6.20.32 Studienordnung Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik
Studienordnung für den Diplomstudiengang Geotechnik,
Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik an der Technischen Universität Clausthal,
Fachbereich Geowissenschaften, Bergbau und Wirtschaftswissenschaften.
Vom 17. November 1998 (Mitt. TUC 2000, Seite 88)
Beschluss des Fachbereichsrates Geowissenschaften, Bergbau und Wirtschaftswissenschaften vom 17. November 1998.
§ 1
Geltungsbereich
Die vorliegende Studienordnung beschreibt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung (DPO) für den Studiengang Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik an der Technischen Universität Clausthal Ziele, Inhalte und Aufbau des Studiums.
§ 2
Berufsfeld
Das Berufsfeld für die Diplom-Ingenieurin bzw. den Diplom-Ingenieur des Studienganges Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik umfasst alle Tätigkeiten, die im weiteren Sinn der Nutzung, dem Schutz und der Sanierung der Erdkruste dienen. Im Besonderen beinhalten sie untersuchende, beratende und planerische Tätigkeiten bei der Aufsuchung und der Bewertung von Lagerstätten, der Gewinnung und Aufbereitung mineralischer Rohstoffe, der Gewinnung, Speicherung und Verteilung von Erdöl- und Erdgas sowie der weitgehenden Vermeidung schädlicher Umweltbeeinflussungen, im Erd- und Grundbau, Verkehrswegebau, Tunnel-, Stollen- und Wasserbau, bei der Entsorgung und Verwertung von Abfall- und Reststoffen sowie bei der Altlastensanierung.
§ 3
Ziel und Inhalt des Studiums
(1) Ziel des Studiums ist der Erwerb des akademischen Grades "Diplom-Ingenieurin" bzw. "Diplom-Ingenieur".
(2) Das Studium bereitet auf die Tätigkeit des Ingenieurs/der Ingenieurin für Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik in forschungs- und anwendungsbezogenen Tätigkeitsfeldern vor und führt zur Berufsbefähigung. Ziel ist die Ausbildung zum kritischen und verantwortungsbewussten Ingenieur, der selbständig an der konstruktiven Weiterentwicklung seines Fachs mitwirken kann. In diesem Sinne wird auch der Gedanke der Interdisziplinarität und des Arbeitens in einer Gruppe als berufsqualifizierende Notwendigkeit gesehen. Durch das Studium sollen Fachkenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die ein problemorientiertes und wissenschaftliches Arbeiten gewährleisten.
(3) Der Studiengang soll die Absolventin oder den Absolventen befähigen, die aus dem Berufsfeld resultierenden Anforderungen zu erfüllen. Dementsprechend umfasst die Ausbildung
- mathematisch-naturwissenschaftliche Grundlagen,
- ingenieurwissenschaftliche Grundlagen,
- wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen,
- rechtswissenschaftliche Grundlagen sowie
- die fachspezifischen Vertiefungen in den jeweiligen Studienrichtungen.
§ 4
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für das Studium im Studiengang Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik ist die allgemeine Hochschulreife oder eine entsprechende fachgebundene Hochschulreife.
§ 5
Studienbeginn und Studiendauer
(1) Die Aufnahme des Studiums kann zum Winter- oder zum Sommersemester erfolgen, wird jedoch zum Wintersemester empfohlen.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomarbeit neun Semester.
§ 6
Gliederung des Studiums
(1) Innerhalb des Studiengangs Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik entscheidet sich die/der Studierende für eine bestimmte Studienrichtung und innerhalb der Studienrichtung für einen bestimmten Studienschwerpunkt. Zur Wahl stehen die folgenden Studienrichtungen und Studienschwerpunkte:
- Studienrichtung Geotechnik
- mit den Studienschwerpunkten
- - Spezialtiefbau und Tunnelbau
- - Geoinformationstechnik
- - Umweltmanagement
- Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
- mit den Studienschwerpunkten
- - Gewinnungsbergbau
- - Markscheidewesen
- - Erdöl-/Erdgastechnik
- Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik
- mit den Studienschwerpunkten
- - Deponietechnik
- - Altlastensanierung
- - Aufbereitung und Recycling
(2) Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges Grund- und Fachgrundstudium, ein fünfsemestriges Hauptstudium (einschließlich der Diplomarbeit) und eine in den Studiengang eingeordnete berufspraktische Tätigkeit (Pflichtpraktikum). Das Grund- und Fachgrundstudium wird mit der Diplomvorprüfung, das Hauptstudium mit der Diplomprüfung abgeschlossen.
(3) Im Grundstudium liegt der Ausbildungsschwerpunkt auf den mathematisch-naturwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Grundlagen, im Fachgrundstudium in der Einführung in die studienspezifischen Teilgebiete und den hierfür notwendigen Arbeitsmethoden. Im Hauptstudium liegen die Schwerpunkte auf der Fachausbildung, auf selbständiger Arbeit, auf der vertieften Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen sowie auf der Auseinandersetzung mit praxisorientierten Problemen.
§ 7
Pflichtpraktikum
(1) Die berufspraktische Tätigkeit soll den Studierenden einen Einblick in die berufliche Praxis sowie die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln.
(2) Das Pflichtpraktikum wird durchgeführt als berufspraktische Tätigkeit im Umfang von insgesamt 120 Schichten bzw. 24 Wochen nach der Praktikumsordnung für den Studiengang Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik. Das Pflichtpraktikum kann auch durchgeführt werden als Ausbildung als Bergbaubeflissene oder Bergbaubeflissener oder als Beflissene oder Beflissener des Markscheidefachs im Umfang von 200 Schichten unter Aufsicht der Bergbehörde.
(3) Das Praktikum kann teilweise oder in vollem Umfang vor dem Studium bzw. während des Studiums absolviert werden. Es wird empfohlen, mindestens einen Teil des Praktikums vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.
(4) Näheres regeln die Praktikumsordnung für den Studiengang Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik bzw. die Bestimmungen über die Ausbildung als Bergbaubeflissene/Bergbaubeflissener bzw. die Bestimmungen über die Ausbildung als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs.
§ 8
Art und Form der Lehrveranstaltungen
(1) Das Studium besteht aus Lehrveranstaltungen für die Pflicht- und Wahlpflichtfächer.
(2) Die Lehrveranstaltungen finden in Form von Vorlesungen (V), Übungen (Ü), Praktika (P) und Seminaren (S) statt.
(3) Die Lehrveranstaltungen zu den Pflichtfächern und Wahlpflichtfächern werden regelmäßig, in der Regel einmal jährlich, angeboten. Die Lehrveranstaltungen werden insgesamt für jedes Semester im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt und durch Aushang bekannt gemacht.
(4) In den Vorlesungen wird der Wissensstoff vorgestellt und in den dazugehörigen Übungen (in der Regel durch Bearbeiten von Aufgaben) vertieft. Es wird erwartet, dass die Studierenden den Inhalt der Vorlesungen nacharbeiten. Es besteht in der Regel keine Teilnahmepflicht an Vorlesungen und Übungen, doch ist ein regelmäßiger Besuch zur Sicherung des Studienerfolges unbedingt anzuraten.
(5) In Praktika werden die Studierenden insbesondere mit Methoden der Arbeits- und Messtechnik vertraut gemacht. Es besteht in der Regel die Pflicht zur Teilnahme und zur Anfertigung von Protokollen. Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme wird durch Klausuren, mündliche Prüfungen und die Anfertigung von Protokollen erworben.
(6) Im Seminar stellt die/der Studierende in der Regel das Ergebnis einer Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Fachgebiet in einem mündlichen Vortrag (Referat) auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung dar. Dem Vortrag schließt sich eine Diskussion an. Es besteht Teilnahmepflicht. Zum Seminar gehört eine Pflichtexkursion.
§ 9
Projekt-, Studien- und Diplomarbeit
(1) In Studien- und Projektarbeiten sowie in der Diplomarbeit sollen Probleme aus dem Fachgebiet mit wissenschaftlichen Methoden eigenständig unter Anleitung bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Die schriftliche Darstellung muss klar verständlich und vollständig sein. Die Arbeiten stellen besonders wichtige Teile der Ausbildung dar.
(2) Eine Studienarbeit umfasst die eigenständige Bearbeitung einer Problemstellung und die Darstellung der Lösung in schriftlicher Form. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei Monate und in begründeten Fällen drei Monate. Themen werden von den am Studiengang mitwirkenden Instituten angeboten.
(3) In einer Projektarbeit soll in einer Gruppe aus mindestens drei Studierenden fachübergreifend eine Problemlösung zu einem praxisbezogenen Thema gemeinsam erarbeitet und in einem Projektbericht dargestellt werden. Die Aufgabe wird so gegliedert und abgegrenzt, dass der Beitrag des Einzelnen für sich bewertbar ist. Die Bearbeitungsdauer liegt in der Regel bei insgesamt sechs Monaten. Zur Abstimmung mit den anderen Teilbeiträgen sind regelmäßige Treffen mit den anderen Projektteilnehmern und dem Betreuer/den Betreuern erforderlich.
(4) Die Diplomarbeit soll zeigen, dass die Studentin oder der Student in der Lage ist, ein Problem aus dem Fachgebiet innerhalb einer vorgegebenen Frist selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Vor Beginn der Arbeit ist beim Prüfungsamt ein schriftlicher Antrag auf Ausgabe eines Themas für eine Diplomarbeit zu stellen. Dabei wählt die/der Studierende im allgemeinen vorher Thema und Betreuer aus dem Angebot der Institute des Fachbereichs. Mit der schriftlichen Bekanntgabe des Themas beginnt die Bearbeitungszeit, die bei theoretischen und planerischen Problemstellungen auf drei Monate, bei experimentellen Themen auf vier Monate begrenzt ist. Verlängerungen sind nur im Ausnahmefall nach schriftlich begründetem Antrag an den Prüfungsausschuss möglich. Die Diplomarbeit kann auch als Gruppenarbeit angefertigt werden. Die Aufgabe wird dann so gegliedert und abgegrenzt, dass der Beitrag des Einzelnen für sich bewertbar ist. Zur Abstimmung mit den anderen Teilbeiträgen sind regelmäßige Treffen mit den anderen Teilnehmern und dem Betreuer/den Betreuern erforderlich.
