Röntgen- und Neutronenbeugung | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Diffusion in Metallen und Legierungen | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Diffusion in Metallen und Legierungen | 1P | ||
Modellierung von metallkundlichen Prozessen | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Modellierung von metallkundlichen Prozessen | 1P | ||
Wärmebehandlung und Thermochemische Verfahren | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Metallurgie der Halbleiter und Reinstmetalle | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Werkstoffphysikalisches Seminar | 3S | ||
Hauptfach Werkstoffkunde der Metalle | |||
Werkstoffkunde der Metalle II | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Werkstoffkunde der Metalle II | 1P | ||
Werkstoffkunde der Stähle I | (Prüfung) | 1V/1Ü | |
Werkstoffkunde der Stähle II | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Werkstoffkunde der Stähle | 2P | ||
Werkstoffkunde der Nichteisenmetalle | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Hauptfach Nichtmetallische Werkstoffe | |||
Polymerwerkstoffe I | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Grundlagen der Keramik I + II oder Grundlagen des Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II | (Prüfung) | 3V oder 3V oder 3V | |
jeweils dazugehöriges Hauptpraktikum | (Prüfung) | 2P/1S | |
Nebenfach Physikalische Chemie | |||
Heterogene Gleichgewichte | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Kinetik von Festkörperreaktionen | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Nebenfach Betriebswirtschaftslehre | |||
Einführung A in die BWL | (Prüfung) | 2 V/Ü | |
Einführung in die Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung | (Prüfung) | 2 V/Ü | |
Nebenfach Meßtechnik | |||
Grundlagen der Meßtechnik I | (Prüfung) | 2V/1Ü |
Studienrichtung Werkstoffkunde der Metalle
SWS | Prüfungs- vorleistungen | ||
Hautfach Werkstoffcharakterisierung | |||
Grundlagen der Werkstoffprüfung I | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Werkstoffprüfung I | 2P | ||
Thermoanalytische Verfahren | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Thermoanalytische Verfahren | 2P | ||
Röntgenanalytische und elektronenoptische Methoden | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum röntgenanalytische und elektronenoptische Methoden | 2P | ||
Hauptfach Werkstoffkunde der Metalle | |||
Festigkeit und Plastizität | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Festigkeit und Plastizität | 1P | ||
Phasenumwandlungen | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Phasenumwandlungen | 1P | ||
Werkstoffkunde der Metalle II | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Werkstoffkunde der Metalle II | 1P | ||
Werkstoffkunde der Stähle I | (Prüfung) | 1V/1Ü | |
Werkstoffkunde der Stähle II | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Werkstoffkunde der Stähle | 2P | ||
Werkstoffkunde der Nichteisenmetalle | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Korrosion und Korrosionschutzverfahren | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Korrosion und Korrosionschutzverfahren | 1P | ||
Wärmebehandlung und Thermochemische Verfahren | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Neue Fertigungstechnologien | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Werkstoffkundliches Seminar | 3S | ||
Hauptfach Nichtmetallische Werkstoffe | |||
Polymerwerkstoffe I | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Grundlagen der Keramik I + II oder Grundlagen des Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II | (Prüfung) | 3V oder 3V oder 3V | |
jeweils dazugehöriges Hauptpraktikum | (Prüfung) | 2P/1S | |
Hauptfach Werkstofftechnik | |||
Grundlagen der Umformtechnik | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Gießereikunde I | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Oberflächentechnik I Teil A | (Prüfung) | 1V | |
Oberflächentechnik I Teil B | 1V/1Ü | ||
Nebenfach Physikalische Chemie | |||
Heterogene Gleichgewichte | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Kinetik von Festkörperreaktionen | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Nebenfach Betriebswirtschaftslehre | |||
Einführung A in die BWL | (Prüfung) | 2 V/Ü | |
Einführung in die Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung | (Prüfung) | 2 V/Ü | |
Nebenfach Meßtechnik | |||
Grundlagen der Meßtechnik I | (Prüfung) | 2V/1Ü |
Studienrichtung Werkstofftechnik
SWS | Prüfungs- vorleistungen | ||
Hautfach Werkstoffcharakterisierung | |||
Grundlagen der Werkstoffprüfung I | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Werkstoffprüfung I | 2P | ||
Thermoanalytische Verfahren | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Thermoanalytische Verfahren | 2P | ||
Röntgenanalytische und elektronenoptische Methoden | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum röntgenanalytische und elektronenoptische Methoden | 2P | ||
Hauptfach Werkstofftechnik | |||
Grundlagen der Umformtechnik | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Technische Formgebungsverfahren | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Gießereikunde I | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Praktikum Gießereikunde | 3P | ||
Oberflächentechnik I Teil A | (Prüfung) | 1V | |
Oberflächentechnik I Teil B | 1V/1Ü | ||
Erstarrungs- und Schmelzprozesse | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Metallurgische Verfahrenstechnik | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Korrosion und Korrosionschutzverfahren | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Korrosion und Korrosionschutzverfahren | 1P | ||
Werkstofftechnisches Seminar | 3S | ||
Hauptfach Werkstoffkunde der Metalle | |||
Werkstoffkunde der Metalle II | (Prüfung) | 2V | |
Praktikum Werkstoffkunde der Metalle II | 1P | ||
Werkstoffkunde der Stähle I | (Prüfung) | 1V/1Ü | |
Werkstoffkunde der Stähle II | (Prüfung) | 1V | |