§ 10
Umfang des Studiums
Ein ordnungsgemäßes Grundstudium und Fachgrundstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu den Prüfungsfächern nach Anlage 2 der DPO ein (SWS = Semesterwochenstunden):
Pflichtfächer im gemeinsamen Grundstudium | SWS |
1. Ingenieurmathematik | |
Ingenieurmathematik I | 4V/2Ü |
Ingenieurmathematik II | 4V/2Ü |
2. Ingenieurstatistik | |
Ingenieurmathematik IV | 2V/2Ü |
3. Datenverarbeitung | |
Datenverarbeitung für Ingenieure I | 1V |
Einführung in das Programmieren | 2V/Ü |
Datenverarbeitung für Ingenieure II | 2V/1Ü |
4. Physik | |
Einführung in die Physik I | 3V |
Übungen dazu | 1Ü |
Einführung in die Physik II | 3V |
Übungen dazu | 1Ü |
5. Chemie | |
Elementare Einführung in die allgemeine und anorganische | |
Chemie | 3V |
Einführung in die organische Chemie | 2V |
6. Geowissenschaften | |
Einführung in die Geowissenschaften I | 5V/Ü |
Einführung in die Geowissenschaften II | 5V/Ü |
Angewandte Geophysik im Ingenieur- und Bergbau | 2V/Ü |
7. Technische Mechanik | |
Technische Mechanik I | 3V/2Ü |
Technische Mechanik II | 3V/2Ü |
8. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre | |
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre I | 2V |
Übungen dazu | 2Ü |
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre II | 2V |
Übungen dazu | 2Ü |
9. Bürgerliches und Öffentliches Recht | |
Einführung in das Recht I | 2V |
Einführung in das Recht II | 2V |
Pflichtfächer im Fachgrundstudium in der Studienrichtung Geotechnik
10. Ingenieurgeologie | |
Ingenieurgeologie I | 2V/Ü |
Ingenieurgeologie II | 2V/Ü |
11. Vermessungskunde und Photogrammetrie | |
Grundlagen der Vermessungskunde I | 2V/Ü |
Grundlagen der Vermessungskunde II | 2V/Ü |
Grundlagen der Photogrammetrie | 1V/1Ü |
12. Grundlagen des Ingenieurbaus | |
Grundlagen des Ingenieurbaus | 2V/2Ü |
Pflichtfächer im Fachgrundstudium in der Studienrichtung Bergbau
und Erdöl-/Erdgastechnik
a) Studienschwerpunkte Gewinnungsbergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
10.Elektrotechnik | |
Grundlagen der Elektrotechnik I | 2V/1Ü |
Grundlagen der Elektrotechnik II | 2V/1Ü |
11. Maschinenlehre | |
Maschinenlehre I | 2V/1Ü |
Maschinenlehre II | 2V/1Ü |
12. Lagerstättenkunde | |
Lagerstätten I oder Lagerstätten II | 2V/Ü |
Industrieminerale (Mineralogie, Lagerstätten und | 2V/Ü |
Verwendung) | |
Alternativ | |
Erdölgeologie | |
Erdöl-, Erdgasgeologie I | 2V |
Methoden der Erdöl-, Erdgasgeologie I | 1V/1Ü |
b) Studienschwerpunkt Markscheidewesen
10. Ingenieurgeologie | |
Ingenieurgeologie I | 2V/Ü |
Ingenieurgeologie II | 2V/Ü |
11. Grundlagen des Ingenieurbaus | |
Grundlagen des Ingenieurbaus | 2V/2Ü |
12. Lagerstättenkunde | |
Lagerstätten I oder Lagerstätten II | 2V/Ü |
Industrieminerale (Mineralogie, Lagerstätten und | 2V/Ü |
Verwendung) |
Pflichtfächer im Fachgrundstudium in der Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik
10. Ingenieurgeologie | |
Ingenieurgeologie I | 2V/Ü |
Ingenieurgeologie II | 2V/Ü |
11. Vermessungskunde | |
Grundlagen der Vermessungskunde I | 2V/Ü |
Grundlagen der Vermessungskunde II | 2V/Ü |
12. Grundlagen des Ingenieurbaus | |
Grundlagen des Ingenieurbaus | 2V/2Ü |
13. Betriebliche Umweltökonomie | |
Betriebliche Umweltökonomie | 3V/Ü |
Leistungsnachweis im gemeinsamen Grundstudium
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | |
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz | 2V |
Leistungsnachweis im Fachgrundstudium in der Studienrichtung Geotechnik
Angewandte Datenverarbeitung | |
Angewandte Datenverarbeitung | 2V/P |
Leistungsnachweise im Fachgrundstudium in der Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik bei Wahl des Studienschwerpunktes Markscheidewesen
Grundlagen der Photogrammetrie | |
Grundlagen der Photogrammetrie | 1V/1Ü |
Angewandte Datenverarbeitung | |
Angewandte Datenverarbeitung | 2V/P |
Leistungsnachweis im Fachgrundstudium in der Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik
Übung zur Organischen Chemie | |
Übung zur Organischen Chemie | 1Ü |
Ein ordnungsgemäßes Hauptstudium schließt die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen zu den Prüfungsfächern nach Anlage 4 der DPO ein:
Pflichtfächer
a) Studienrichtung Geotechnik
1. Erd- und Grundbau | |
Erd- und Grundbau I | 5V/Ü |
Erd- und Grundbau II | 5V/Ü |
2. Konstruktiver Ingenieurbau | |
Konstruktiver Ingenieurbau I | 2V,2Ü |
Konstruktiver Ingenieurbau II | 2V,1Ü |
Konstruktiver Ingenieurbau III | 2V,2Ü |
3. Geomechanik | |
Geomechanik I | 2V |
Geomechanik II | 2V |
Geomechanik III | 2V |
Finite Elemente in der Geomechanik | 2V/Ü |
Praktikum zur Geomechanik | 2P |
4. Baubetrieb | |
Baubetrieb | 3V/Ü |
5. Hohlraumbau | |
Hohlraumbau | 2V |
6. Baustofflehre | |
Baustofflehre | 3V/Ü |
7. Hydrogeologie | |
Allgemeine Hydrogeologie: | |
Das Grundwasser im Wasserkreislauf | 1V/1Ü |
Stoffkreisläufe und Grundwasserbeschaffenheit | 1V/1Ü |
8. Geoströmungslehre | |
Geoströmungslehre I | 2V |
Geoströmungslehre II | 2V |
9. Umweltmanagement und Umweltplanung | |
Umweltmanagement und Umweltplanung | 2V |
10. Umweltrecht | |
Berg- und Umweltrecht II (Umweltrecht) | 2V |
Studienschwerpunkt Spezialtiefbau und Tunnelbau
11. Tunnelbau und Schachtbau | |
Tunnelbau | 2 V |
Schachtbau | 2V |
12. Spezieller Erd- und Grundbau | |
Erd- und Grundbau III | 3V/Ü |
13. Vortriebsmaschinen | |
Vortriebsmaschinen | 2V |
14. Messtechnische Bauwerksüberwachung | |
Messtechnische Bauwerksüberwachung | 3V/Ü |
Studienschwerpunkt Geoinformationstechnik
11. Geoinformationssysteme | |
Einführung in Geoinformationssysteme | 2V |
GIS-Praktikum I | 2P |
GIS-Praktikum II | 2P |
GIS-Praktikum III | 2P |
12. Räumliche Analyse und Modellierung | |
Räumliche Analyse und Modellierung | 2V |
13. Angewandte Photogrammetrie und Fernerkundung | |
Angewandte Photogrammetrie und Fernerkundung | 2V/Ü |
Studienschwerpunkt Umweltmanagement
11. Umweltschutz und Umweltverträglichkeit | |
Umweltschutz in Geotechnik und Bergbau | 2V |
Umweltverträglichkeit in Geotechnik und Bergbau | 1V |
12. Rekultivierung | |
Tagebau IV (Entwässerung, Rekultivierung) | 2V |
13. Betriebliche Umweltökonomie und Umweltrechnungswesen | |
Betriebliche Umweltökonomie | 3V/Ü |
Umweltrechnungswesen | 2V |
14. Technikbewertung | |
Technikbewertung | 2V |
b) Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
1. Bergbauliche Verfahrens- und Betriebslehre im Tief- und Tagebau | |
Untertägige Mineralgewinnung | 2V |
Hohlraumbau | 2V |
Tagebau I | 2V |
Tagebau II | 2V |
2. Maschinelle Betriebsmittel und Fördertechnik | |
Maschinelle Betriebsmittel und Fördertechnik I | 2V |
Maschinelle Betriebsmittel und Fördertechnik II | 2V |
3. Bohrtechnik, Erdöl- und Erdgasgewinnung., Erdgastransport | |
Tiefbohrtechnik I | 2V |
Tiefbohrtechnik II oder Flachbohrtechnik (Für den Studienschwerpunkt Erdöl-/Erdgastechnik ist das Fach Tiefbohrtechnik II verpflichtend) | 2V |
Erdöl- und Erdgasgewinnung | 2V |
Erdgastransport | 2V |
4. Erdöl-/Erdgaslagerstättentechnik | |
Lagerstättentechnik I | 2V |
Lagerstättentechnik II | 2V |
5. Geomechanik | |
Geomechanik I | 2V |
Geomechanik II | 2V |
6. Grundlagen des Markscheidewesens | |
Markscheidekunde I | 2V/Ü |
Markscheidekunde II | 2V/Ü |
7. Bergbaubetriebswirtschaft | |
Bergbaubetriebswirtschaft, Erdöl- und Erdgaswirtschaft I | 2V/Ü |
Bergbaubetriebswirtschaft, Erdöl- und Erdgaswirtschaft II | 2V/Ü |
8. Bergrecht | |
Berg- und Umweltrecht I (Bergrecht) | 2V |
9. Umweltschutz | |
Umweltschutz in Geotechnik und Bergbau | 2V |
10. Umweltrecht | |
Berg- und Umweltrecht II (Umweltrecht) | 2V |
Studienschwerpunkt Gewinnungsbergbau
11. Planung, Umweltverträglichkeit und Rekultivierung | |
Tagebau III | 2V |
Planung untertägiger Bergbaubetriebe | 2V |
Umweltverträglichkeit in Geotechnik und Bergbau | 1V |
Grundlagen der Gebirgs- und Bodenbewegungen, Bergschäden | 1V |
Tagebau IV (Entwässerung, Rekultivierung) | 2V |
12. Gewinnungsmaschinen, Bewetterung und Klimatisierung | |
Gewinnungsmaschinen | 2V |
Bewetterung und Klimatisierung I | 2V |
Bewetterung und Klimatisierung II | 2V |
Praktikum zur Bewetterung und Klimatisierung I | 0,5P |
Praktikum zur Bewetterung und Klimatisierung II | 0,5P |
13. Schachtbau | |
Schachtbau | 2V |
14. Aufbereitung | |
Aufbereitung I | 2V |
Aufbereitung II | 2V |
Studienschwerpunkt Erdöl-/Erdgastechnik
11. Tiefbohrtechnik und Offshoretechnik | |
Tiefbohrtechnik III (Planung von Tiefbohrungen) | 2V |
Offshoretechnik | 2V |
Praktikum zur Tiefbohrtechnik | 2P |
12. Spezielle Lagerstättentechnik und Porenspeichertechnik | |
Spezielle Lagerstättentechnik (Lagerstättensimulation) | 2V |
Porenspeichertechnik | 2V |
Praktikum zur Lagerstättentechnik (Computerpraktikum) | 3P |
13. Erdgasversorgung, Bau und Betrieb von Kavernenspeichern | |
Erdgasprozesstechnik | 2V |
Erdgasverteilung | 2V |
Bau und Betrieb von Kavernenspeichern | 2V |
14. Physik und Chemie von Erdöl und Erdgas | |
Physik und Chemie von Erdöl und Erdgas | 1V/1Ü |
Studienschwerpunkt Markscheidewesen
11. Markscheiderische Erfassung und Darstellung | |
Bergbaulicher Vorhaben | |
Markscheiderische Erfassung bergbaulicher Tätigkeiten | 2V/Ü |
Darstellung und Bearbeitung markscheiderischer | 3V/Ü |
Betriebsinformationen | |
12. Gebirgs- und Bodenbewegungen, Bergschäden | |
Grundlagen der Gebirgs- und Bodenbewegungen, | 1V |
Bergschäden | |
Maßnahmen zur Verminderung von Gebirgs- und | 2V |
Bodenbewegungen sowie von Bergschäden | |
Vorausberechnung von Gebirgs- und Bodenbewegungen | 2V/Ü |
13. Ingenieurvermessung und Ausgleichungsrechnung | |
Ingenieurvermessung | 2V |
Praktikum zur Ingenieurvermessung | 3P |
Ausgleichungsrechnung I | 2V/Ü |
Instrumentenkunde | 1V/1Ü |
14. Katasterwesen und markscheiderisches Vorschriftenwesen | |
Katasterwesen | 1V |
Markscheiderisches Vorschriftenwesen | 1V |
c) Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik
1. Abfallwirtschaft und Deponietechnik | |
Abfallwirtschaft | 2V |
Deponietechnik I (Grundlagen der übertägigen | 2V |
Deponieanlagen) | |
Deponietechnik II (Grundlagen der untertägigen | 2V |
Deponieanlagen) | |
Sicherheitsnachweise in der Deponietechnik I | 2V |
Sicherheitsnachweise in der Deponietechnik II | 2V |
Praktikum zur Deponietechnik | 2V |
2. Aufbereitung und Recycling | |
Aufbereitung I | 2V |
Aufbereitung II | 2V |
Recycling I | 2V |
Recycling II | 2V |
Praktikum zum Recycling | 2P |
3. Geomechanik | |
Geomechanik I | 2V |
Geomechanik II | 2V |
4. Baubetrieb | |
Baubetrieb | 3V |
5. Entsorgungsbergbau | |
Entsorgungsbergbau | 2V |
6. Hydrogeologie | |
Allgemeine Hydrogeologie: Das Grundwasser im Wasserkreislauf | 1V/1Ü |
Stoffkreisläufe und Grundwasserbeschaffenheit | 1V/1Ü |
7. Geoströmungslehre und Ausbreitung von Schadstoffen | |
in Boden und Grundwasser | |
Geoströmungslehre I | 2V |
Ausbreitung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser | 2V |
8. Abwassertechnik | |
Abwassertechnik I | 2V |
Abwassertechnik II | 2V |
9. Chemische Umweltanalytik, | |
Chemische Umweltanalytik | 2V |
Praktikum zur Umweltanalytik | 2P |
Toxikologie und Rechtskunde zur Gefahrstoffverordnung | 2V |
10. Umweltmanagement und Umweltplanung | |
Umweltmanagement und Umweltplanung | 2V |
11. Umweltrecht | |
Berg- und Umweltrecht II (Umweltrecht) | 2V |
Studienschwerpunkt Deponietechnik
12. Entsorgungslogistik und Deponiemanagement | |
Entsorgungslogistik | 1V |
Deponiemanagement | 1V |
13. Endlagerung und Langzeitsicherheit von Deponien | |
Endlagerung von Schadstoffen | 2V |
Langzeitsicherheit von Deponien | 2V |
14. Deponieüberwachung und -dokumentation | |
Deponieüberwachung und -dokumentation | 2V |
Leistungsnachweis
Finite Elemente in der Geomechanik | |
Finite Elemente in der Geomechanik | 2V/Ü |
Studienschwerpunkt Altlastensanierung
12. Erkundung, Erfassung und Dokumentation von Altlasten | |
Bohrungen zur Erkundung von Altlasten, Industrie-Standorten und Deponiekörpern. | 1V/1Ü |
Erfassung und Dokumentation von Altlasten | 2V |
13. Hydraulisches Testen | |
Hydraulisches Testen | 2V |
14. Chemische und biologische Sanierungsverfahren | |
Chemische Sanierungsverfahren | 2V |
Biologische Altlastensanierung | 2V |
Studienschwerpunkt Aufbereitung und Recycling
12. Probenahme | |
Probenahme und Bewertung | 2V |
13. Spezielle Aufbereitung | |
Spezielle Aufbereitung | 2V |
Praktikum Aufbereitung | 3P |
14. Grundlagen der Bodenbehandlung | |
Grundlagen der Bodenbehandlung | 2V/1Ü |
Wahlpflichtfächer
Die/der Studierende wählt aus dem folgenden Katalog Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 8 SWS aus, die in Fachprüfungen (Blöcken mit jeweils mindestens 2 SWS) geprüft werden. Mit Genehmigung des Prüfungsausschusses können auch andere Lehrveranstaltungen aus dem aktuellen Angebot der Hochschule gewählt werden.
a) Studienrichtung Geotechnik
- Studienschwerpunkt Spezialtiefbau und Tunnelbau
- Numerische Methoden im Ingenieurbau (Theoretische Grundlagen und
- praktische Anwendungen
- Grundlagen der Gebirgs- und Bodenbewegungen, Bergschäden
- Maßnahmen zur Verminderung von Gebirgs- und Bodenbewegungen sowie von Bergschäden
- Maschinelle Betriebsmittel und Fördertechnik I und II
- Flachbohrtechnik
- Maschinenlehre I und II
- Studienschwerpunkt Geoinformationstechnik
- Katasterwesen
- Landesvermessung
- Deponieüberwachung und -dokumentation
- Erfassung und Dokumentation von Altlasten
- Altlastenmanagement und Flächenrecycling
- Messtechnische Bauwerksüberwachung
- Umweltschutz in Geotechnik und Bergbau
- Umweltverträglichkeit in Geotechnik und Bergbau
- Studienschwerpunkt Umweltmanagement
- Einführung in die betriebliche Entsorgungswirtschaft
- Abfallwirtschaft
- Deponieüberwachung und -dokumentation
- Entsorgungsbergbau
- Entsorgungslogistik und Deponiemanagement
- Einführung in Geoinformationssysteme
- GIS-Praktikum I
- Räumliche Analyse und Modellierung
b) Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
- Studienschwerpunkt Gewinnungsbergbau
- Auslandsbergbau I und II
- EDV-gestützte Bergbauplanung I und II
- Maschinelle Betriebsmittel und Fördertechnik III
- Geomechanik III
- Finite Elemente in der Geomechanik
- Praktikum zur Geomechanik
- Numerische Methoden im Ingenieurbau (Theoretische Grundlagen und praktische Anwendungen)
- Maßnahmen zur Verminderung von Gebirgs- und Bodenbewegungen sowie Bergschäden
- Studienschwerpunkt Erdöl-/Erdgastechnik
- Flachbohrtechnik
- Testen und Behandeln von Lagerstätten
- Spezielle Erdölgewinnung
- Spezielle Erdgasgewinnung
- Ausbreitung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser
- Tertiäre Erdölgewinnungsverfahren
- Spezielle Offshoretechnik
- Mathematisch-Technische Problemstellungen aus der Erdöl-/Erdgasgewinnung
- Bohrungen zur Erkundung von Altlasten, Industriestandorten und Deponiekörpern
- Hydraulisches Testen
- Stochastische Modellierung von Erdöl- und Erdgaslagerstätten
- Bohrlochgeophysik
- Angewandte Geophysik I (Seismik I: Wellenausbreitung und Datengewinnung)
- Problemstoffe bei Förderung, Aufbereitung und Transport von Erdöl und Erdgas
- Studienschwerpunkt Markscheidewesen
- Markscheiderische Konzepte der Bergbauplanung I
- Markscheiderische Konzepte der Bergbauplanung II
- Markscheiderische Aspekte der Umweltverträglichkeitsprüfung.