Praktikum Werkstoffkunde der Stähle | 2P | ||
Werkstoffkunde der Nichteisenmetalle | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Hauptfach Werkstoffbearbeitung | |||
Wärmebehandlung und thermochemische Verfahren | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Neue Fertigungstechnologien | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Schweißtechnik I | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Nebenfach Physikalische Chemie | |||
Heterogene Gleichgewichte | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Kinetik von Festkörperreaktionen | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Nebenfach Betriebswirtschaftslehre | |||
Einführung A in die BWL | (Prüfung) | 2 V/Ü | |
Einführung in die Kosten- und Wirtschaftlichkeitsrechnung | (Prüfung) | 2 V/Ü | |
Nebenfach Meßtechnik | |||
Grundlagen der Meßtechnik I | (Prüfung) | 2V/1Ü |
Studienrichtung Werkstoffkunde der
nichtmetallisch-anorganische Werkstoffe
SWS | Prüfungs- vorleistungen | ||
Hauptfach Glas | |||
Grundlagen des Glases | (Prüfung) | 3V | |
Technologie des Glases I | 2V | ||
Technologie des Glases II | 1V | ||
Vortragsseminar | 1S | ||
Praktikum Prüfverfahren der NAW I (Teil Glas Grundpraktikum) | (Prüfung) | 1P | |
Praktikum Prüfverfahren der NAW II (Teil Glas Hauptpraktikum) | (Prüfung) | 2P/1S | |
Hauptfach Keramik | |||
Grundlagen der Keramik I | (Prüfung) | 2V | |
Grundlagen der Keramik II | 1V | ||
Technologie der Keramik | 2V/1Ü | ||
Vortragsseminar | 1S | ||
Praktikum Prüfverfahren der NAW I (Teil Keramik Grundpraktikum) | (Prüfung) | 1P | |
Praktikum Prüfverfahren der NAW II (Teil Keramik Hauptpraktikum) | (Prüfung) | 2P/1S | |
Hauptfach Bindemittel | |||
Grundlagen der Bindemittel I | (Prüfung) | 2V | |
Grundlagen der Bindemittel II | 1V | ||
Technologien der Bindemittel | 2V/1Ü | ||
Vortragsseminar | 1S | ||
Praktikum Prüfverfahren der NAW I (Teil Bindemittel Grundpraktikum) | (Prüfung) | 1P | |
Praktikum Prüfverfahren der NAW II (Teil Bindemittel Hauptpraktikum) | (Prüfung) | 2P/1S | |
Hauptfach Physikalische Chemie der NAW | |||
Kinetik im Bereich NAW | (Prüfung) | 1V/2Ü | |
Thermodynamik und Heterogene Gleichgewichte | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Hauptfach Werkstoffkunde der Metalle | |||
Werkstoffkunde der Metalle II | (Prüfung) | 2V | |
Werkstoffkunde der Stähle I | (Prüfung) | 1V/1Ü | |
Werkstoffkunde der Stähle II | (Prüfung) | 1V | |
Hauptfach Polymere | |||
Polymerwerkstoffe I | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Polymerwerkstoffe II | 2V/1Ü | ||
Nebenfach Mikroskopie und Petrographie | |||
Mikroskopie und Petrographie | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Nebenfach Keramische Sonderwerkstoffe | |||
Keramische Konstruktionswerkstoffe | (Prüfung) | 1V | |
Keramische Werkstoffe für elektrische und elektronische Anwendungen | (Prüfung) | 1V | |
Feuerfeste Werkstoffe | (Prüfung) | 1V | |
Nebenfach Spezialgläser, Glaskeramik, Emails und Beschichtungen | |||
Emails und Glasuren | (Prüfung) | 2V | |
Nichtkristalline Werkstoffe | (Prüfung) | 1V | |
Gläser für die Elektrotechnik und Elektronik | (Prüfung) | 1V | |
Beschichtungen auf Flachglas | (Prüfung) | 1V | |
Entwicklung von Spezialglas- und Glaskeramikprodukten | (Prüfung) | 1V | |
Nebenfach Werkstoffe der Elektronik und Elektrotechnik | |||
Werkstoffe der Elektronik | (Prüfung) | 2V/1Ü | |
Nebenfach Experimentelle Methoden der Werkstoffkunde | |||
Experimentelle Methoden der Werkstoffkunde | (Prüfung) | 1V/2Ü | |
Nebenfach Technische Thermodynamik | |||
Technische Thermodynamik | (Prüfung) | 2V/1Ü |
(3) Zusätzliche Lehrveranstaltungen für alle Studierenden der Studienrichtungen Werkstoffwissenschaften
Wahlfächer
Es müssen insgesamt 2 Wahlfächer derart belegt werden, dass mindestens 6 Semesterwochenstunden (SWS) in der Summe erreicht werden, je Fach mindestens 3 SWS. Ist eines der Wahlfächer für die Studentin/ den Studenten bereits als Haupt- oder Nebenfach vorgeschrieben, so kann es nur insoweit als Wahlfach gewählt werden, wie es über deren Umfang hinausgeht. Die Wahlfächer können aus dem Lehrangebot der TU Clausthal ausgewählt werden. Die gewählten Fächer müssen durch den Fachprofessor genehmigt werden.
Modellstudien- und Modellstundenpläne
Die Modellstudien- und Modellstundenpläne sind in den besonderen Erläuterungen zur Studienordnung abgebildet.
§ 12
Zulassungsvoraussetzungen für Praktika
(1) Für Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge der Anmeldung.
(2) Die Diplomprüfungsordnung (DPO) Werkstoffwissenschaften legt den Umfang der Lehrveranstaltungen fest, deren erfolgreiche Absolvierung Vorleistung für die Anmeldung zur dazugehörigen Prüfungsleistung der Diplomvorprüfung und Diplomprüfung sind.
§ 13
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechnung von Studienleistungen, die in anderen Studiengängen, an anderen Hochschulen Deutschlands und an anderen Hochschulen des Auslandes erbracht worden sind, ist in § 6 der Diplomprüfungsordnung Werkstoffwissenschaften geregelt.
§ 14
deutsch-französisches Doppeldiplom
(1) Im Rahmen der Europäisierung und Internationalisierung bietet die TU Clausthal mit der Université de Metz ein Doppeldiplom an.
(2) Näheres hierzu regeln die Bestimmungen zum Erwerb eines Doppeldiploms gemäß § 2 der DPO für den Studiengang Werkstoffwissenschaften.
§ 15
In Kraft Treten
Diese Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Hochschule in Kraft.
Besondere Erläuterung zur Studienordnung Werkstoffwissenschaften an der Technischen Universität Clausthal
In dieser Anlage sollen die in der Studienordnung ausgewiesenen Festlegungen und Wahlmöglichkeiten so begründet werden, dass sie im Hinblick auf die wissenschaftlichen und berufspraktischen Ziele des Studiums, die hochschul-didaktischen Anforderungen, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen sowie auf die Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit der Regelstudienzeit überprüfbar sind (NHG, § 14, Abs. 3).
Werkstoffwissenschaften als wissenschaftliche Disziplin
Werkstoffwissenschaften ist die Ingenieurwissenschaft über die Herstellung, Verarbeitung und Behandlung von Werkstoffen. Bei den Werkstoffen kann es sich um neue Materialien (z. B. nanokristalline oder biokompatible Werkstoffe) sowie um Verbesserung von klassischen Werkstoffen wie z. B. Stahl oder Aluminium handeln, die mit Hilfe neuer Techniken (z. B. Laserbearbeitung oder Plasmaverfahren) so modifiziert werden, dass sie den erweiterten Anforderungen genügen.
Struktur des Studiengangs Werkstoffwissenschaften
Das Studium der Werkstoffwissenschaft ist so ausgerichtet, dass zunächst im Grundstudium die wesentlichen Grundkenntnisse und Methoden des Faches vermittelt werden. Darauf aufbauend dient das Hauptstudium der Spezialisierung und Vertiefung, durch die eine berufliche Qualifikation im Sinne von § 3 (Ziel und Inhalt des Studiums) erreicht wird.
Die Pflichtveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium bilden den Hauptanteil der Lehrveranstaltungen, während sich die Wahlmöglichkeiten auf die Wahlpflichtfächer und das Gebiet der Studien- und Diplomarbeit beziehen.
Im Grundstudium des Studienganges Werkstoffwissenschaften werden die Basiskenntnisse in der Mathematik, der Technischen Mechanik und in den Naturwissenschaften Chemie und Physik vermittelt. Vergleichsweise breiten Raum nimmt die Datenverarbeitung ein. Das Grundstudium umfasst auch Einführungsvorlesungen über die metallurgischen Prozesse (Thermochemie, metallurgische Prozeßtechnik), über die Werkstoffkunde der Metalle, Polymere, Glas, Keramik und Bindemittel.
Im Hauptstudium werden diese Kenntnisse vertieft durch Lehrveranstaltungen in den Hauptfächern Werkstoffcharakterisierung, Physikalische Werkstoffe, Werkstoffkunde der Metalle und Werkstofftechnik. Die Grundlagen der Elektrotechnik (dem Grundstudium zugeordnet) und der Betriebswirtschaft sind unentbehrliche Kenntnisse der in der Produktion arbeitenden Ingenieure/innen.
Besonderheiten des Studienganges Werkstoffwissenschaften
an der TU Clausthal
Der Studiengang Werkstoffwissenschaften an der TU Clausthal zeichnet sich durch die praxisnahe Ausbildung der Studenten/innen aus. Großen Raum nehmen in den Lehrveranstaltungen neben den Grundlagen auch innovative Technologien (wie z. B. Oberflächenbehandlung durch Laser- und Plasmatechnik, Magnesiumtechnologie, Nanotechnologie und Neue Fertigungstechnologien) ein.
Die Absolventen/innen des Studienganges Werkstoffwissenschaften finden Berufspositionen nicht nur in der Fahrzeug-, Flugzeug- und Maschinenbauindustrie sondern auch in der Branche des Anlagenbaus und der Zulieferindustrie. Der Berufsstart nach dem Studium wird dadurch erleichtert, dass die Professoren der Fachrichtung Werkstoffwissenschaften enge Kontakte zu Wirtschaft und Industrie pflegen. Die Berufsaussichten der Absolventen/innen des Studienganges Werkstoffwissenschaften können als gut bis sehr gut bezeichnet werden.
Studienzeit
Aus der Studienordnung und dem detaillierten Studienplan für das Grund- und Hauptstudium ergibt sich, dass das Diplomstudium in der Regelstudienzeit von 9 Semestern absolviert werden kann. Um die tatsächliche Studiendauer mit der Regelstudienzeit in Übereinstimmung zu bringen, wurden verschiedene Maßnahmen und Regelungen ergriffen. Dazu gehören die flexiblen Regelungen der Diplomprüfungsordnung einschließlich der Regelungen für den Freiversuch und eine verstärkte Betreuung der Studierenden durch Tutoren- und Mentorenprogramme.
Modellstudien und –stundenpläne
Aufbau des Studium
Das Studium unterteilt sich in:
- Grundstudium
- Hauptstudium
- in das Studium eingeordnete berufspraktische Tätigkeit
(Industriepraktikum), näheres siehe Abschnitt "Praktikantenrichtlinen"
Das Grundstudium
Allgemeines
Im Grundstudium werden natur- und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen vermittelt, die für das Verständnis der Lehrveranstaltungen im Hauptdiplom erforderlich sind. Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Tutorien (T) und Praktika (P) angeboten. Der Umfang des Lehrprogramms ist durch die Diplomprüfungsordnung (DPO) festgelegt und wird durch die Studienordnung spezifiziert. Das Grundstudium ist für alle Studierenden der Studiengänge Werkstoffwissenschaften, Glas-Keramik-Bindemittel und Metallurgie gleich.
Vorlesungen, Übungen, Praktika
In den Vorlesungen wird der Stoff des jeweiligen Faches in kompakter Form vorgetragen. Für viele Vorlesungen existieren Skripte, die in den Instituten oder bei den Fachschaften erstanden werden können. Der Besuch von Vorlesungen ist nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch ist eine regelmäßige Teilnahme an diesen Veranstaltungen ratsam, da nur hier auf das Studium zugeschnittene Grundlagenkenntnisse zum ebenfalls notwendigen Eigenstudium anhand von Lehrbüchern vermittelt und Anregungen gegeben werden. Der Vorlesungsstoff wird durch Beispiele in Übungen erläutert und vertieft. Die Anwendung der Theorie zur Lösung praktischer Aufgaben ist wichtigster Bestandteil der Ingenieurstätigkeit. Deshalb sollte den Übungen große Bedeutung beigemessen werden.
In den Klausuren wird sowohl das Verständnis der Theorie (Stoff aus der Vorlesung), als auch die Fähigkeit der Problemlösung (Stoff aus den Übungen) überprüft. Dabei hat in den Klausuren meist das letztere größeres Gewicht.
In den großen Übungen wird die Methode zur Aufgabenlösung vorgestellt. In den kleinen Übungen und Tutorien werden Aufgaben gelöst. Diese kleinen Übungen und Tutorien ermöglichen intensive Betreuung, hier können Fragen ausführlich beantwortet werden. Eine konsequente Teilnahme an diesen Veranstaltungen kann mit Arbeitsaufwand verbunden sein, ist aber ein fast sicherer Garant für das Bestehen selbst schwieriger Prüfungen.