- Altlastenmanagement und Flächenrecycling
- Ausgleichungsrechnung II
- Landesvermessung
- Einführung in Geoinformationssysteme
- Räumliche Analyse und Modellierung
- Deponieüberwachung und -dokumentation
- Allgemeine Hydrogeologie: Das Grundwasser im Wasserkreislauf
c) Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik
- Studienschwerpunkt Deponietechnik
- Einführung in die betriebliche Entsorgungswirtschaft
- Planung, Infrastruktur, Logistik von Entsorgungsanlagen
- Tagebau IV (Entwässerung, Rekultivierung)
- Hydraulisches Testen
- Probenahme und Bewertung
- Chemische Sanierungsverfahren
- Biologische Altlastensanierung
- Grundlagen der Bodenbehandlung
- Reaktionstechnische Eigenschaften von Rest- und Abfallstoffen
- Spezielle Verfahren der Abwasserbehandlung
- Thermische Behandlung von Rest- und Abfallstoffen
- Einführung in Geoinformationssysteme
- Umweltverträglichkeit in Geotechnik und Bergbau
- Umweltschutz in Geotechnik und Bergbau
- Studienschwerpunkt Altlastensanierung
- Probenahme und Bewertung
- Spezielle Aufbereitung
- Spezielle Verfahren der Abwasserbehandlung
- Grundlagen der Bodenbehandlung
- Thermische Behandlung von Rest- und Abfallstoffen
- Planung, Infrastruktur, Logistik von Entsorgungsanlagen
- Altlastenmanagement und Flächenrecycling
- Belüftung
- Tagebau IV (Entwässerung, Rekultivierung)
- Grundlagen der Photogrammetrie
- Deponieüberwachung und -dokumentation
- Umweltmedizin für Ingenieure
- Studienschwerpunkt Aufbereitung und Recycling
- Physikalische Chemie I und II
- Chemische Sanierungsverfahren
- Biologische Altlastensanierung
- Reaktionstechnische Eigenschaften von Rest- und Abfallstoffen
- Spezielle Verfahren der Abwasserbehandlung
- Thermische Behandlung von Rest- und Abfallstoffen
- Entsorgungslogistik und Deponiemanagement
- Planung, Infrastruktur, Logistik von Entsorgungsanlagen
- Einführung in die betriebliche Entsorgungswirtschaft
- Einsatz und Verwertung von Hochofenschlacken
- Recycling von NE-Metallen
- Recycling von und mit Glas
§ 11
Zulassungsvoraussetzungen für Lehrveranstaltungen und Diplomarbeit
(1) Zu Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl (insbesondere Praktika und Seminare) werden vorrangig solche Studentinnen und Studenten zugelassen, die sich im höheren Fachsemester befinden und nachweisen, dass sie ordnungsgemäß studiert haben oder eine Verzögerung des Studiums nicht zu vertreten haben. Die Studentinnen und Studenten müssen sich für eine Teilnahme rechtzeitig anmelden.
(2) Die Diplomarbeit kann erst nach Bestehen aller Fachprüfungen der Diplomprüfung und Erbringung aller Leistungsnachweise sowie des Referats und der Studienarbeiten/Projektarbeit und erfolgreicher Ableistung der berufspraktischen Tätigkeit begonnen werden.
§ 12
Anrechnung von Studienleistungen
Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Diplomvorprüfungen in gleichwertigen oder anderen wissenschaftlichen Studiengängen an anderen Hochschulen sowie die Anrechnung von berufspraktischen Tätigkeiten werden in der Diplomprüfungsordnung und in der Praktikumsordnung geregelt.
Modellstudienpläne
Grundstudium
Studienrichtung
Geotechnik
Grundstudium
Studienrichtung
Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Studienschwerpunkte
Gewinnungsbergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
* alternativ: Erdölgeologie I (2V, 2 Ü)
Grundstudium
Studienrichtung
Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Studienschwerpunkt
Markscheidewesen
Grundstudium
Studienrichtung
Abfallverwertung und Deponietechnik
Hauptstudium
Studienrichtung
Geotechnik
Studienschwerpunkt
Spezialtiefbau und Tunnelbau
Hauptstudium
Studienrichtung
Geotechnik
Studienschwerpunkt
Geoinformationstechnik
Hauptstudium
Studienrichtung
Geotechnik
Studienschwerpunkt
Umweltmanagement
* Umweltverträglichkeit in Geotechnik und Bergbau
Hauptstudium Studienrichtung
Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Studienschwerpunkt
Gewinnungsbergbau
* Gebirgs- und Bodenbewegungen, Bergschäden
** Umweltverträglichkeit in Geotechnik und Bergbau
Hauptstudium
Studienrichtung
Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Studienschwerpunkt
Erdöl-/Erdgastechnik
Hauptstudium
Studienrichtung
Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Studienschwerpunkt
Markscheidewesen
* Grundlagen der Gebirgs- und Bodenbewegungen, Bergschäden
Hauptstudium
Studienrichtung
Abfallverwertung und Deponietechnik
Studienschwerpunkt
Deponietechnik
Hauptstudium
Studienrichtung
Abfallverwertung und Deponietechnik
Studienschwerpunkt
Altlastensanierung
Hauptstudium
Studienrichtung
Abfallverwertung und Deponietechnik
Studienschwerpunkt
Aufbereitung und Recycling
Praktikumsordnung
I. Allgemeines
Der Studiengang Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik ist in die Studienrichtungen
Geotechnik
Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Abfallverwertung und Deponietechnik
gegliedert.
Für diese Studienrichtungen wird eine praktische Ausbildung (Praktikum) verlangt.
Die Praktikantin/der Praktikant soll durch die praktische Tätigkeit:
a) mit ihrem/seinem zukünftigen Arbeitsbereich vertraut gemacht werden,
b) Einblick in die Arbeitswelt und ihre sozialen Gegebenheiten erlangen,
c) ihre/seine Vorstellungen über ihr/sein späteres Berufsfeld durch praktische Erfahrungen erweitern und sich Wissen für das Studium aneignen.
Es kann zwischen zwei Möglichkeiten gewählt werden:
Praktikum unter Aufsicht der Hochschule
Ausbildung unter Aufsicht der Bergbehörde
- als Bergbaubeflissene/Bergbaubeflissener oder
- als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs.
Das Praktikum unter Aufsicht der Hochschule wird empfohlen bei Wahl der Studienrichtung Geotechnik und der Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik sowie bei Wahl des Studienschwerpunktes Erdöl-/Erdgastechnik in der Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik.
Die Ausbildung als Bergbaubeflissene/Bergbaubeflissener ist notwendige Voraussetzung zur Ausbildung für den höheren Staatsdienst im Bergfach. Sie ist darüber hinaus zu empfehlen, wenn eine spätere Tätigkeit im Bergbau oder im Bereich der Herstellung und Nutzung von bergbaulichen Hohlräumen für die untertägige Abfalldeponierung angestrebt wird. Sie wird empfohlen, wenn die Wahl der Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik (insbesondere Studienschwerpunkt Gewinnungsbergbau) beabsichtigt ist.
Die Ausbildung als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs ist notwendige Voraussetzung zur Ausbildung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach und in jedem Fall für die spätere Erlaubnis zur Ausführung von Markscheiderarbeiten. Sie wird empfohlen, wenn die Wahl der Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik, Studienschwerpunkt Markscheidewesen beabsichtigt ist.
Die Anschriften der für das Praktikum bzw. der für die Beflissenenausbildung zuständigen Stellen sind im Anhang aufgeführt.
II. Regelungen für das Praktikum unter Aufsicht der Hochschule
Zuständig für die Anerkennung des Praktikums ist das Prüfungs- und Praktikantenamt der Hochschule (im folgenden Praktikantenamt genannt) in Abstimmung mit dem Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikum kann teilweise oder in vollem Umfang vor dem Studium bzw. während des Studiums absolviert werden. Es wird empfohlen, mindestens einen Teil des Praktikums vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.
Das Praktikum kann teilweise oder in vollem Umfang im Ausland absolviert werden.
Grundsätzlich soll das Praktikum einen Bezug zur gewählten Studienrichtung und zum gewählten Studienschwerpunkt haben und in mindestens drei unterschiedlichen Betrieben abgeleistet werden, wobei in jedem Betrieb mindestens vier Wochen bzw. 20 Schichten zu verfahren sind.
Während des Praktikums ist ein Praktikantenbuch zu führen, aus dem die ausgeführten Arbeiten für jede Schicht zu ersehen sind. Zusätzlich sind wöchentliche Berichte zu fertigen. Zeitraum und Art der Beschäftigung sind von den Betrieben zu bestätigen. Diese Nachweise sind dem Praktikantenamt zwecks Anerkennung vorzulegen.
Eine Vermittlung von Praktikantenstellen wird vom Praktikantenamt nicht übernommen; es ist jedoch bei der Suche nach Praktikantenstellen behilflich. Das Praktikantenamt muss die Eignung der ausgewählten Betriebe bestätigen.