Praktika sind die Lehrveranstaltungen, bei denen eigenhändig Versuche aufgebaut, durchgeführt, ausgewertet und erklärt werden müssen. Während des Praktikums wird der theoretische Hintergrund des Versuches entweder mündlich oder durch kurze Klausuren abgefragt. Nach Fertigstellung aller Versuche ist im Allgemeinen noch eine Praktikumabschlussklausur zu bestehen.
Normalerweise ist erst nach dem Ableisten der Prüfungsvorleistungen die Teilnahme an der Hauptprüfung in diesem Fach möglich. Die Anmeldung zu den Hauptprüfungen muss rechtzeitig in den dafür angekündigten Zeiträumen im Studienzentrum eingereicht werden.
Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums
Das Gesamtangebot der Vorlesungen, Praktika etc. der Hochschule ist wiedergegeben im Internet (http://www.tu-clausthal.de/odin/) und im Vorlesungsverzeichnis, das an verschiedenen Verkaufsstellen käuflich zu erwerben ist. Zu beachten ist, dass das gedruckte Vorlesungsverzeichnis nicht immer auf dem aktuellsten Stand ist. In diesen Verzeichnissen sind neben den Lehrveranstaltungen auch Zeiten sowie Adressen, Telefonnummern, Internetseiten der Institute und andere nützliche Informationen aufgeführt. Die Buchstaben vor den vierstelligen Vorlesungsnummern bezeichnen das Winter- (WS) respektive das Sommersemester (SS), in dem die Vorlesung angeboten wird. Manche Lehrveranstaltungen werden sowohl im WS als auch im SS gehalten.
Die Termine und Zeitangaben werden meistens kurz vor Semesterbeginn entweder durch Aushang an den jeweiligen Instituten oder im Internet bekannt gegeben.
Studienplanung
Mit Hilfe der Übersichten von Lehrveranstaltungen und Prüfungen kann ein Studienplan aufgestellt werden. Nachfolgend ist ein 4-semestriger Modellstudienplan mit Modellstundenplan beginnend im Wintersemester konstruiert. Dieser beruht auf Erfahrungen von Studierenden und wird von der Fachschaft in ähnlicher Weise vorgeschlagen. Jeder kann sich seinen eigenen Studien- und Stundenplan entwerfen und ist dabei nicht an die Zahl von 4 Semestern gebunden.
Ein zügiger Abschluss des Vorexamens ist jedoch von großem Vorteil, da dann mehr Zeit für das wesentlich interessantere Hauptstudium zur Verfügung steht.
Nicht berücksichtigt im Modellstudienplan ist das Industriepraktikum. Es sind nur wenige Zeiträume unbesetzt, ca. 4-6 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit, wo dieses abgeleistet werden kann. Ist eine Prüfung nicht bestanden, so sollte der Studienplan neu überdacht und korrigiert werden. Neben den eigentlichen Prüfungen im Grundstudium sind noch folgende Prüfungsvorleistungen zu absolvieren, die in den Studienablauf integriert sind:
Physikalisches Praktikum A
Anorganisch-chemisches Praktikum Teil II (2P von 4P)
E-Technik Praktikum I + II
Rechenübungen zur Physikalischen Chemie I
Physikalisch-chemisches Praktikum
Nachfolgend sind der Modellstudienplan und die Modellstundenpläne im Grundstudium aufgelistet.
Modellstudienpläne
Grundstudium
SWS | WS (1. Semester) | SS (2. Semester) | WS (3. Semester) | SS (4. Semester) |
1 | Ingenieur- mathematik I 4V / 2Ü | Ingenieur- mathematik II 4V / 2Ü | Ingenieur- mathematik III 2V / 2Ü | Grundlagen der Elektrotechnik II 2V / 1Ü |
2 | ||||
3 | ||||
4 | E-Technik Praktikum II 1P | |||
5 | Grundlagen der Elektrotechnik I 2V / 1Ü | Physikalisch-chemisches Praktikum 3P | ||
6 | ||||
7 | Experimentalphysik für Ingenieure I 3V / 1Ü | Experimentalphysik für Ingenieure II 3V / 1Ü | ||
8 | E-Technik Praktikum I 1P | Thermochemie der Werkstoffe 2V / 1Ü | ||
9 | Physikalische Chemie I 3V / 1Ü | |||
10 | ||||
11 | Einführung in das physikalische Praktikum A 1V | Physikalisches Praktikum A 3P | Einführung in die metallurgische Prozesstechnik 2V / 1Ü | |
12 | Anorganische Experimental-Chemie I 3V | Anorganisch-chemisches Praktikum 2P | ||
13 | ||||
14 | Anorganische Experimental-Chemie II 3V | Grundlagen der Werkstoffkunde II 2V / 1Ü | Werkstoffkunde der Metalle I 2V / 1Ü | |
15 | Datenverarbeitung für Ingenieure 1V | |||
16 | Einführung in das Programmieren (C) 2V und 2P | |||
17 | Technische Mechanik I 3V / 2Ü | Werkstoffkunde der Polymere 2V / 1Ü | Werkstoffkunde Glas – Keramik – Bindemittel 2V / 1Ü | |
18 | ||||
19 | ||||
20 | Grundlagen der Werkstoffkunde I 2V / 1Ü | |||
21 | ||||
22 | Einführung in die organische Chemie 2V | |||
23 |
Modellstundenpläne Grundstudium
1. Semester
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
8.00 – 9.00 | Experimentalphysik für Ingenieure I V | ||||
9.00 – 10.00 | Experimentalphysik für Ingenieure I V | ||||
10.00 – 11.00 | Ingenieur- mathematik I V | Ingenieur- mathematik I V | Datenverarbeitung für Ingenieure I V | ||
11.00 – 12.00 | |||||
12.00 – 13.00 | Anorganische Experimental Chemie I V | Einführung in das physikalische Praktikum V | |||
13.00 – 14.00 | Ingenieur- mathematik I Ü | ||||
14.00 – 15.00 | Anorganische Experimental Chemie I V | ||||
15.00 – 16.00 | Grundlagen der Werkstoffkunde I V | Grundlagen der Werkstoffkunde I Ü | |||
16.00 – 17.00 | |||||
17.00 – 18.00 | Einführung in das Programmieren (C) V | ||||
18.00 – 19.00 |
Experimentalphysik für Ingenieure I Übung Z.n.V. (1Ü)
Praktikum Einführung in das Programmieren (C) Z.n.V. (2P)