Regelungen für das Praktikum unter Aufsicht der Hochschule für die einzelnen Studienrichtungen
A. Studienrichtung Geotechnik
Das Praktikum umfasst 24 Wochen, davon 12 Wochen im 1. Abschnitt und 12 Wochen im 2. Abschnitt. Der 1. Abschnitt ist bis zur Meldung zur letzten Fachprüfung der Diplomvorprüfung abzuschließen, der 2. Abschnitt bis zur Anmeldung der Diplomarbeit.
Das Praktikum sollte in Betrieben abgeleistet werden, die im Bereich Erd- und Grundbau, Spezialtiefbau, Tunnel-, Stollen- und Kavernenbau, Wasserbau, Brunnenbau und Deponiebau tätig sind. Es kann teilweise auch in Betrieben abgeleistet werden, die mit der Gewinnung fester mineralischer Rohstoffe (Bergwerke und Tagebaue) und mit der Herstellung von Tief- und Flachbohrungen befasst sind.
Im 2. Abschnitt des Praktikums sollte die Praktikantin/der Praktikant möglichst einen Bereich kennen lernen, der ihr/ihm aus dem 1. Abschnitt noch nicht bekannt ist. In diesem Abschnitt sollte sie/er Einblick in das Wesen der ingenieurmäßigen Tätigkeit gewinnen.
B. Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Das Praktikum umfasst 120 Schichten, davon 60 Schichten im 1. Abschnitt und 60 Schichten im 2. Abschnitt. Der 1. Abschnitt ist bis zur Meldung zur letzten Fachprüfung der Diplomvorprüfung abzuschließen, der 2. Abschnitt bis zur Anmeldung der Diplomarbeit. Eine Tätigkeit unter Tage ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Sie ist auch Frauen im Rahmen der Ausbildung möglich.
Bei Wahl des Studienschwerpunktes Gewinnungsbergbau sollte das Praktikum in Betrieben des Bergbaus (Bergwerke, Tagebaue und zugehörige Aufbereitungs- und Veredelungsbetriebe) und der Steine-und-Erden-Industrie (Tagebaue und Steinbrüche mit zugehörigen Aufbereitungsbetrieben) abgeleistet werden. Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums im untertägigen Bergbau zu absolvieren. Im 1. Abschnitt sollte die Praktikantin/der Praktikant die Gewinnung und Förderung kennen lernen. Hinzu kommen im untertägigen Bergbau Aufschluss-, Aus- und Vorrichtungsarbeiten und in der übertägigen Rohstoffgewinnung der Abraumbetrieb, die Wasserwirtschaft und die Rekultivierung. Im 2. Abschnitt sollte die Praktikantin/der Praktikant möglichst einen Rohstoffsektor kennen lernen, der ihr/ihm aus dem 1. Abschnitt noch nicht bekannt ist. In diesem Abschnitt sollte sie/er ferner Einblick in das Wesen der ingenieurmäßigen Tätigkeit gewinnen.
Bei Wahl des Studienschwerpunktes Markscheidewesen sollte das Praktikum ebenfalls in Betrieben des Bergbaus (Bergwerke und Tagebaue) abgeleistet werden. Es wird empfohlen, einen Teil des Praktikums im untertägigen Bergbau zu absolvieren. Im 1. Abschnitt sollte die Praktikantin/der Praktikant die Gewinnung und Förderung kennen lernen. Hinzu kommen im untertägigen Bergbau Aufschluss-, Aus- und Vorrichtungsarbeiten und in der übertägigen Rohstoffgewinnung der Abraumbetrieb, die Wasserwirtschaft und die Rekultivierung. Im 2. Abschnitt sollte die Praktikantin/der Praktikant möglichst einen Rohstoffsektor kennen lernen, der ihr/ihm aus dem 1. Abschnitt noch nicht bekannt ist. In diesem Abschnitt sollte sie/er ferner mit markscheiderischen (vermessungstechnischen, kartographischen, etc.) Tätigkeiten vertraut gemacht werden und bergbaubezogene umwelttechnische Verfahren und Einrichtungen kennen lernen. Ein Teil dieses Abschnittes kann auch in Katasterämtern oder Ingenieur-/Planungsbüros abgeleistet werden.
Bei Wahl des Studienschwerpunktes Erdöl-/Erdgastechnik sollte das Praktikum in Betrieben der Erdöl- und Erdgasindustrie (Bohrbetriebe, Betriebe der Erdöl- und Erdgasgewinnung und zugehörige Dienstleistungsbetriebe), der Erdgasversorgungsindustrie und Serviceindustrie abgeleistet werden. Im 2. Abschnitt des Praktikums sollte die Praktikantin/der Praktikant möglichst einen Bereich kennen lernen, der ihr/ihm aus dem 1. Abschnitt noch nicht bekannt ist. In diesem Abschnitt sollte sie/er ferner Einblick in das Wesen der ingenieurmäßigen Tätigkeit gewinnen.
C. Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik
Das Praktikum umfasst 24 Wochen, davon 12 Wochen im 1. Abschnitt und 12 Wochen im 2. Abschnitt. Der 1. Abschnitt ist bis zur Meldung zur letzten Fachprüfung der Diplomvorprüfung abzuschließen, der 2. Abschnitt bis zur Anmeldung der Diplomarbeit.
Das Praktikum sollte in Betrieben abgeleistet werden, die sich mit der Abfallbehandlung und dem Recycling, dem Bau und Betrieb von über- und untertägigen Abfalldeponien, der Abwasserbehandlung und der Erfassung, Untersuchung und Sanierung von Altlasten befassen.
Das Praktikum kann teilweise auch in Aufbereitungsbetrieben durchgeführt werden. Darunter fallen Aufbereitungsanlagen einschließlich Nebenbetrieben für sämtliche festen mineralischen Rohstoffe, wie Kohle, Erze, Salze, Steine und Erden.
Im 2. Abschnitt sollte die Praktikantin/der Praktikant möglichst einen Bereich kennen lernen, der ihr/ihm aus dem 1. Abschnitt noch nicht bekannt ist. In diesem Abschnitt sollte sie/er Einblick in das Wesen der ingenieurmäßigen Tätigkeit gewinnen.
III. Regelungen für die Ausbildung als Bergbaubeflissene/Bergbaubeflissener bzw. als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs unter Aufsicht der Bergbehörde
Die Beflissenenausbildung umfasst 200 Schichten und ist unterteilt in eine Grundausbildung und eine Weiterbildung. Die Einzelheiten dazu sind den Bestimmungen über die Ausbildung als Bergbaubeflissene/Bergbaubeflissener*) bzw. den Bestimmungen über die Ausbildung als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs*) für die einzelnen Bundesländer zu entnehmen. Diese Ausbildung steht auch Frauen offen.
Für die Annahme als Bergbaubeflissene/Bergbaubeflissener bzw. als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs ist ein Antrag bei dem für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen Oberbergamt bzw. der zuständigen Bergbehörde einzureichen.
Dem Antrag sind beizufügen:
a) Lebenslauf,
b) Reifezeugnis (allgemeine Hochschulreife) oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes,
c) ein Zeugnis eines entsprechend der Gesundheitsschutz-Bergverordnung von der zuständigen Behörde ermächtigten Arztes oder eines Amtsarztes, wonach der Bewerber für bergmännische Arbeiten unter Tage tauglich ist.
Personen, die aus einem anderen technischen Studiengang oder dem Studium eines geowissenschaftlichen Faches zum Studiengang Rohstoff- und Geotechnik wechseln, kann die bis dahin abgeleistete Praxis auf die Ausbildung als Bergbaubeflissener/Bergbaubeflissener bzw. als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs angerechnet werden.
Bereits vor der Annahme als Bergbaubeflissene/Bergbaubeflissener bzw. als Beflissene/Beflissener des Markscheidefachs zusammenhängend verfahrene Schichten im Bergbau können ganz oder teilweise auf die Grundausbildung angerechnet werden.
Für die Hochschule sind folgende Nachweise erforderlich:
Mit der Meldung zur letzten Fachprüfung der Diplomvorprüfung:
Bescheinigung der Bergbehörde über den ordnungsgemäßen Abschluss der Grundausbildung.
Mit der Anmeldung der Diplomarbeit:
Bescheinigung der Bergbehörde über die ordnungsgemäße Beendigung der Beflissenenausbildung.
*) Diese Bestimmungen können vom Verlag Glückauf GmbH, Postfach 18 56 20, 45206 Essen, bezogen werden (für alle Bundeländer).
IV. Weitere Bestimmungen
1. Anerkennung des Praktikums aus anderen Studiengängen
Praktikanten/Praktikantinnen anderer Studiengänge, die zum Studiengang Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik wechseln wollen, können einen Antrag auf Anerkennung bisher abgeleisteter Praktikumszeiten beim Praktikantenamt stellen.
2. Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten außerhalb des Studiums
Außerhalb des Studiums abgeleistete berufspraktische Tätigkeiten können auf das Praktikum angerechnet werden.
3. Wechsel des Praktikumsmodus
Wenn eine Bergbaubeflissene/ein Bergbaubeflissener oder eine Beflissene/ein Beflissener des Markscheidefachs die Ausbildung unter Aufsicht der Bergbehörde abbricht und zur Praktikumsregelung unter Aufsicht der Hochschule wechselt, erkennt das Praktikantenamt die unter Aufsicht der Bergbehörde verfahrenen Schichten an.
Bei nachträglichem Wechsel zur Beflissenenausbildung unter Aufsicht der Bergbehörde ist ein Antrag auf Anerkennung der bisher unter Aufsicht des Fachbereichs verfahrenen Schichten bei der Bergbehörde zu stellen.
4. Praktikantenstellen im Ausland
Ein studienbegleitendes Praktikum in den Semesterferien wird von den Studierenden häufig in ausländischen Betrieben durchgeführt. Geeignete Praktikantenstellen vermittelt unter anderem das Akademische Auslandsamt der Technischen Universität Clausthal. Das Akademische Auslandsamt berät auch über Förderungsmöglichkeiten (z.B. im Rahmen des IAESTE Programms). Die Beratung über die Förderung von Auslandspraktika im Rahmen des Aktionsprogramms "Leonardo" der EU nach dem Vorexamen erfolgt durch das Zentrum für Technologietransfer und Weiterbildung der Technischen Universität Clausthal (ZTW).
Anhang
Anschriften des Praktikantenamtes und des Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs:
Prüfungs- und Praktikantenamt
der TU Clausthal
Adolph-Roemer-Straße 2A
38678 Clausthal-Zellerfeld
Praktikumsbeauftragter des Fachbereichs
Geowissenschaften, Bergbau und Wirtschaftswissenschaften
Dr.-Ing. V. Vogt
Institut für Aufbereitung und Deponietechnik
Walther-Nernst-Straße 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Anschriften der für die einzelnen Bundesländer zuständigen Bergbehörden: Baden-Württemberg
Landesbergamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg
Urachstr. 23
79102 Freiburg
Bayern
Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Bergamt Südbayern
Prinzregentenstraße 26
80538 München
Berlin
Oberbergamt des Landes Brandenburg
Hermann-Löns-Str. 32, Haus 5
03050 Cottbus
Brandenburg
Oberbergamt des Landes Brandenburg
Hermann-Löns.Str. 32, Haus 5
03050 Cottbus
Bremen
Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld
Hindenburgplatz 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Hamburg
Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld
Hindenburgplatz 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Hessen
Regierungspräsidium Darmstadt
Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden
Dezernat Bergwesen
Lessingstraße 16-18
65189 Wiesbaden
Mecklenburg-Vorpommern
Bergamt Stralsund
Frankendamm 17
18439 Stralsund
Niedersachsen
Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld
Hindenburgplatz 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Nordrhein-Westfalen
Landesoberbergamt Nordrhein-Westfalen
Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Rheinland-Pfalz
Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz
Am Staden 17
66121 Saarbrücken
Saarland
Oberbergamt für das Saarland und das Land Rheinland-Pfalz
Am Staden 17
66121 Saarbrücken
Sachsen
Sächsisches Oberbergamt
Kirchgasse 11
09599 Freiberg
Sachsen-Anhalt
Bergamt Halle
Richard-Wagner-Straße 56
06114 Halle
und
Bergamt Staßfurt
Staßfurter Straße 6D/I
39418 Staßfurt(-Neustaßfurt)
Schleswig-Holstein
Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld
Hindenburgplatz 9
38678 Clausthal-Zellerfeld
Thüringen
Thüringer Oberbergamt
Keplerstr. 22
07549 Gera
Besondere Erläuterungen zur Studienordnung des Studienganges Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik an der Technischen Universität Clausthal
Beschluss des Fachbereichsrates Geowissenschaften, Bergbau und Wirtschaftswissenschaften vom 18. Januar 2000.
In dieser Anlage sollen die in der Studienordnung ausgewiesenen Festlegungen und Wahlmöglichkeiten so begründet werden, dass sie im Hinblick auf die wissenschaftlichen und berufspraktischen Ziele des Studiums, die hochschuldidaktischen Anforderungen, die Möglichkeiten zur Wahrnehmung weiterer Lehrangebote und zum Erwerb weiterer Qualifikationen sowie auf die Übereinstimmung der tatsächlichen Studienzeit mit der Regelstudienzeit überprüfbar sind (NHG, § 14, Abs. 3).
Das Studium Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik ist so ausgerichtet, dass zunächst in einem für alle Studienrichtungen Gemeinsamen Grundstudium und einem auf die gewählte Studienrichtung ausgerichteten Fachgrundstudium die wesentlichen Grundkenntnisse und Methoden des Faches vermittelt werden. Darauf aufbauend dient das Hauptstudium in drei wählbaren Studienrichtungen mit je drei wählbaren Studienschwerpunkten der Spezialisierung und Vertiefung der wissenschaftlichen Arbeitsweise, durch die eine berufliche Qualifikation im Sinne von § 3 (Ziel und Inhalt des Studiums) vermittelt wird. Die Pflichtveranstaltungen im Grund- und Hauptstudium (entsprechend der gewählten Studienrichtung und dem gewählten Studienschwerpunkt) bilden den Hauptanteil der Lehrveranstaltungen, während sich die Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium auf den Studienschwerpunkt mit seinen Wahlpflichtfächern, das Referat (Seminarvortrag), die Projektarbeit bzw. Studienarbeiten und das Gebiet der Diplomarbeit beziehen. Die betreffenden Festlegungen und Wahlmöglichkeiten sind bereits in der Diplomprüfungsordnung enthalten.
Ein wesentlicher Bestandteil des Studiums ist die berufspraktische Tätigkeit (Pflichtpraktikum), die dem Studierenden einen Einblick in die berufliche Praxis des Ingenieurwesens sowie in die sozialen Verhältnisse der Arbeitswelt vermitteln soll. Sie kann studienbegleitend bzw. teilweise oder in vollem Umfang auch vor dem Studium absolviert werden. Die berufspraktische Tätigkeit wird entweder als Praktikum von 24 Wochen Dauer unter Aufsicht des Fachbereiches oder als Ausbildung als Bergbaubeflissene oder Bergbaubeflissener bzw. als Beflissene oder Beflissener des Markscheidewesens unter Aufsicht der Bergbehörde (Dauer 40 Wochen) durchgeführt. Weitere Einzelheiten zur Durchführung der berufspraktischen Tätigkeit sind in der Praktikumsordnung enthalten.
Der Studiengang Geotechnik, Bergbau, Erdöl-/Erdgastechnik stellt in Deutschland hinsichtlich seiner geo- und rohstofftechnischen Ausrichtung mit vielfältig wählbaren Inhalten auf einer gemeinsamen ingenieur- und geowissenschaftlichen Basis eine Besonderheit dar. So sind hier Disziplinen zu Studienrichtungen und Studienschwerpunkten zusammengefasst, die die Geotechnik, den Bergbau, die Erdöl- und Erdgastechnik, das Markscheidewesen sowie die Abfallverwertung und Deponietechnik zum Inhalt haben. Neben einer fundierten mathematischen, natur- und ingenieurwissenschaftlichen Ausbildung wurde, entsprechend den Forderungen von Industrie und Behörden, besonderer Wert gelegt auf
- Interdisziplinarität, durch z.B. Einrichtung eines gemeinsamen Seminars für alle Studienrichtungen mit Pflichtexkursion sowie durch Bearbeitung einer Projektarbeit,
- Teamwork, durch die Möglichkeit, im Rahmen einer Projektarbeit fachübergreifend eine Problemlösung zu einem praxisbezogenen Thema in einer Gruppe von mindestens drei Studenten zu erarbeiten,
- der verstärkte Erwerb von Kenntnissen in den Fachgebieten Datenverarbeitung (6 – 8 Semesterwochenstunden) sowie Rechts- und Wirtschaftswissenschaften (12 – 18 Semesterwochenstunden),
- Praxis- und Berufsbezug, durch das Pflichtpraktikum, die Pflichtexkursion, die Projektarbeit sowie durch Wahl von praxisbezogenen Themen für die Studienarbeit und die Diplomarbeit in Zusammenarbeit mit Industrie und Behörden.
1. Grundstudium
Das Grundstudium (Dauer 4 Semester) besteht aus einem für alle Studienrichtungen Gemeinsamen Grundstudium (Umfang 3 Semester) und einem auf die gewählte Studienrichtung ausgerichteten Fachgrundstudium (Umfang 1 Semester). Es besteht aus Pflichtfächern und Leistungsnachweisen. Während das für alle Studienrichtungen Gemeinsame Grundstudium neun Fachprüfungen beinhaltet, erfolgt eine Differenzierung im Fachgrundstudium in drei bzw. vier unterschiedlichen Fachprüfungen. Durch diese in einem Clausthaler Studiengang erstmals angebotene studienrichtungsspezifische Ausrichtung eines Teils des Grundstudiums wird den Studierenden früher als bisher und damit motivationsfördernd der Bezug der Grundlagenfächer zum gewählten Hauptstudium aufgezeigt. Zudem stellen, wie eine Untersuchung ergab, die Fächer dieses Gemeinsamen Grundstudiums gleichzeitig auch den Kern der Grundlagenausbildung anderer Clausthaler Ingenieurstudiengänge dar.
So bilden im Hinblick auf den Stellenwert in der beruflichen Tätigkeit eines Ingenieurs die Ausbildung in der Ingenieurmathematik und –statistik (16 SWS), in der Technischen Mechanik (10 SWS), der Physik (8 SWS), der Datenverarbeitung (6 SWS) und in der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie (5 SWS) die gemeinsamen Kernbereiche dar. Hinzu kommen die Fachgebiete Betriebswirtschaftslehre (8 SWS) und Rechtswissenschaften (4 SWS) sowie in einem Umfang von 12 SWS die geowissenschaftlichen Grundlagen in den Bereichen Geologie, Mineralogie und Petrographie sowie Geophysik. Ein Leistungsnachweis in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2 SWS) rundet das Gemeinsame Grundstudium ab.