2. Semester
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
8.00 – 9.00 | Experimen- talphysik für Ingenieure II | ||||
9.00 – 10.00 | Experimen- talphysik für Ingenieure II | ||||
10.00 – 11.00 | Ingenieur- mathematik II V | Ingenieur- mathematik II V | Technische MechanikI V | ||
11.00 – 12.00 | Technische Mechanik I V | ||||
12.00 – 13.00 | |||||
13.00 – 14.00 | Ingenieur-mathematik II Ü | ||||
14.00 – 15.00 | Anorganische Experimental Chemie II V | Technische Mechanik I Ü | |||
15.00 – 16.00 | Einführung in die organische Chemie V | ||||
16.00 – 17.00 |
Experimentalphysik für Ingenieure II Übung Z.n.V. (1Ü)
Physikalisches Praktikum A Z.n.V. (3P)
3. Semester
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
8.00 – 9.00 | Grundlagen der Elektrotechnik I Ü | Grundlagen der Elektrotechnik I V | Anorganisch- chemisches Praktikum Teil II 2P von 4P | Ingenieur- mathematik III Ü | |
9.00 – 10.00 | |||||
10.00 – 11.00 | Physikalische Chemie I V | Physikalische Chemie I V | |||
11.00 – 12.00 | |||||
12.00 – 13.00 | |||||
13.00 – 14.00 | |||||
14.00 – 15.00 | |||||
15.00 – 16.00 | Grundlagen der Werkstoffkunde II V | Ingenieur- mathematik III V | Physikalische Chemie I Ü | Werkstoffkunde der Polymere V/Ü | |
16.00 – 17.00 | |||||
17.00 – 18.00 | Grundlagen der Werkstoffkunde II Ü |
Elektrotechnisches Praktikum I Z.n.V. (1P)
4. Semester
Uhrzeit | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
8.00 – 9.00 | Grundlagen der Elektrotechnik II Ü | Grundlagen der Elektro- technik II V | |||
9.00 – 10.00 | Thermochemie der Werkstoffe V | ||||
10.00 – 11.00 | Werkstoff- kunde der Metalle I V | Werkstoffkunde Glas – Keramik – Bindemittel V | |||
11.00 – 12.00 | Thermochemie der Werkstoffe Ü | ||||
12.00 – 13.00 | Werkstoffkunde der Metalle I Ü | ||||
13.00 – 14.00 | Einführung in die metallurgische Prozesstechnik V | ||||
14.00 – 15.00 | |||||
15.00 – 16.00 | Einführung in die metallurgische Prozesstechnik V |
Elektrotechnisches Praktikum II Z.n.V. (1P)
Das Hauptstudium
Wahl des Studienganges und der Studienrichtung
Nach dem Abschluss des einheitlichen Grundstudiums ist eine Entscheidung für einen Studiengang und eine Studienrichtung erforderlich. Bei Unschlüssigkeit hilft die Teilnahme an Institutsbesichtigungen bzw. Exkursionen und das Gespräch mit den Studienfachberatern sowie fortgeschrittener Studenten/innen.
Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums
Neben den aufgeführten Pflichtveranstaltungen sind noch zwei zusätzliche Wahlpflichtfächer mit mindestens je 3 Semesterwochenstunden (SWS) auszuwählen. Die möglichen Wahlpflichtfächer können aus dem Lehrangebot der TU Clausthal gewählt werden. Die Zusammenstellung sollte rechtzeitig und gemeinsam mit den entsprechenden Fachprofessor erfolgen. Um an den Prüfungen des Hauptstudiums teilnehmen zu können, ist es erforderlich einen vom Fachprofessor genehmigten Prüfungsplan dem Studienzentrum vorzulegen, welcher die Wahlpflichtfächer beinhaltet. Diese können solange geändert werden, wie diese Wahlpflichtprüfungen nicht abgelegt sind. Nach der Teilnahme an diesen Prüfungen ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Studien- und Diplomarbeit
Die Themen und Umfänge der Studien- und Diplomarbeit werden gemeinsam mit dem Fachprofessor und dem Betreuer festgelegt. Die Arbeiten können absolviert werden am Institut für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik, anderen Instituten der TU Clausthal oder in der Industrie. Dank der guten Kontakte des Institutes für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik zu Universitäten in Frankreich, Großbritannien und Australien sind auch Studien- oder Diplomarbeiten dort durchführbar.
Modularisierung des Studiums
Die in der Studienordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen sind zum großen Teil in sich geschlossene Module, die im Allgemeinen aus jeweils drei Semesterwochenstunden (SWS) bestehen und mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden können. Diese Regelung bietet Studenten/innen aus In- und Ausland die Möglichkeit für eine gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und ermöglicht ein flexibles Studium auch unter Einbeziehung von Auslandsaufenthalten. Hierzu sind alle Lehrveranstaltungen nach dem europäischen System zur Anrechnung von Studienleitungen (ECTS) bewertet.
Die ECTS-Anrechnungspunkte (Credits) der einzelnen Lehrveranstaltungen sind im kommentierten Vorlesungsverzeichnis der TU Clausthal unter der Internetadresse http://www.tu-clausthal.de/odin/ zu finden. Hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen können sich die Studierenden an den Studienfachberater wenden.
Studienplanung
Da das Fachstudium meist unter sehr unterschiedlichen Voraussetzungen begonnen wird, und es eine Reihe von Wahlpflichtfächern gibt, lässt sich kein allgemein verbindlicher Studienplan aufstellen. Ferner werden Lehrveranstaltungen bei ausreichender Teilnehmerzahl auf Wunsch auch zu anderen Zeiten oder als Block angeboten. Daher ist die Teilnahme an den zu Semesterbeginn stattfindenden Institutsvorbesprechungen, die durch Aushänge bekannt gegeben werden, sehr wichtig.