Die studienrichtungsspezifischen Unterschiede im Fachgrundstudium zeigen sich in erster Linie zwischen der Studienrichtung "Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik" und den beiden anderen Studienrichtungen "Geotechnik" bzw. "Abfallverwertung und Deponietechnik". So beinhalten die beiden zuletzt genannten Studienrichtungen gemeinsam die Pflichtfächer (Gesamtumfang 12 SWS) Ingenieurgeologie, Grundlagen des Ingenieurbaus und die Vermessungskunde. Sie unterscheiden sich durch das Pflichtfach Betriebliche Umweltökonomie (3 SWS) und einen Leistungsnachweis über Übungen zur Organischen Chemie (1 SWS) in der Studienrichtung "Abfallverwertung und Deponietechnik" sowie durch das Fach Grundlagen der Photogrammetrie und einen Leistungsnachweis über Angewandte Datenverarbeitung (2 SWS) in der Studienrichtung "Geotechnik". Innerhalb der Studienrichtung "Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik" bestehen im Fachgrundstudium auch Unterschiede zwischen den Studienschwerpunkten, die sich aus den besonderen Anforderungen bei einer späteren Tätigkeit im Markscheidewesen ergeben. So besitzen die Studienschwerpunkte Gewinnungsbergbau und Erdöl-/Erdgastechnik die gemeinsamen Pflichtfächer Elektrotechnik (6 SWS), Maschinenlehre (6 SWS) sowie Lagerstättenkunde (4 SWS), das alternativ auch durch das Pflichtfach Erdölgeologie ersetzt werden kann. Im Studienschwerpunkt Markscheidewesen ist zwar auch das Pflichtfach Lagerstättenkunde enthalten; es unterscheidet sich dagegen durch die Pflichtfächer Ingenieurgeologie, Grundlagen des Ingenieurbaus sowie durch Leistungsnachweise über Grundlagen der Photogrammetrie (2 SWS) und Angewandte Datenverarbeitung (2 SWS).
Das Grundstudium ist so aufgebaut, dass sich eine gleichmäßige Belastung durch Lehrveranstaltungen und studienbegleitend abzulegende Prüfungen ergibt. Damit ist gewährleistet, dass der erste Studienabschnitt mit dem Abschluss der Diplomvorprüfung nach vier Semestern erfolgen kann. Dabei können die Fachprüfungen aus Teilprüfungen bestehen. Durch die Differenzierung in Gemeinsames Grundstudium und Fachgrundstudium ist einerseits die qualitativ hochwertige studienrichtungsspezifische Fachausbildung gewährleistet und andererseits die geforderte Reduktion der Gesamtstundenzahl auf weniger als 180 Semesterwochenstunden möglich geworden. Auf das Grundstudium entfallen 87 SWS und das Hauptstudium höchstens 89 SWS.
2. Hauptstudium
Das Hauptstudium wird in den Studienrichtungen Geotechnik, Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik oder Abfallverwertung und Deponietechnik durchgeführt.
Innerhalb der Studienrichtungen wählt der Studierende einen von jeweils drei Studienschwerpunkten, in dem eine weitere Vertiefung erfolgt. In den Pflichtfächern der Studienrichtung und des Studienschwerpunktes sollen die für die Berufstätigkeit erforderlichen spezifischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden. Dies erfolgt durch Vorlesungen, Übungen und Praktika. Zusätzlich hat der Studierende Wahlpflichtfächer im Umfang von 8 SWS zu wählen. Zur Orientierung für den Studierenden im Sinne einer fachlichen Ergänzung des gewählten Studienschwerpunktes dient das in der Studienordnung (§10) aufgeführte Angebot an Wahlpflichtveranstaltungen. Darüber hinaus kann sich der Studierende aber auch aus dem aktuellen Angebot der Hochschule andere Lehrveranstaltungen zur Bildung eines eigenen Schwerpunktes wählen. Als weitere Leistungen im Hauptstudium kommen wahlweise zwei Studienarbeiten oder eine Studienarbeit und eine Projektarbeit, sowie ein Referat und die Diplomarbeit hinzu.
2.1 Studienrichtung Geotechnik
Die Geotechnik betrachtet den Boden und Fels als Baustoff und als Tragwerkskomponente für alle auf und in der festen Erdkruste errichteten Bauwerke. Sie versteht sich als Wissenschaftsgebiet, das auf den Grundlagen der Ingenieurgeologie, Boden- und Felsmechanik durch Tragwerksplanung und Ausführung bautechnische Maßnahmen im Bauwesen und Bergbau stützt. Sie ist maßgeblich für eine umweltverträgliche Gestaltung der notwendigen Eingriffe in Natur und Umwelt verantwortlich. Die Aufgaben beginnen mit der Erkundung der äußeren Erdkruste, der Bestimmung physikalischer Parameter der unterschiedlichen Böden und reichen von der Berechnung der Wechselwirkungen zwischen Boden und Bauwerk über die Bauausführung bis zur Überwachung und Dokumentation durchgeführter Maßnahmen. Angewendet werden die Verfahren auf Dämme und Böschungen im Verkehrswege-, Deponie- und Wasserbau, auf alle Arten von Baugruben und Bauwerksgründungen, die als einfache Flächengründungen oder komplexe Pfahlgründungen ausgeführt sein können sowie auf Tunnelbauwerke und Felskavernen bis hin zum Bergbau mit seinen Grubengebäuden und Untertagedeponien und Endlager.
Gemäß diesem integrativem Verständnis von Geotechnik bilden die Geomechanik, Ingenieur- und Hydrogeologie sowie die Geoströmungslehre die geospezifischen Grundlagen, während die Lehrveranstaltungen zum Erd- und Grundbau, Konstruktiven Ingenieurbau, Untertägigen Hohlraumbau, Baubetrieb und zur Baustofflehre die bauspezifischen Schwerpunkte beinhalten. Diese sich auch im Stundenumfang ausdrückende ausgewogene Mischung der Clausthaler Studienrichtung Geotechnik stellt aufgrund dieser Konzentration auf geotechnische Fachgebiete eine Besonderheit im Vergleich zu geotechnischen Studienangeboten anderer Universitäten dar und entspricht damit den Anforderungen der Praxis. Wegen der in die Umwelt eingreifenden geotechnischen Maßnahmen wird das Pflichtlehrangebot ergänzt um die Bereiche Umweltmanagement und Umweltplanung sowie Umweltrecht.
Die wählbaren Studienschwerpunkte Spezialtiefbau und Tunnelbau, Geoinformationstechnik sowie Umweltmanagement bieten mit einem Lehrangebot im Umfang von 12 SWS ausreichend Möglichkeit zur Ergänzung bzw. Vertiefung des gemeinsamen Hauptstudiums. Mit der Wahl des Studienschwerpunktes Spezialtiefbau und Tunnelbau können weitergehende Kenntnisse über klassische geotechnische Anwendungsgebiete erworben werden. Dazu dienen die Lehrveranstaltungen zum Tunnel- und Schachtbau, Speziellen Erd- und Grundbau, zu Vortriebsmaschinen und zur Messtechnischen Bauwerksüberwachung.
Im Studienschwerpunkt Geoinformationstechnik erfolgt eine fundierte Einführung in den Aufbau und die Nutzung von Geoinformationssystemen (GIS) sowie in die Räumliche Analyse und Modellierung von Geodaten, die z.B. durch Verfahren der Photogrammetrie und Fernerkundung sowie der Vermessungstechnik gewonnen werden. Ziel ist die praktische Anwendung dieser Systeme zur technisch, ökologisch und ökonomisch optimierten Entscheidungsfindung z.B. bei geotechnischen Baumaßnahmen, bei der Rohstoffgewinnung und der Altlastenbearbeitung sowie zur Überwachung der Umwelt.
Im Studienschwerpunkt Umweltmanagement werden spezielle Kenntnisse im Hinblick auf den angewandten Umweltschutz, die Entwässerung und die Rekultivierung bei geotechnischen Maßnahmen im weitesten Sinn vermittelt. Ferner sind Lehrveranstaltungen zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von geotechnischen Projekten, zur betrieblichen Umweltökonomie und zum Umweltrechnungswesen sowie allgemein zur Technikbewertung vorgesehen.
2.2 Studienrichtung Bergbau und Erdöl-/Erdgastechnik
Die Gewinnung lebensnotwendiger Rohstoffe zur Deckung des weltweit wachsenden Energie- und Rohstoffbedarfs ist eine Aufgabe des Bergbaus und der Erdöl-/Erdgastechnik. Der speziell dafür ausgebildete Ingenieur sucht nach Lagerstätten im In- und Ausland und ist bestrebt, die Rohstoffe umweltfreundlich, sicher und wirtschaftlich zu gewinnen. Er beschäftigt sich mit der Planung, der Organisation, der Überwachung und der Führung von Gewinnungsbetrieben, mit Rohstoffversorgung, Transport und Verteilung sowie mit Wirtschaftlichkeitsanalysen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Rekultivierung und mit rechtlichen Fragen. Seine Tätigkeiten erfordern sowohl breite technische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Kenntnisse als auch spezielle Kenntnisse über die Besonderheiten der verschiedenartigen Rohstoffe, ihrer Lagerstätten, Förderung, Aufbereitung und ihrem Transport. Darüber hinaus ist der Rohstoffabbau aus rechtlichen, sicherheitlichen und wirtschaftlichen Gründen zu dokumentieren und seine Umweltverträglichkeit sicherzustellen. Diesen unterschiedlichen Aspekten wird in dieser Studienrichtung durch gemeinsame Lehrveranstaltungen und durch ein spezielles Lehrangebot in den Studienschwerpunkten Gewinnungsbergbau, Erdöl-/Erdgastechnik und Markscheidewesen Rechnung getragen. Aufgrund der besonderen beruflichen und unterschiedlichen Anforderungen weisen die Studienschwerpunkte einen Umfang von jeweils 21 SWS auf. Damit wird den Absolventen des Gewinnungsbergbaus und des Markscheidewesens auch die Möglichkeit eröffnet, nach Abschluss des Studiums und der als Praktikum angerechneten Beflissenenzeit (unter Aufsicht der Bergbehörde) eine Ausbildung für den höheren Staatsdienst im Bergfach bzw. im Markscheidefach aufzunehmen.
Grundlage des gemeinsamen Teils dieser Studienrichtung bilden sowohl die bergbauliche Verfahrens- und Betriebslehre des unter- und übertägigen Bergbaus einschließlich der Fördertechnik und der maschinellen Betriebsmittel als auch die Erdöl- und Erdgastechnik sowie -versorgung einschließlich der Bohrtechnik und Lagerstättentechnik. Vorlesungen in Geomechanik vermitteln das notwendige Verständnis zu Tragverhalten und Sicherheit der über- und untertägigen Grubenbaue. Ergänzt und abgerundet wird das gemeinsame Hauptstudium durch die Vermittlung von Grundlagen des Markscheidewesens. Die speziellen wirtschaftlichen Gesichtspunkte im Bergbau und in der Erdöl-/Erdgastechnik werden genauso behandelt wie die rechtlichen Besonderheiten des Berg- und Umweltrechtes sowie der Umweltschutz bei der Rohstoffgewinnung.
Studierende, die ihre Kenntnisse bei der Gewinnung fester mineralischer Rohstoffe und deren Aufbereitung vertiefen wollen, können dies durch Wahl des Studienschwerpunktes Gewinnungsbergbau tun. Hierbei sind Lehrveranstaltungen zur Planung über- und untertägiger Bergbaubetriebe, zur Umweltverträglichkeit und zur Rekultivierung vorgesehen. Ferner werden spezielle Kenntnisse insbesondere für den untertägigen Bergbau im Rahmen der Lehrveranstaltungen Bewetterung und Klimatisierung sowie Gewinnungsmaschinen und Schachtbau vermittelt. Die Aufbereitung fester mineralischer Rohstoffe ist Gegenstand einer weiteren Lehrveranstaltung.
Studierende, die eine berufliche Tätigkeit als Markscheider anstreben, können den Studienschwerpunkt Markscheidewesen wählen. In entsprechenden Lehrveranstaltungen werden die notwendigen Spezialkenntnisse über die Verfahren der markscheiderischen Erfassung und Darstellung bergbaulicher Vorhaben sowie die Ingenieurvermessung und Ausgleichungsrechnung vermittelt. Einen besonderen Stellenwert besitzen die Kenntnisse über Gebirgs- und Bodenbewegungen infolge des Rohstoffabbaus sowie über ihre Vorausberechnung und über Maßnahmen zu ihrer Verminderung und damit zur Verminderung von Bergschäden. Besondere rechtliche Aspekte werden in Lehrveranstaltungen zum Katasterwesen und dem markscheiderischen Vorschriftenwesen vermittelt.
Im Studienschwerpunkt Erdöl-/Erdgastechnik erfolgt eine Vertiefung im Hinblick auf die Gewinnung, die Speicherung und den Transport von Erdöl und Erdgas. Hierzu werden Lehrveranstaltungen zur Speziellen Tiefbohrtechnik und Offshoretechnik, zur Lagerstättentechnik, zu Physik und Chemie von Erdöl und Erdgas, zur Porenspeichertechnik und zum Bau sowie Betrieb von Kavernenspeichern durchgeführt. Wegen der zunehmenden Bedeutung der Versorgung mit Erdgas werden entsprechende Lehrveranstaltungen zur Erdgasprozesstechnik und Erdgasverteilung angeboten.
2.3 Studienrichtung Abfallverwertung und Deponietechnik
Jede moderne Industriegesellschaft ist heute bemüht, Produktions- und Verbrauchsrückstände weitestgehend zu vermeiden. Insbesondere muss das Entstehen von Rückständen, die sich nicht wieder verwerten lassen, so weit wie möglich vermieden werden. Zur Gewinnung und Nutzbarmachung der verwertbaren (Sekundär-)Rohstoffe sind aufwendige physikalische und chemische Prozesse und Verfahren notwendig. Die zum Recycling und zur Wiederaufbereitung von Rohstoffen notwendigen Anlagen werden von Ingenieuren geplant, gebaut, betrieben und überwacht. Das Recycling und die Wiederaufbereitung von Reststoffen, Abfällen und Abwässern sowie die technisch / umweltbezogen sichere Deponierung nicht verwertbarer Abfälle über- und untertage sind Themengebiete, die bei wachsender Verknappung der Rohstoffreserven und zunehmender Umweltbelastung die Technologien der Zukunft sind.
Deshalb stehen im Mittelpunkt des gemeinsamen Teils des Hauptstudiums dieser Studienrichtung Lehrveranstaltungen sowohl zur Aufbereitung von Reststoffen bzw. zum Recycling als auch zur Deponietechnik mit Anlagenplanung und Führung von Sicherheitsnachweisen, dem Entsorgungsbergbau und zur Abfallwirtschaft. Ebenso werden ausführlich die Themengebiete Abwassertechnik, Hydrogeologie, Geoströmungslehre und die Ausbreitung von Schadstoffen in Boden und Grundwasser behandelt. Die gemeinsame Ausbildung wird durch Lehrveranstaltungen über chemische Umweltanalytik, Toxikologie, Rechtskunde zur Gefahrstoffverordnung, Umweltrecht, -management und -planung abgerundet.
Die wählbaren Studienschwerpunkte Deponietechnik, Altlastensanierung sowie Aufbereitung und Recycling bieten mit einem Lehrangebot im Umfang von 10 SWS ausreichend Möglichkeit zur Ergänzung bzw. Vertiefung des gemeinsamen Hauptstudiums. Durch Wahl des Studienschwerpunktes Deponietechnik kann der Studierende seine Kenntnisse auf diesem Gebiet weiter vertiefen. Dies erfolgt durch Lehrveranstaltungen zur Entsorgungslogistik und zum Deponiemanagement, zur Endlagerung von Schadstoffen und Langzeitsicherheit von Deponien sowie zur Deponieüberwachung und -dokumentation. Das Lehrangebot wird abgerundet durch eine Einführung in die Nutzung von Finiten Elementen in der Geomechanik.
Im Studienschwerpunkt Altlastensanierung werden die Erkundung von Altlasten durch Bohrungen sowie ihre Erfassung und Dokumentation, hydraulische Testverfahren und chemische sowie biologische Sanierungsverfahren behandelt.
Im Studienschwerpunkt Aufbereitung und Recycling werden dem Studierenden vertiefende Kenntnisse zur Probenahme und Bewertung, zu speziellen Aufbereitungsverfahren sowie zur Bodenbehandlung vermittelt.
2.4 Referat, Studienarbeit, Projektarbeit, Diplomarbeit
Im Rahmen eines für alle Studienrichtungen gemeinsamen Seminars soll der Studierende das Ergebnis einer Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Fachgebiet in einem Vortrag (Referat) auf Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung darstellen. Hierdurch erhält er auch die Gelegenheit, die in der Praxis geforderten methodischen und rhetorischen Fähigkeiten zu erlernen. Durch die Interdisziplinarität des Seminars und der Pflichtexkursion wird darüber hinaus die fachliche Breite der Ausbildung verstärkt.
Im Verlauf des Hauptstudiums hat der Studierende zwei Studienarbeiten oder eine Studienarbeit und eine Projektarbeit anzufertigen. In einer Studienarbeit (Bearbeitungszeit 2 Monate) soll ein Problem in experimenteller, planerischer oder theoretischer Hinsicht eigenständig bearbeitet und schriftlich dargestellt werden. Während die Studienarbeit von einem einzigen Studierenden angefertigt wird, soll in einer Projektarbeit eine Gruppe von Studierenden eine Problemlösung zu einem praxisbezogenen Thema gemeinsam erarbeiten und in einem Bericht darstellen. Die Bearbeitung sollte innerhalb eines Zeitraumes von maximal 6 Monaten erfolgen, wobei die Bearbeitungsdauer je Teilnehmer 2 Monate nicht überschreiten sollte. Die Projektarbeit fördert sowohl die in der Praxis übliche interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Arbeit im Team.
Erst nach erfolgreichem Abschluss aller Fachprüfungen, der Erbringung aller Leistungsnachweise, des Referates sowie der Studienarbeiten / Projektarbeit und der berufspraktischen Tätigkeit kann der Studierende mit der Anfertigung der Diplomarbeit beginnen. Damit ist sichergestellt, dass die zur erfolgreichen Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Diplomarbeit beinhaltet die selbstständige Bearbeitung und schriftliche Darstellung eines experimentellen, planerischen oder theoretischen Themas. Zur Anfertigung ist das 9. Semester vorgesehen. Die Bearbeitungszeit sollte vier Monate nicht überschreiten.
3. Regelstudienzeit
Aus der Studienordnung und den Modellstudienplänen für die verschiedenen Studienrichtungen und Studienschwerpunkte ergibt sich, dass das Diplomstudium in der Regelstudienzeit von 9 Semestern einschließlich der Anfertigung der Diplomarbeit absolviert werden kann, wobei ein Vollzeitstudium vorausgesetzt wird. Angaben über die tatsächliche Studiendauer liegen wegen der Neuheit des Studienganges bisher nicht vor. Der Vergleich mit den Vorläuferstudiengängen Bergbau, Geotechnik und Entsorgung bzw. Markscheidewesen ist kaum möglich, da sie eine Regelstudienzeit von 10 Semestern besaßen. Studierende, die mit der Einführung des Studienganges Rohstoff- und Geotechnik, aus dem dieser Studiengang hervorgegangen ist, im WS 1996/97 ihr Studium begonnen hatten, haben das Studium noch nicht beenden können. Um die tatsächliche Studiendauer mit der Regelstudienzeit in Übereinstimmung zu bringen, wurden verschiedene Maßnahmen und Regelungen ergriffen. Dazu gehören die flexiblen Regelungen der Diplomprüfungsordnung einschließlich der Regelungen für den Freiversuch und eine verstärkte Betreuung der Studierenden durch Tutoren- und Mentorenprogramme.