Es wird sehr empfohlen, sich von fortgeschritteneren Studenten/innen oder vom Studienfachberater des Institutes für Werkstoffkunde und Werkstofftechnik und/oder des Institutes für Nichtmetallische Werkstoffe bei der Planung des Hauptstudiums beraten zu lassen.
Wenn gegen Ende des Grundstudiums noch Zeit für Vorlesungen bleibt, können bereits die ersten Vorlesungen des Hauptstudiums besucht werden.
Im folgenden werden Modellstudienpläne für die vier möglichen Studienrichtungen im Studiengang Werkstoffwissenschaften vorgeschlagen.
Modellstudienpläne Hauptstudium
Studienrichtung Nichtmetallisch-anorganische Werkstoffe
SWS | WS (5. Sem.) | SS (6. Sem.) | WS (7. Sem.) | SS (8. Sem.) | WS (9. Sem.) |
1 | Grundlagen des Glases I 3V | Technologie des Glases I 2V | Technologie des Glases II 1V | Wahlfach 3SWS | Diplomarbeit 15 SWS |
2 | Thermodynamik und Heterogene Gleichgewichte 2V / 1Ü | ||||
3 | Grundlagen der Bindemittel II 1V | ||||
4 | Grundlagen der Bindemittel I 2V | Technologie der Bindemittel 2V / 1Ü | Kinetik 1V / 2Ü | ||
5 | Technologie der Keramik 2V / 1Ü | ||||
6 | Grundlagen der Keramik I 2V | ||||
7 | Grundlagen der Keramik II 1V | Gläser für E-technik und Elektronik 1V | |||
8 | Werkstoffkunde der Metalle II 2V / 1P | Mikroskopie und Petrographie 2V / 1Ü | Emails und Glasuren 2V | Beschichtung auf Flachglas 1V | |
9 | Entwicklung v. Spezialglas- und Glaskeramik- produkten 1V | ||||
10 | Feuerfeste Werkstoffe 1V | Kera. Konstruktions- werkstoffe 1V | |||
11 | Polymer- werkstoffe I 2V / 1Ü | Polymer- werkstoffe II 2V / 1Ü | Keram. Werkst. F. elektr. U. elektron. Anwendung 1V | Prüfverfahren der nichtmet.-anorg. Werkstoffe (Hauptpraktikum) 3S / 6P | |
12 | Werkstoffkunde der Stähle I + II 3V | ||||
13 | |||||
14 | Technische Thermodynamik I 2V / 1Ü | Werkstoffe der Elektronik 2V / 1Ü | |||
15 | Experimentelle Methoden der Werkstoffkunde 1V / 2Ü | ||||
16 | |||||
17 | Vortrags- seminar 1S | Nichtkristalline Werkstoffe 1V | |||
18 | Prüfverfahren der nichtmet.-anorg. Werkstoffe (Grundpraktikum) 3P | Vortragsseminar 1S | Wahlfach 3SWS | ||
19 | Prüfverfahren der nichtmet.-anorg. Werkstoffe (Grundpraktikum) 3P | ||||
20 | |||||
21 | Vortragsseminar 1S |
Studienbegleitend: Studienarbeit
Hauptstudium
Studienrichtung Physikalische Werkstoffkunde
SWS | WS (5. Sem.) | SS (6. Sem.) | WS (7. Sem.) | SS (8. Sem.) | WS (9. Sem.) |
1 | Wärmebehandlung und thermomechan. Verfahren 2V / 1Ü | Werkstoff- physikalisches Seminar 3S | Heterogene Gleichgewichte 2V / 1Ü | Wahlfach 3SWS | Diplom- arbeit 15 SWS |
2 | |||||
3 | |||||
4 | Grundlagen der Meßtechnik I 2V / 1Ü | Wahlfach 3 SWS | Praktikum Werkstoffkunde der Metalle II 1P | Kinetik von Festkörperreaktionen 2V / 1Ü | |
5 | Einführung A in die BWL 2V/Ü | ||||
6 | |||||
7 | Polymerwerkstoffe I 2V / 1Ü | Diffusion in Metallen und Legierungen 2 V/Ü | Thermoanalytische Verfahren 1V / 2P/Ü | Werkstoffkunde der Stähle II 1V | |
8 | Praktikum Werkstoffkunde der Stähle 2P | ||||
9 | Modellierung von metallkundl. Prozessen 2V/Ü | ||||
10 | Festigkeit und Plastizität 2V/Ü | Praktikum Modellierung von metallkundlichen Prozessen 1P | Röntgen-analytische und elektronen-optische Methoden 1V / 2P/Ü | ||
11 | Praktikum Festigkeit und Plastizität 1P | Röntgen- und Neutronenbeugung 2V / 1Ü | |||
12 | Elektronentheorie der Metalle 2V/Ü | Praktikum Elektronentheorie der Metalle 1P | |||
13 | Praktikum Phasen- umwandlungen 1P | Studienarbeit 6 SWS | |||
14 | Grundlagen der Keramik I + II Oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 3V | Metallurgie der Halbleiter und Reinstmetalle 2V / 1Ü | Werkstoffkunde der Nichteisenmetalle 2V / 1Ü | ||
15 | |||||
16 | |||||
17 | Phasen- umwandlungen 2V/Ü | Grundlagen der Keramik I + II oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 2P / 1S | Werkstoffkunde der Stähle I 1V / 1Ü | ||
18 | |||||
19 | Werkstoffkunde der Metalle II 2V/Ü (siehe Fortsetzung) | Praktikum Diffusion von Metallen und Legierungen 1P | |||
20 | Werkstoffkunde der Metalle II 2V/Ü | Einführung in die Kosten- und Wirtschaftlichkeits- rechnung 2 V/Ü | |||
21 | Grundlagen der Werkstoffprüfung I 1V / 2P | ||||
22 | |||||
23 |
Hauptstudium
Studienrichtung Werkstoffkunde der Metalle
SWS | WS (5. Sem.) | SS (6. Sem.) | WS (7. Sem.) | SS (8. Sem.) | WS (9. Sem.) |
1 | Wärmebehandlung und thermo-mechan. Verfahren 2V / 1Ü | Werkstoffkundliches Seminar 3S | Praktikum Werkstoffkunde der Metalle 1P | Wahlfach 3SWS | Diplom- arbeit 15 SWS |
2 | Heterogene Gleichgewichte 2V / 1Ü | ||||
3 | |||||
4 | Oberflächentechnik I Teil A 1V | Neue Fertigungs- technologien 2V / 1Ü | Kinetik von Festkörper- reaktionen 2V / 1Ü | ||
5 | Gießereikunde I 2V/ 1Ü | Werkstoffkunde der Nichteisenmetalle 2V / 1Ü | |||
6 | |||||
7 | Oberflächentechnik I Teil B 1V / 1Ü | Praktikum Werkstoffkunde der Stähle 2P | |||
8 | Grundlagen der Umformtechnik 2V / 1Ü | Thermo- analytische Verfahren 1V 2P/Ü | |||
9 | Wahlfach 3 SWS | Werkstoffkunde der Stähle II 1V | |||
10 | Röntgen- analytische und elektronen-optische Methoden 1V / 2P/Ü | ||||
11 | Grundlagen der Keramik I + II oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 3V | Grundlagen der Meßtechnik I 2V / 1Ü | |||
12 | Praktikum Festigkeit und Plastizität 1P | ||||
13 | Grundlagen der Keramik I + II oder Grundlagen d. Glases oder Grundlagen der Bindemittel I + II 2P / 1S | Praktikum Phasen- umwandlung 1P | |||
14 | Grundlagen der Werkstoffprüfung I 1V / 2P | Einführung in Kosten- und Wirtschaftlichkeits- rechnung 2 V/Ü | Studienarbeit 6 SWS | ||
15 | |||||
16 | Werkstoffkunde der Stähle I 1V / 1Ü | ||||
17 | Korrosion und Korrosionsschutz 2V/Ü / 1P/Ü | ||||
18 | Phasenumwandlung 2 V/Ü | ||||
19 | |||||
20 | Festigkeit und Plastizität 2 V/Ü | Polymerwerkstoffe I 2V / 1Ü | |||
21 | |||||
22 | Werkstoffkunde der Metalle II 2V/Ü | ||||
23 | |||||
24 | Einführung A in die BWL 2 V/Ü | ||||
25 |
Hauptstudium
Studienrichtung Werkstofftechnik
SWS | WS (5. Sem.) | SS (6. Sem.) | WS (7. Sem.) | SS (8. Sem.) | WS (9. Sem.) |
1 | Wärmebehandlung und thermo-mechan. Verfahren 2V / 1Ü | Werkstoff- technisches Seminar 3S | Praktikum Werkstoffkunde der Metalle II 1P | Wahlfach 3SWS | Diplom- arbeit 15 SWS |
2 | Heterogene Gleichgewichte 2V / 1Ü | ||||
3 | |||||
4 | Oberflächentechnik I Teil A 1V | Neue Fertigungs- technologien 2V / 1Ü | Kinetik von Festkörperreaktionen 2V / 1Ü | ||
5 | Gießereikunde I 2V/ 1Ü | Einführung in die Kosten- und Wirtschaftlichkeits- rechnung 2 V/Ü | |||
6 | |||||
7 | Oberflächentechnik I Teil B 1V / 1Ü | Thermo- analytische Verfahren 1V 2P/Ü | Praktikum Werkstoffkunde der Stähle 2P | ||
8 | Grundlagen der Umformtechnik 2V / 1Ü | ||||
9 | Wahlfach 3 SWS | Schweißtechnik I 2V / 1Ü | |||
10 | Erstarrungs- und Schmelzprozesse 2V / 1Ü | ||||
11 | Grundlagen der Meßtechnik I 2V / 1Ü | ||||
12 | Metallurgische Verfahrenstechnik 2V / 1Ü | Röntgen analytische und elektronenoptische Methoden 1V / 2P/Ü | |||
13 | Werkstoffkunde der Nichteisenmetalle 2V / 1Ü | ||||
14 | Grundlagen der Werkstoffprüfung I 1V / 2P | ||||
15 | Praktikum Gießereikunde I 3P | Werkstoffkunde der Stähle II 1V | |||
16 | Werkstoffkunde der Metalle II 2V/Ü | Studienarbeit 6 SWS | |||
17 | Korrosion und Korrosionsschutz 2V/Ü | ||||
18 | Technische Formgebung 2V / 1Ü | Werkstoffkunde der Stähle I 1V / 1Ü | |||
19 | Praktikum Korrosion und Korrosionsschutz 1P | ||||
20 | Einführung A in die BWL 2V/Ü | ||||
21 | |||||
22 | |||||
23 |
Bestimmungen zum Erwerb eines Doppeldiploms gemäß § 2 der DPO zum
Studiengang Werkstoffwissenschaften
Im Rahmen der Europäisierung und der Internationalisierung sind internationale Diplome und Abschlüsse von großer Wichtigkeit.
1. In diesem Rahmen besteht ein bilaterales Abkommen zwischen der TU Clausthal, Fachbereich Physik, Metallurgie und Werkstoffwissenschaften und der Université de Metz (Abschluss DEA) über die Verleihung eines Doppeldiploms.
Der gleichzeitige Erwerb der Abschlüsse (Dipl.-Ing. und Ingenieur DEA) der TU Clausthal sowie der obengenannten Partnerhochschule setzt voraus, dass
- in der Regel zwei reguläre Studiensemester an der Partnerhochschule studiert werden,
- die jeweilige Fremdsprache ausreichend beherrscht wird,
- die Diplomarbeit von jeweils einer Prüferin oder einem Prüfer der beteiligten Partnerhochschule betreut und
- der jeweilige Studiengang an der Heimathochschule mit Erfolg beendet wird.
2. Die beteiligten Hochschulen stellen in Absprache miteinander das Studienprogramm an der Partnerhochschule zusammen, so dass gewährleistet ist, dass die im Ausland erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen an der Heimathochschule anerkannt werden. In der Regel sind mindestens die folgenden, nach Art und Umfang gleichwertigen Fächer aus dem Lehrangebot der Partnerhochschule zu absolvieren:
- zwei Hauptfächer
- zwei Nebenfächer
- die Diplomarbeit
Der zeitliche Umfang der Lehrveranstaltungen beträgt dabei mindestens 30 SWS.
3. Die Studierenden müssen an der jeweiligen Partnerhochschule vollwertig ein-
geschrieben sein.
4. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen regeln die jeweiligen Abkommen
zwischen den beiden Partnerhochschulen.
Praktikantenrichtlinien
Dauer, Art und Zweck des Industriepraktikums
Das Industriepraktikum ist Pflicht. Das Praktikum bzw. die Tätigkeit als Werksstudent(in) soll einen Einblick vermitteln
- in die praktischen Grundlagen des Ingenieurwesens
- in die Struktur und Organisation eines Unternehmens
- und über die verschiedenen Gruppen im Betrieb (Facharbeiter/innen, Meister/in, Ingenieure/innen, usw.) deren Aufgaben und Zusammenarbeit.
Die Dauer des Industriepraktikums beträgt 26 Wochen. Vor Studienbeginn und im Verlauf des Grundstudiums sind insgesamt 13 Wochen abzuleisten. Im Fachstudium (Hauptdiplom) folgen weitere 13 Wochen.
Das Industriepraktikum wird vom Studienfachberater betreut. Der Studienfachberater berät und informiert, vermittelt jedoch in der Regel keine Praktikantenstellen. Die Praktikanten bewerben sich direkt, nach Absprache mit dem Studienfachberater, bei den Unternehmen. Das zuständige Arbeitsamt, die Industrie- und Handelskammer und einige Fachverbände (VDI etc.) sind bei der Vermittlung von Praktikumstellen behilflich.
Zeitliche Einteilung
Eine Praktikumtätigkeit vor dem Studium ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist dies aus organisatorischen Gründen sinnvoll, da während des Studiums in den Semesterferien bzw. der vorlesungsfreien Zeit Prüfungen absolviert werden müssen. Vor der Aufnahme des Studiums wird eine 8-wöchige praktische Tätigkeit empfohlen. Bis zur Meldung zur letzten Prüfungsleistung der Diplomvorprüfung sind insgesamt 13 Wochen nachzuweisen. Bis zur Meldung zur letzten Prüfungsleitung der Diplomordnung sind weitere 13 Wochen nachzuweisen.
Ausbildungsbetriebe
Für die berufspraktische Tätigkeit kommen Unternehmen, Betriebe und Körperschaften in Betracht, bei denen Einsicht in moderne Betriebs-, Planungs- und Entwicklungsverfahren und in Produktions- und Prozesstechnik, in wirtschaftliche Arbeitsweisen und in soziale Bedingungen heutiger Arbeitsverhältnisse geboten wird. Eine sorgfältige und überlegte Auswahl, eventuell gemeinsam mit dem Studienfachberater, ist wichtig, denn es können z. B. bereits interessante Kontakte zu einem potentiellen Arbeitgeber geknüpft werden. Die Entscheidung kann u.a. nach folgenden Gesichtspunkten getroffen werden:
- Eigenes Interesse bestimmte Sachverhalte kennen zu lernen
- Branche, Region, Unternehmen, die für Beschäftigung nach dem Studium in Betracht kommen
- Bezahlung der Arbeit
- Betreuung der Praktikanten/innen
- Besonderheiten des Betriebes (spezielle Produkte oder Verfahren)
Die Bewerbung sollte möglichst früh, mindestens ½ Jahr vorher abgeschickt werden, damit im Falle einer Absage noch genügend Zeit für weitere Bewerbungen bleibt. Die zweite Hälfte des Praktikums sollte in einem Betrieb abgeleistet werden, dessen Tätigkeitsfeld der gewählten Studienrichtung entspricht.
Stellung des Praktikanten im Betrieb
Die Praktikanten sind während ihrer praktischen Ausbildung in jeder Hinsicht der Betriebsordnung unterworfen. Eine Berufsschulpflicht für Hochschulpraktikanten/innen besteht nicht.
Versicherung
Die Praktikanten sind für ihre Unfall- und Krankenversicherung selbst verantwortlich. Dabei ist besonders sicherzustellen, dass bei einem Praktikum vor Studienbeginn oder bei einem Auslandspraktikum kein versicherungsloser Zustand eintritt.
Berichterstattung über die Praktikantentätigkeit
Über die praktische Tätigkeit ist ein tabellarischer, nach Wochen geordneter Tätigkeitsbericht anzufertigen. Die Aufzeichnungen sollen in übersichtlicher Form wiedergeben, in welchen Betrieben und Abteilungen gearbeitet wurde und welche praktischen Probleme Gegenstand der Tätigkeit waren. Vom Ausbildungsbetrieb ist ein Zeugnis oder ein Tätigkeitsnachweis einzuholen, aus dem die Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten hervorgeht.
Anerkennung der praktischen Tätigkeit
Die Anerkennung der praktischen Tätigkeit erfolgt durch den Studienfachberater. Dazu müssen Zeugnisse bzw. Tätigkeitsnachweise der Ausbildungsbetriebe im Original und der Tätigkeitsbericht eingereicht werden. Zeugnissen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, müssen beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beigefügt werden.
Die Ausbildungszeit in einem Betrieb muss ununterbrochen mindestens 2 Wochen betragen.
Fehlzeiten durch Krankheit oder außertariflichen Urlaub werden nicht angerechnet. Praktische Tätigkeiten als Werkstudent/in bzw. Hilfsarbeiter/in oder eine Lehre werden anerkannt, wenn aus den Firmenzeugnissen bzw. Tätigkeitsnachweisen eindeutig hervorgeht, dass die Tätigkeiten diesen Richtlinien entspricht. Das Gleiche gilt für praktische Tätigkeiten während des Wehr- oder Ersatzdienstes. Nicht anerkannt werden praktische Tätigkeiten während der Schulzeit. Das gilt auch für praktische Tätigkeiten an technischen Gymnasien.
Industriepraktikum im Ausland
Den Studierenden wird empfohlen, wenn möglich das Industriepraktikum auch in ausländischen Betrieben durchzuführen. Geeignete Praktikantenstellen vermittelt u.a. das Akademische Auslandsamt der TU Clausthal (AAA). Das AAA und das Zentrum für Technologietransfer und Weiterbildung der TU Clausthal (ZTW) beraten auch über Förderungsmöglichkeiten von Auslandspraktika, z. B. im Rahmen europäischer Aktionsprogramme (ERASMUS, SOKRATES, etc.)